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Packando 13.08.2010 20:34

Informationen zur Verpackungsverordnung
 
Informationen zur Verpackungsverordnung

Aufgrund großer Nachfragen möchten wir an dieser Stelle beratend zur Seite stehen und informieren Sie ab sofort anlässlich der 5. Novelle zur Verpackungsverordnung über die ab dem 01.01.2009 geltenden wichtigsten Regelungen informieren.

Nach der Verpackungsverordnung sind Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen seit 1991 verpflichtet, sämtliche in Deutschland in Verkehr gebrachte Verpackungen, die mit Ware befüllt sind und typischerweise beim Endverbraucher oder vergleichbaren Stellen anfallen, zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Zu den verpflichteten Personen zählen u. a. auch die Internet- und Versandhändler, die ihre Waren in Verpackungen (sog. Serviceverpackungen) versenden. Darunter fallen hierbei sämtliche Verpackungsbestandteile, bei Online-Händlern z.B. auch die Versandkartonage, Luftpolstertaschen und Füllmaterial. Darüber hinaus ist alles lizenzierungspflichtig, was zum Verpacken verwendet wird, also auch Briefumschläge, Verschlussmaterial wie Kabelbinder aus Kunststoff zum Verschließen von Plastiktütchen oder Aufkleber aus Papier zur Beschriftung von selbst erstellten Verpackungseinheiten.

Darüber hinaus wurde zur Herbeiführung einer Lösung für die „Trittbrettfahrerproblematik“ eine jährliche Erklärungspflicht eingeführt. Die Abgabe der Vollständigkeitserklärung gemäß § 10 Abs. 1 VerpackV besteht jedoch nur für die Pflichtigen, die größere Verpackungsmengen in Verkehr bringen (>80 t Glas oder >50 t PK oder > 30 t LVP). Die kleinen Inverkehrbringer müssen nur auf Verlangen der Abfallbehörde die Vollständigkeitserklärung abgeben.

Eine einzigartige Neuerung betrifft die Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht der Verpackung mit Wirkung seit dem 31.12.2008. Das bedeutet, dass Verkaufsverpackungen nicht mehr mit dem Zeichen „Der Grüne Punkt“ zu kennzeichnen sind. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass im europäischen Ausland teilweise eine Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt durch Gesetz oder Vertrag verlangt wird (z.B. Bulgarien, Frankreich, Portugal, Spanien, Griechenland, Zypern, (Türkei)).


Um Sie als Hersteller und Vertreiber im Sinne der VerpackV beratend zur Seite zu stehen,
erläutern wir Ihnen nachfolgend welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen:

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Ware zum Standard-Preis
Sie entscheiden sich dafür, Produkte zum Standardpreis zu bestellen. Dann müssen Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen aus der VerpackV jedoch selbst nachkommen.
Zur Erfüllung dieser Pflichten nach der VerpackV bietet unser Kooperationspartner (ist ein TÜV-geprüftes Lizenzierungssystem) eine kostengünstige, komfortable und unkomplizierte Abwicklung. Unser Partner bietet Ihnen eine Befreiung von der Rücknahmepflicht der gemeldeten Verpackungsmengen und Schutz vor etwaigen Abmahnungen und/oder Bußgeldforderungen. Weitere Informationen hierzu können Sie verpackungsverordnung@fair-packung.de anfragen.

Ware gemäß §11 VerpackV
Sie können das gesamte Lieferprogramm gemäß §11 VerpackV beziehen. Das bedeutet, mit dem Kauf eines Produkts gemäß §11 VerpackV beauftragt der Käufer die fair-packung.de OHG nach §11 VerpackV mit der Erfüllung seiner verpackungsrechtlichen Pflichten. Die durch die Beauftragung entstehenden Kosten der fair-packung.de OHG sind mit der Zahlung des Kaufpreises für das Produkt gemäß §11 VerpackV abgegolten.

Alle hier aufgeführten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt.
Eine Gewähr für deren Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Recherche nicht übernommen werden. Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll kurz und präzise über das Wesentliche informieren.

Gerne stehen wir hier im Forum beratend zu Seite und verbleiben...

mit fairen Grüßen
Manuela Strübing
Tel. 040-75604622

underduck 13.08.2010 21:17

Ich hatte Manuela schon vor einiger Zeit um Informationen zur aktuellen Verpackungsverordnung gebeten, da sie als erfahrene und sicher auch kompetente Händlerin von Verpackungsmaterial mit ihrem Unternehmen vielen Verkäufern auf unserem ComicMarktplatz bekannt ist.

Ich hoffe, daß hier im Thema viele Händleranfragen beantwortet werden können.

Ich denke mal, ich liege nicht falsch, wenn diese Regelung nur gewerbliche Händler betrifft. Versender, die als Privatperson gelegentlich Waren verschicken, betrifft diese "VerpackV" wohl nicht.


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