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Alt 19.12.2004, 19:37   #176  
twocats55
unvergessener Moderator Zustandsbesprechung
 
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Beiträge: 4.052
Jetzt wird es etwas schwierig für mich. Wir führen zur Zeit zwei Diskussionen gleichzeitig, die auch noch irgendwie zusammenhängen.
Ich sortiere einmal (für mich).

1. zu Zustand 3-4:

Die Fassung
„Zustand 3 – 4 schlecht
Ein überaus stark gebrauchtes Heft mit einer sehr großen Häufung bzw. Intensität an Mängeln. Es besitzt immerhin noch Lesewert, auch wenn es nicht unbedingt appetitlich wirkt. Fehlstellen sind größer, aber wirken sich nicht störend auf den Fortgang der Geschichte aus. Häufig sind auch unsachgemäße Klebungen oder andere "Restaurationen" mit Fremdmaterial anzutreffen. In diese Kategorie gehören auch gelochte Hefe im durchschnittlichen Zustand, sowie (an allen vier Seiten) beschnittene Hefte aus Sammelbänden.“

möchte mosaikmaxe am Ende geändert haben in:

„....“In diese Kategorie gehören auch gelochte Hefte im durchschnittlichen Zustand, sowie beschnittene, ehemals eingebundene Hefte im ordentlichen Zustand.“

um den ehemals gebundenen Heften Rechnung zu tragen.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass ehemals eingebundene Hefte ähnlich zu bewerten sind wie Hefte aus SBen. Insofern also Zustimmung, nur – wenn wir das in die Kurzfassung aufnehmen, tun wir etwas, was wir sonst überhaupt noch nicht gemacht haben: Wir interpretieren die Zustandsbeschreibungen des Kat, denn bei Z3-4 stehen die ehemals eingebundenen Hefte nicht drin. Und ist das der Sinn der Kurzfassungen?
Der Hinweis „an allen vier Seiten“ macht m.E. schon Sinn, weil dadurch dokumentiert wird, dass die nur an drei Seiten beschnittenen Hefte durchaus besser beurteilt werden dürfen. Und damit bin ich auch schon bei ...


2. zu Zustand 3:

Die Fassung
Zustand 3 - noch sammelwürdig
Ein zwar vollständiges, aber oft gelesenes Heft. An zusätzlichen Mängeln dürfen auftreten: eine ordentliche Klebung, kleinere Fehlstellen (ohne Textverlust), starke Falz-Schäden. Der Umschlag oder die Mittelseite darf von den Klammern gelöst sein. Trotz der vielen möglichen Mängel ist das Heft immer noch in einem sammelwürdigen und nicht unappetitlichen Zustand. Gelochte Hefte in sonst gutem Zustand gehören auch in diese Gruppe.“

möchte xutl am Ende geändert haben in
„...“Gelochte, sowie beschnittene Hefte aus Sammelbänden, in sonst gutem Zustand, gehören auch in diese Gruppe. Beides ist aber immer anzugeben.“

Gegen beide Ergänzungen („Hefte aus SB“ und „Lochungen sind anzugeben“) ist vom Wortlaut her nichts einzuwenden, da sich beides auch so im Kat. befindet. Im Kat. heisst es aber auch, perfekte Restaurationen sind Z2 (s.Text zu Z3), ohne dass wir das so zum Ausdruck gebracht haben. Wir haben halt immer die Regelfälle genannt, die Ausnahmen unerwähnt gelassen. Ich finde, wir sollten dabei bleiben und die Hefte aus SB nur bei Z3-4 erwähnen.
Bei Angabe der Lochung bin ich in mich gegangen und inzwischen der Meinung, wir sollten das mit dem letzten Satz „Die Lochung ist anzugeben“ ergänzen.

Genug geschrieben ! Und wie gesagt, ich passe mich gern der Mehrheit an.

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