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jakubkurtzberg 08.12.2005 23:55

Markenschutz
 
§ 4 MarkenG - Entstehung des Markenschutzes

Der Markenschutz entsteht (...)

durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat (...)

§ 5 MarkenG - Geschäftliche Bezeichnungen

(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.

(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

§ 6 MarkenG - Vorrang, Zeitrang

(1) Ist im Falle des Zusammentreffens von Rechten im Sinne der §§ 4, 5 und § 13 nach diesem Gesetz für die Bestimmung des Vorrangs der Rechte ihr Zeitrang maßgeblich, wird der Zeitrang nach den Absätzen 2 und 3 bestimmt.

jakubkurtzberg 09.12.2005 00:00

Somit sind die Begriffe:

"DAS SAGTE NUFF!" und "BARGELD COMIC" samt Schriftzug

spätestens seit 01.09.2005 automatisch geschützt. Hinzu kommt der Ausdruck "HIT CHRONIK", der das Back- bzw. Wendecover von NUFF 2 und 3 ziert. Und einen hab ich noch in petto, der wird aber nicht verraten, bis das ganze spruchreif ist. Ist auch kein Comic-Titel, sondern was für's Merchandising.

kegelkoning 09.12.2005 00:44

Zitat:

Somit sind die Begriffe:
"DAS SAGTE NUFF!" und "BARGELD COMIC" samt Schriftzug
spätestens seit 01.09.2005 automatisch geschützt.
Ist dabei egal dass es sich um eine VEREINSzeitschrift handelt? :fragen: :weissnix:

jakubkurtzberg 09.12.2005 09:07

Üblicherweise ja, da ein Teil der Auflage in den freien Verkauf geht. Der Witz an der Sache ist, dass eine Eintragung der Marke beim Patentamt kostet und dennoch unwirksam wird, wenn jemand belegen kann, denselben Titel für ein gleiches oder ähnliches Produkt bereits zu einem früheren Zeitpunkt benutzt zu haben. Beim einen handelt es sich zwar um ein Zitat, es war aber nie der Titel eines Magazins oder einer vergleichbaren Zeitschrift.

Wenn jetzt z.B. jemand auf die Idee kommen würde, einen "Bildschriftenversand" ins Leben zu rufen, könntest Du ihn verklagen, weil Du nachweislich denselben Titel in der Vergangenheit in Umlauf - und das sogar in Printform - gebracht hast.


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