"Vor Kurzem ist nun der Marktplatzbetreiber eBay vorgeprescht und informierte seine Händler darüber, dass er ab dem 01.07.2021
von jedem gewerblichen eBay-Verkäufer zwingend die Hinterlegung von dessen USt-IdNr. nach § 27a UStG fordert.
Andernfalls werden keine Verkäufer ab diesem Zeitpunkt mehr möglich sein."
https://www.it-recht-kanzlei.de/ust-...ktplaetze.html
Privatverkäufer sind meines Wissens davon nicht betroffen.