) 1Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur
allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer
weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen
Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren aufhalten.
Das ist ein Zitat aus der aktuellen Corona-Verordnung für Niedersachsen.
Soweit ich das verstehe, wäre euer Treffen regelkonform gewesen.
Wenn man weiß, wo man ist, kann man sein, wo man will... (alter Fliegerspruch)
|