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Marvelianer 30.03.2014 11:23

Das Grauen kam heute Nacht..................
 
Das Grauen kam heute Nacht..................:schorsc2:

Wegen Renovierungsarbeiten habe ich einen Teil meiner im Arbeitszimmer gelagerten
Comics & Arbeitsunterlagen im Dezember fremd eingelagert, die wichtigsten Sachen
in 5 abschließbaren Stahlkisten der Bundeswehr um einen eventuellen Wasserschaden vorzubeugen.
Als ich nun heute meine Sachen zurückholen wollte, traf mich fast der Schlag der Lagerraum war aufgebrochen und ein Teil meiner eingelagerten Sachen schlicht weg verschwunden, darunter die Stahlkisten.
Diese Kisten müssen für die Diebe wohl so verlockend gewesen sein da sie verschlossen waren – denn Kartons und Taschen waren durchsucht und dagelassen worden – was daraus fehlt muss ich erst noch ermitteln.
Aber mit den Kisten verschwand ein Teil meiner Nachschlagewerke und Verlagsunterlagen.

Leider greift in meinem Fall keine Versicherung – ich poste hier dieses Thema liebe Sammlerfreunde denn es kann jeden passieren, darum versichert Eure Schätze damit Ihr nicht auch solch einen Schaden erleidet.:heul::heul::heul:


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FrankDrake 30.03.2014 11:51

Scheiße:heul:

underduck 30.03.2014 12:08

Mein Beileid!

Wer hatte denn Ahnung von den Inhalten im "Lagerraum"?

Sind da Wertgegenstände drin, die sich am besten über Micky Waue verschachern lassen? Dann setz dich mal mit Chris Krumm in Verbindung und informiere ihn, damit es nicht zu einer Versteigerung deiner vermissten Sachen kommen kann.

... ich weiss wovon ich rede.

KommissarX 30.03.2014 16:22

Diese Verbrecher werden immer dreister und unsere Obrigkeit schaut tatanlos zu . Letzte Woche wurde bei meinen unmittelbaren Nachbarn versucht , die Terrassentüre auszuhebeln .... :schorsc2: .... Gottseidank blieb es bei dem Versuch !!!

zaktuell 30.03.2014 17:22

Auch wenn Deine 'Schätze' nicht versichert waren: Greift da nicht ggf. die Versicherung desssen, bei dem Du 'fremd' eingelagert hast? (Mal abgesehen davon, dass so'ne Versicherung ja 'nur' pekuniär eintritt, die vermissten Schätze, die mit Geld ja eigentlich GAR NICHT zu bezahlen sind, bringt einem das ja auch nicht wieder, aber besser als nüschte...)

Mick Baxter 31.03.2014 03:31

Dier Versicherung ersetzt wenn überhaupt den Nominalwert. Das ist bei alten Comics nicht sehr viel.

FrankDrake 31.03.2014 05:02

Und bei Belegexemplaren zB. aus Schweden, Finnland oder Dänemark ist es gar nichts.

albert-enzian 03.04.2014 20:09

Zitat:

Zitat von Mick Baxter (Beitrag 467329)
Dier Versicherung ersetzt wenn überhaupt den Nominalwert. Das ist bei alten Comics nicht sehr viel.

Das ist Unsinn.
Auch bei Comic gilt, wie bei Münzen und Briefmarken, der Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert Deiner Sammlung.
Ich gebe meiner Hausratversicherung jedes Jahr eine lange Liste mit den aktuellen Wiederbeschaffungskosten je nach Zustand meiner Sammlung und passe dementsprechend jährlich meine Versicherungssumme an.

albert-enzian 03.04.2014 20:17

Zitat:

Zitat von zaktuell (Beitrag 467274)
Auch wenn Deine 'Schätze' nicht versichert waren: Greift da nicht ggf. die Versicherung desssen, bei dem Du 'fremd' eingelagert hast? (Mal abgesehen davon, dass so'ne Versicherung ja 'nur' pekuniär eintritt, die vermissten Schätze, die mit Geld ja eigentlich GAR NICHT zu bezahlen sind, bringt einem das ja auch nicht wieder, aber besser als nüschte...)

