16.)
Zitat:
Zitat von underduck
(...) Aber wie bringst du das mit der Buchpreisbindung zusammen?
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http://www.gesetze-im-internet.de/bu...344810002.html
Soweit ich das verstehe: Eckart ist der
Verleger. Er ist verpflichtet, den Preis
festzulegen. Und kann diesen auch
ändern (§5, Abs. 1, Satz 2).
Die Buchpreisbindung verpflichtet den
Verkäufer an den 'Letztabnehmer', sich an diesen,
vom Verlag festgesetzten Preis zu halten. So lang gewisse Fristen eingehalten werden und die Festsetzung und ggf. Änderung ausreichend kommuniziert werden, kann Eckart den Preis so oft
neu festlegen (und auch in beide Richtungen), wie er lustig ist.