@batschnass: Habe ich bisher auch immer so gehandhabt, wenn die Ware schnell, sicher verpackt und wie beschrieben ankam. (Ich habe ja über eBay noch nie etwas verkauft.)
Das Bewertungsprofil bei eBay sollte man in unserer merkwürdigen Gesellschaft aber nicht unterschätzen. Es soll schon Unterpunkte in Eheverträgen geben, darin steht, wem nach der Scheidung die Auktionsbewertungen zustehen!
Nicht nur ein Gericht musste sich bisher mit sowas befassen. Die eBay-Bewertung ist für einige Erdenbewohner wichtiger und informativer als die Schufa-Auskunft.