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Alt 18.05.2014, 04:15   #4  
zaktuell
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Schöpfungshöhe: Wird immer wieder gern ins Feld geführt. Wenn aber eine Zusammenstellung (zB Compilation von Musiktiteln) schon urheberrechtlichen Schutz geniesst, sprich: Demjenigen, der die Titel (an denen er KEINE Urheberrechte hat!) zB für eine CD in einer bestimmten Reihenfolge zusammenstellt, eine Schöpfungshöhe zugestanden wird, dann sollten Forenbeiträge (erst recht, wenn sie so ausladend und originell formuliert sind, wie meine ) wohl auch die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen...

Urheberrecht und Nutzungsrechte find ich bei Foren vor allem dann interessant, wenn man als Urheber zu seinen eigenen Beiträgen keinen Zugang mehr hat, weil sie zB ins Interne verschoben werden. Da stellt sich mir dann auch die Frage: Wem gehört eigentlich so'n Beitrag? Faktisch bin ich zwar der Eigentümer, aber der Foren-Admin der Besitzer. Und mWn ist das gerichtlich noch nirgends geklärt, in wieweit ein Eigentümer eines Foren-Beitrags den Besitzer desselben auf 'Herausgabe' seines Eigentums verklagen kann... - Rechtlich find ich das eigentlich klar, aber rein pragmatisch könnte eine entsprechende Rechtsklarheit verheerende Folgen für Forenbetreiber haben.
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