Mit größter Wahrscheinlichkeit nicht, denn das hätte der, der den Lagerplatz zur Verfügung stellt, seiner Versicherung mitteilen müssen.
Bei Gebrauchsüberlassung greift kaum eine Versicherung.
Ist genauso, wie wenn ich Dir meine Auto leihe und Du es zu Schrott fährst. Deine Haftpflichtversicherung würde dafür keinen Cent locker machen. Meine Kfz-Haftpflichjtversicherung würde nur für die Fremdschäden, die durch "mein" Auto verursacht wurden, geradestehen.
Ich müsste meinen Schaden bei Dir einklagen. Würde aber auch nicht viel bringen, da es mein Risiko ist, wenn ich Dir das Auto überlasse.

zaktuell 03.04.2014 21:31

Zitat:

Zitat von albert-enzian (Beitrag 467568)
(...)
Ist genauso, wie wenn ich Dir meine Auto leihe und Du es zu Schrott fährst. Deine Haftpflichtversicherung würde dafür keinen Cent locker machen. (...)

Wenn ich bei Dir auf ner Party eingeladen bin und versehentlich Deine sündhaft teure Ming-Vase zertrümmere, würde das natürlich meine Haftpflichtversicherung bezahlen. Genau dafür hab ich sowas doch! Warum sollte das bei nem verliehenen Auto anders sein? So lang nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist :weissnix:

FrankDrake 04.04.2014 00:26

Ist aber so, die zahlen auch nicht wenn Du deinem Bruder, Schwester, Eltern beim Umzug hilfst und den Fernseher runterschmeißt.

user06 04.04.2014 06:59

Ich weiss nicht...habe schon mal meiner Ex beim Einladen eines IKEA Regals ins Auto geholfen und es so weit nach vorn durch geschoben, dass die Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hat meine Haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt.

albert-enzian 04.04.2014 10:35

Zitat:

Zitat von zaktuell (Beitrag 467575)
Wenn ich bei Dir auf ner Party eingeladen bin und versehentlich Deine sündhaft teure Ming-Vase zertrümmere, würde das natürlich meine Haftpflichtversicherung bezahlen. Genau dafür hab ich sowas doch! Warum sollte das bei nem verliehenen Auto anders sein? So lang nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist :weissnix:

Weil ich Dir das Auto freiwillig überlasse. Bei Gebrauchsüberlassung nehme ich das Risiko des Schadens billigend in Kauf.

Dein Beispiel bei Besuch der Party stimmt.
Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. :nonono:
Ist leider so. :zwinker: Frag mal Deinen Versicherungsvertreter (wenn Du einen hast). :wink:

albert-enzian 04.04.2014 10:39

Zitat:

Zitat von Eymen (Beitrag 467588)
Ich weiss nicht...habe schon mal meiner Ex beim Einladen eines IKEA Regals ins Auto geholfen und es so weit nach vorn durch geschoben, dass die Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hat meine Haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt.

Kommt auf die Fallgestaltung an. Wenn man auf dem Parkplatz schnell mal um eine Gefälligkeit gebeten wird, kann es durchaus sein, das die HV zahlt. Muss aber nicht. FrankDrake hat recht. Wenn Du bei einem Umzug hilfst, dann zahlt die persönliche HV für dabei verursachte Schäden in der Regel nicht.

G.Nem. 04.04.2014 16:31

Zitat:

Zitat von albert-enzian (Beitrag 467596)
(...)Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. :nonono:(...)

Aber genau für so einen Fall bräuchte man doch seine Haftpflicht?!
Zum Glück hast du keine "Mingvase"! :zwinker:

BerengarBlaeulich 04.04.2014 19:55

Zitat:

Zitat von albert-enzian (Beitrag 467597)
Kommt auf die Fallgestaltung an. Wenn man auf dem Parkplatz schnell mal um eine Gefälligkeit gebeten wird, kann es durchaus sein, das die HV zahlt. Muss aber nicht. FrankDrake hat recht. Wenn Du bei einem Umzug hilfst, dann zahlt die persönliche HV für dabei verursachte Schäden in der Regel nicht.

