Zitat:
Zitat von jakubkurtzberg
(...) Beschwert hat sich niemand.
|
Ja, wo kein Kläger, da kein Richtrer. Aber nur weil niemand klagt, heisst das ja nicht zwangsläufig, dass der Vorgang rechtlich einwandfrei ist. Wenn mir jemand ne weitere Beule in mein Schrottauto tritt und mir das egal ist, weil mich eine Beule mehr oder weniger nicht stört, dann bleibt das Beulentreten ja trotzdem ne Sachbeschädigung und als solche ne Straftat.