Nochmal was zu Beiträgen, die dann anschliessend vom Verfasser gelöscht werden.
Grundsätzlich sollte man hier nur einen Beitrag schreiben, wenn man auch zu seinem Inhalt steht. Sobald der Beitrag mit der Antworten-Taste erschienen ist, hat der Forenbetreiber das Recht, einen vom Verfasser gelöschten Beitrag wieder zu beleben.
Das habe ich jetzt mal mit dem harmlosen Beitrag von G.Nem. so gemacht. Der gelöschte Beitrag von 18:09 ist jetzt wieder im Originaltext sichtbar.
|