Dann kommt es aber stark auf die Versicherung an. Meine Haftpflicht hat für einen Schaden, den ich bei einem Umzug (als Gefälligkeitshilfe) verursacht habe, anstandslos bezahlt.

moneybin 04.04.2014 22:18

Es kommt immer auf das Kleingedruckte an. Ich hatte zum Beispiel kürzlich einen Heizungsschaden mit austretendem Wasser. Kein Problem sagte der Versicherungsmitarbeiter "vor Ort". Zwei Wochen später kam jedoch die Ablehnung der Zentrale mit der Begründung es handele sich um einen Kondenswasserschaden und keinen Leitungswasserschaden. Und dagegen bin ich über die Gebäudeversicherung leider nicht versichert. Rund 1500 Euro Reparaturen an der eigenen Backe. :heul:
Nachtrag: Vor ein paar Tagen kam die Abbuchung für ein weiteres Jahr Gebäudeversicherung....:flop:

zaktuell 05.04.2014 01:00

Zitat:

Zitat von albert-enzian (Beitrag 467596)
(...)
Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. :nonono: (...)

Dann aber Deine Hausratversicherung...!?

Jetzt mal ohne Quatsch: Eine Haftpflicht-Versicherung ist doch per Definition eigentlich dafür gedacht, dass sie mich für den Fall versichert, dass ich haftpflichtig bin. Haftpflichtig bin ich immer dann, wenn ich einen Schaden verursacht habe. Natürlich sind dabei die Fälle aiusgeschlossen, wo ich vorsätzlich handel, denn das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Aber sonst?! Gut, grobe Fahrlässigkeit ist auch noch mal grenzwertig... Und sicherlich gibts im Kleingedruckten immer noch n paar Ausschlüsse, aber der GRUNDSATZ ist doch eigentlich klar und da seh ich nicht wirklich den Unterschied zwischen Auto-Überlassung, Party und Blumengiessen.

Ich will das auch gar nicht bestreiten, dass das in dem ein- oder anderen Fall stimmt, dass da ne Versicherung eintritt. Aber die schlichte Aussage 'zahlt nicht', reicht mir da nicht. Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. Also erklär mir mal einer, WARUM die Versicherung in den behaupteten Fallkonstellationen NICHT zahlt, wo ich denke, dass sie zahlen müsste. Bitte.

BEHAUPTEN kann ja jeder immer viel.

zaktuell 05.04.2014 01:07

Zitat:

Zitat von BerengarBlaeulich (Beitrag 467649)
Dann kommt es aber stark auf die Versicherung an. Meine Haftpflicht hat für einen Schaden, den ich bei einem Umzug (als Gefälligkeitshilfe) verursacht habe, anstandslos bezahlt.

Das kann aber auch n anderen Grund haben: Soweit ich weiss, haben die meisten Versicherungen auch Abkommen untereinander: Da zahlt dann erstmal die, der der Schaden (zuerst) gemeldet wurde, dann klären die in Frage kommenden Versicherungen, wer eigentlich zahlen MÜSSTE und dann verrechnen die derartige Fälle gegenseitig untereinander. Als Versicherungsnehmer kriegt man das nicht unbedingt mit, wer dann am Ende eigentlich bezahlt hat...

FrankDrake 05.04.2014 01:12

Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:

-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
-Schäden, die Sie selbst erleiden
-Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
-Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet
-Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden
-Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung

BerengarBlaeulich 05.04.2014 10:07

Zitat:

Zitat von zaktuell (Beitrag 467666)
Das kann aber auch n anderen Grund haben: Soweit ich weiss, haben die meisten Versicherungen auch Abkommen untereinander: Da zahlt dann erstmal die, der der Schaden (zuerst) gemeldet wurde, dann klären die in Frage kommenden Versicherungen, wer eigentlich zahlen MÜSSTE und dann verrechnen die derartige Fälle gegenseitig untereinander. Als Versicherungsnehmer kriegt man das nicht unbedingt mit, wer dann am Ende eigentlich bezahlt hat...

