Sammlerforen.net

Sammlerforen.net (https://www.sammlerforen.net/forum.php)
-   Gemeinschaftsforum Comicforschung (https://www.sammlerforen.net/forumdisplay.php?f=130)
-   -   Nord-West-Kapitän: anderer Zeichner? (https://www.sammlerforen.net/showthread.php?t=40038)

Matthias 17.12.2017 13:32

Nord-West-Kapitän: anderer Zeichner?
 
Ab ca. 1959 hat Emmerich Huber den Käpt'n für die Werbezeitschrift
der Schuhfirma Nord-West-Ring gezeichnet. Vorher muss da jemand
anders am Werk gewesen sein. Ist dieser Zeichner jemandem bekannt?
Sein Stil unterscheidet sich von Huber vor allem dadurch, dass der Käpt'n
Knopfaugen hat.

zwergpinguin 17.12.2017 13:44

Das war Jupp Kamps. Nachzulesen in Deutsche Comicforschung 2005

Matthias 17.12.2017 16:43

Danke! :top:

Matthias 14.01.2018 12:42

Da ich vorhabe, einen kurzen Artikel zum Nordwest-Käpt'n zu schreiben:

Bezüglich Emmerich Huber scheint die Rechtsfrage bezüglich Abbildungen geklärt zu sein, da gibt es lt. Deutsche Comicforschung keine Erben oder Nachfahren. Bei Jupp Kamps sehe ich die Rechtslage ähnlich, oder sind da jemandem irgendwelche Anspruchsberechtigte bekannt?

Hinnerk 14.01.2018 16:00

Einen Erben gibt es immer: https://dejure.org/gesetze/BGB/1936.html

Mick Baxter 16.01.2018 09:54

Na, ob der Bund der richtige Ansprechpartner für eine Lizenz ist, wage ich doch zu bezweifeln. Der weiß doch gar nicht, daß er geerbt hat ...

Hinnerk 16.01.2018 15:42

Dir sind Versäumnisse des zuständigen Nachlassgerichts bekannt?

G.Nem. 16.01.2018 17:39

Zitat:

Zitat von Matthias (Beitrag 562438)
Da ich vorhabe, einen kurzen Artikel zum Nordwest-Käpt'n zu schreiben:

Bezüglich Emmerich Huber scheint die Rechtsfrage bezüglich Abbildungen geklärt zu sein, da gibt es lt. Deutsche Comicforschung keine Erben oder Nachfahren. Bei Jupp Kamps sehe ich die Rechtslage ähnlich, oder sind da jemandem irgendwelche Anspruchsberechtigte bekannt?

Für die Bebilderung eines Artikels genügt ein einfacher ©-Hinweis wie er in dem Heft steht aus dem du das Bild hast.
Es gilt in solchem Fall das Zitat-Recht.
Du darfst aber keine vollständige Comic-Seite oder gar komplette Geschichte zu deinem Artikel abdrucken. Dafür brauchst du das Einverständnis des Rechteinhabers.

Matthias 17.01.2018 10:57

:top: Danke für die Info.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:53 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright: www.sammlerforen.net