Zitat:
Zitat von Pickie
b) unter "Anmerkungen" steht: "Prüfung nach VGG: Status ausstehend" (manchmal steht dort nach dem Doppelpunkt "vergriffen")?
|
Dabei geht es um das
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG).
Wenn ein vor dem 31.12.1965 erschienener Titel, dem Gesetz entsprechend als vergriffen gilt, dann ist es leichter für die DNB das Werk zu digitalisieren. Warum diese internen Verwaltungsvermerke öffentlich einsehbar sind, kann dir wahrscheinlich niemand vernünftig beantworten.