Nein, die andere Partei hat ja gar keinen Schaden gemeldet.
Es kommt in der Tat stark auf die Versicherung und den jeweiligen Vertrag an. Versicherungen, bei denen die Vertreter unter starkem Druck stehen, werden alles tun um die Zahlung zu vermeiden. Eine Versicherung, die an zufriedenen Kunden interessiert ist, übernimmt bis zu einer gewissen Höhe einen gemeldeten Schaden ohne überhaupt nachzuforschen, sofern diese Art des Schadens durch den Vertrag auch abgedeckt ist (sollte natürlich nicht zu oft vorkommen; wenn ich einmal im Monat einen Haftpflichtschaden melde, reißt auch der kulantesten Versicherung der Geduldsfaden :D ).

zaktuell 05.04.2014 12:25

Zitat:

Zitat von FrankDrake (Beitrag 467668)
Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:

-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben (...)

Macht Sinn.
Zitat:

Zitat von FrankDrake (Beitrag 467668)
(...)
-Schäden, die Sie selbst erleiden (...)

Verstehbar: Wenn ich mir in den Finger schneide, verklag ich mich ja auch nicht selbst auf Schmerzensgeld.
Zitat:

Zitat von FrankDrake (Beitrag 467668)
(...)
-Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind (...)

Bin nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: Meint das, die Versicherung zahlt nicht, wenn ich einem Angehörigen einen Schaden zufüge oder wenn ein Angehöriger jemand anderem einen Schaden zufügt?
Zitat:

Zitat von FrankDrake (Beitrag 467668)
(...)
-Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. (...)

Find ich jetzt nicht verständlich: Hier wird ja die Kondition nicht mehr an den Schadensverursacher gekoppelt, sondern an den Gegenstand, der beschädigt wurde. Liegt das daran, dass ich bei derart Überlassenem selbst der Besitzer (nicht Eigentümer!) bin und deshalb entsprechend Obigen (selbst erlittener Schaden) die Versicherung nicht greift? Das würde dann das verliehene Auto aus den früheren Beiträgen erklären. Wäre so dann für mich einigermassen verständlich, in der Konsequenz aber blöd, weil es dazu führen würde, dass keiner mehr was verleiht...
Zitat:

Zitat von FrankDrake (Beitrag 467668)
(...)
-Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden (...)

Aus demselben Grund blöd, wie im vorigen Unterpunkt. Und weniger nachvollziehbar: Bin ich bei jemandem 'einfach nur' zu Besuch und schmeiss was um, zahlt die Versicherung. 'Besuch' ich ihn, um beim Regalaufbau zu helfen und schmeiss was um, zahlt sie nicht!? - Was ist, wenn ich jemandem helfe, anschliessend mit ihm Kaffee trinke und Kuchen esse, der 'Freundschaftsdienst' also quasi vorbei ist und ich 'nur noch' zu Besuch bin? Zahlt sie dann oder nicht? Was, wenns passiert, wenn ich zwar zum Freundschaftsdienst da bin, aber grade vom Dienst selbst ne Kaffee- oder Zigarettenpause mache, während der ich was umschmeisse?
Zitat:

Zitat von FrankDrake (Beitrag 467668)
(...)
-Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung

Klar: Wenn ne eine Versicherung greift, braucht die andere nicht zu greifen. Aber was ist mit Luft- oder Wasserfahrzeugen? Gibts für die keine zur Kfz.-Haftpflicht analoge Pflicht-Versicherung?

FrankDrake 05.04.2014 14:52

Und wenn Du es einfach mal so hinnimmst?

zaktuell 05.04.2014 19:10

Werd ich im Zweifel müssen, aber:
Zitat:

Zitat von zaktuell (Beitrag 467664)
(...) Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. (...)


G.Nem. 05.04.2014 20:40

Zitat:

Zitat von zaktuell (Beitrag 467700)
Werd ich im Zweifel müssen, aber:
(...) Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. (...)

Dazu befragst du am besten sofort den Versicherungsvertreter deines Vertrauens und postest seine Antworten dann hier, damit wir alle was davon haben. :top:


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