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Alt 05.12.2005, 18:14   #3  
Kasimir Kapuste
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2002 wurde, hauptsächlich in Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt, das Jugendschutzgesetz geändert. Unter anderem wurde ein Passus aufgenommen, der bestimmt, daß eine Eintragung in die Liste jugendgefährdender Medien nach Ablauf von 25 Jahren automatisch ungültig wird.

EDIT: Okay, Stefan war mal wieder schneller!
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