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kathleen 10.09.2022 13:08

Zitat:

Zitat von Udo Swamp (Beitrag 795087)
Mit An/Abgeworben meinte ich hauptsächlich für das neue Mosaik ohne Hegen. Der Unterschied von Dräger und den anderem Nicht-Verlagsangestellten ist wieder eine andere Geschichte. ... ;)

Na davon spreche ich ja. Angestellte des Verlages mussten nicht abgeworben werden, denn sie waren ja bereits beim Verlag angestellt (und nicht als Freischaffende bei Hegenbarth) und als Arbeitgeber ist der Verlag entsprechend auch weisungsberechtigt gewesen. Er hätte bsw. Frau Rietschel einfach Frösi malen lassen können, den Arfert den Technikus kolorieren lassen können etc. Nur im Vertrag mit Hegen ist vereinbart, dass dieser vom Verlag entsprechend eine gewisse Anzahl an Grafikern gestellt bekommt für die Mosaikproduktion. Abgeworben musste nur Dräger werden.

kathleen 10.09.2022 13:12

Zitat:

Zitat von Udo Swamp (Beitrag 795089)
Rochtig ist, sie wurde nicht für das neue Mosaik oder dem Verlag angeworben. Sie hatte dennoch schon weit vor ihren Bruder von ihren ehemaligen Kollegen erfahren, dass Hegens Leute + Dräger vom Verlag für das neue Mosaik tätig werden. Ihren Bruder hatte sie aber nichts davon gesagt. Er erfuhr viel später davon und auch von ihr dass sie es schon längst wusste. Dies nahm er übel, dass sie ihm von allen nicht gesagt hatte. Anschließend soll das Familienverhältnis eine ganze längere Weile zwischen den Geschwistern angespannt gewesen sein. ;)

Welche Quelle sagt dir das? Das war meine Frage.
Das Verhältnis Bruder/Schwester hängt unter anderem mit der beruflichen Entwicklung von Hans Österreicher zusammen und war bereits zu Anfang der 70er Jahre belastet, also bereits einige Jahre vor dem Ende der Digedags (Quelle Familie Österreicher)

Udo Swamp 10.09.2022 17:47

Auch hier Quelle Familie Österreicher + Sohn von Hannes, der dies bestätigte.. ;)

Udo Swamp 10.09.2022 17:56

Zitat:

Zitat von kathleen (Beitrag 795163)
Na davon spreche ich ja. Angestellte des Verlages mussten nicht abgeworben werden, denn sie waren ja bereits beim Verlag angestellt (und nicht als Freischaffende bei Hegenbarth) und als Arbeitgeber ist der Verlag entsprechend auch weisungsberechtigt gewesen. Er hätte bsw. Frau Rietschel einfach Frösi malen lassen können, den Arfert den Technikus kolorieren lassen können etc. Nur im Vertrag mit Hegen ist vereinbart, dass dieser vom Verlag entsprechend eine gewisse Anzahl an Grafikern gestellt bekommt für die Mosaikproduktion. Abgeworben musste nur Dräger werden.

Ich meinte das selbe. Es ging nur darum dass die Mitarbeiter eben jetzt für ein neues Mosaik ohne Hannes tätig worden. Rein theoretisch hätten alle auch einen Job, bei anderen Zeitschriften des Verlages antreten können. Dies hätte vermutlich Hannes auch niemanden übel genommen. Aber das sie alle letztendlich an neuen Mosaik mit Plagiat belasten Hauptfiguren (Abrafaxe) arbeiteten, war schon ein starkes Stück aus seiner Sicht. ;)


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