Das ist doch kein korrekter Satz:
Zitat:
Verleger und Importeure sind berechtigt, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise die Preisbindung für Bücher zu beenden, die zu einer vor mindestens achtzehn Monaten hergestellten Druckauflage gehören Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als achtzehn Monate zurück liegt.
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Steht das wirklich so im Gesetz?