In Deutschland ergibt sich der Unterschied zwischen Autor und Auftragszeichner schon durch die Art der Bezahlung. Wer Tantiemen bezieht, ist automatisch Autor (bzw. umgekehrt). Ich wüßte nicht, daß das Finanzamt einen Verlag zwingen könnte, einen Autor, den es als Auftragszeichner einstuft (wie käme es überhaupt dazu, das ist nicht seine Zuständigkeit), nach Stundenlohn zu bezahlen (und ihm die prozentuale Beteiligung an dem betreffenden Werk zu verwehren).
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