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zaktuell 14.07.2015 13:20

Rechte-Frage...
 
Ich weiß nicht, ob das in diesem Forum richtig ist, wenn nicht, bitte administrativ passender verschieben:

Mal angenommen, ich würde 'in großem Stil'* bereits erschienene Magazine aufkaufen, die Seiten auseinander reißen, neu zusammenstellen, in dieser neuen Zusammenstellung neu einbinden und die dabei entstehenden 'Werke' verkaufen. Also zB: Alle ZACK-Hefte, in denen Blueberry war, daraus Blueberry-Alben machen, ggf. erweitert um thematisch passende Sekundär-Artikel, die ich aus alten Comixene- oder Comic Forum-Ausgaben 'rausfetzen' würde.

Dürfte ich das 'einfach so' oder gäbe es irgendwelche (Urheber- oder Nutzungs-)Rechte-Fragen zu beachten?

Einerseits wäre es ja nur der 'Wiederverkauf' bereits erschienener Publikationen (bzw. Teilen davon), für die ja bereits der ursprüngliche Hersteller die entsprechenden Rechte geklärt und abgegolten hat. Andererseits wären das ja irgendwie auch 'neue' Publikationen, deren 'Mehrwert' in der jeweils speziellen Zusammenstellung läge.

Wenn man einzelne Teile (zB Cover) neu erstellen, drucken oder kopieren würde, wär klar, dass das dann nicht 'einfach so' geht, aber solange ich nur bereits erschienenes Material verwende?

Wie ist denn das mit 'Sammelbänden' in denen nur bereits erschienene, ggf. auch 'beschädigte' Remitenden zwecks doch-noch-Verkauf zusammengeklebt wurden: Mussten dafür die Verlage (Lizenzgebühren o.ä.) noch mal neu bezahlen oder war das bereits mit der ursprünglichen Veröffentlichung als Einzelhefte abgegolten?

Jemand hier, der sich mit sowas auskennt?

* Wenn ich solche 'Sonderpublikationen' im 'kleinen Stil' und nur zum persönlichen Gebrauch mache, ist das ja eh kein Problem, aber wenn's 'geschäftlich' wird?

FrankDrake 14.07.2015 13:29

Steht doch schon in den meisten Impressen das eine Weiterverwendung, auch Auszugsweise, nicht erlaubt ist.

zaktuell 14.07.2015 13:40

Das bezieht sich aber auf Nachdrucke des Inhalts, also neu produzierte, neu gedruckte (kopierte, gescannte etc.) Wiederverwendung. Nicht auf das eigentliche (physische) Produkt-Exemplar. Andernfalls wäre ja schon der Antiquariats- und 2Hand-Handel mit unveränderten Exemplaren betroffen.

Die Formulierung in Impressen (Impressums?, Impressi?,...) ist ja in der Regel "darf nicht reproduziert" werden, eine Reproduktion liegt ja in dem Sinne nicht vor, da ich ja bereits produziertes verwende und nicht neu produziere...

betamax 14.07.2015 16:44

sollte zulässig sein....
 
Viele Händler verkaufen ja seit Jahren gebundene Comics, bei denen
auch die Zusammenstellungen variieren.
(z.B. Comixene / Sprechblase, Hit/Top/Bildermärchen, usw. )

Mir ist nur ein einziger Fall aus den USA bekannt, vor dem ich vor Urzeiten
im "Comic Journal" las, wo der Disney Konzern einen
Händler abmahnte, der in seiner Versandliste gebundene Comics anbot,
die wirklich kurios zusammengestellt waren:

z.B. Donald Duck und U-Comix für Erwachsene in EINEM Buch gebunden.
Disney befürchtete - nicht zu Unrecht - daß hier nicht gut informierte Käufer
annehmen könnten, dies wäre so produziert worden, bzw. würde
es in irgendeinem Zusammenhang stehen.
Der Händler nahm die Exemplare aus seinem
Angebot, damit war der Fall damals erledigt.

Zu den Lizenzgebühren für Sammelbände:
Dies hängt vom Vertrag ab. Meistens gibt es für Sammelbände kein zusätzliches Geld, oder nur für ein neu verwendetes Cover.
Es gibt aber Ausnahmen, z.B. war dies früher bei Computerzeitschriften so,
daß die Rechteinhaber erneut Geld wollten. Deshalb sind Sammelbände
in diesem Bereich auch immer seltener produziert worden.

Mick Baxter 16.07.2015 03:24

Zaktuell müßte aber einen Umschlag machen, und käme er wohl mit verschiedenen Rechten (Markenrecht, Nutzungsrecht etc.) in Konflikt.

zaktuell 16.07.2015 20:15

Naja. Den Umschlag könnte man ja entweder auch aus bereits erschienenen Magazin-Teilen machen. Oder n komplett neutralen Umschlag fertigen.


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