Das scheint tatsächlich so zu sein.
Vertreibt der Verlag aber auch selbst an den Verbraucher, so ist er auch anspruchberechtigt und aktivlegitimiert im Prozess.
Das ist heute meist der Fall, da man auch beim Verlag über die Internetseite eine Bestellung abgeben kann.
I.Ü. ist die Konstruktion über einen Treuhänder wohl gesetzgeberisch gewollt. Sinn sehe ich da nicht drin, aber das ergibt sich i.d.R. aus den Gesetzes-Motiven.
Der ist wohl ähnlich dem Insolvenzverwalter eine Partei kraft Amtes (oder so ähnlich) - könnte ich noch mal nachgucken, falls die Frage nicht beantwortet ist.
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