Zitat:
Zitat von Tilberg
... Sollten wir dort vorstellig werden und die Löschung des Bildes fordern?
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Ich würde mich entsprechend anschließen: Ja, sollten wir (in beiden Fällen) tun. Nicht zuletzt, damit wir auch den beiden Verlagegn gegenüber dokumentieren können, dass wir bei uns bekannt gewordenen Verstößen etwas unternommen haben - ob die Adressaten nun auf uns hören oder nicht.