Das Grauen kam heute Nacht..................
Das Grauen kam heute Nacht..................:schorsc2:
Wegen Renovierungsarbeiten habe ich einen Teil meiner im Arbeitszimmer gelagerten Comics & Arbeitsunterlagen im Dezember fremd eingelagert, die wichtigsten Sachen in 5 abschließbaren Stahlkisten der Bundeswehr um einen eventuellen Wasserschaden vorzubeugen. Als ich nun heute meine Sachen zurückholen wollte, traf mich fast der Schlag der Lagerraum war aufgebrochen und ein Teil meiner eingelagerten Sachen schlicht weg verschwunden, darunter die Stahlkisten. Diese Kisten müssen für die Diebe wohl so verlockend gewesen sein da sie verschlossen waren – denn Kartons und Taschen waren durchsucht und dagelassen worden – was daraus fehlt muss ich erst noch ermitteln. Aber mit den Kisten verschwand ein Teil meiner Nachschlagewerke und Verlagsunterlagen. Leider greift in meinem Fall keine Versicherung – ich poste hier dieses Thema liebe Sammlerfreunde denn es kann jeden passieren, darum versichert Eure Schätze damit Ihr nicht auch solch einen Schaden erleidet.:heul::heul::heul: Bild einfügen |
Scheiße:heul:
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Mein Beileid!
Wer hatte denn Ahnung von den Inhalten im "Lagerraum"? Sind da Wertgegenstände drin, die sich am besten über Micky Waue verschachern lassen? Dann setz dich mal mit Chris Krumm in Verbindung und informiere ihn, damit es nicht zu einer Versteigerung deiner vermissten Sachen kommen kann. ... ich weiss wovon ich rede. |
Diese Verbrecher werden immer dreister und unsere Obrigkeit schaut tatanlos zu . Letzte Woche wurde bei meinen unmittelbaren Nachbarn versucht , die Terrassentüre auszuhebeln .... :schorsc2: .... Gottseidank blieb es bei dem Versuch !!!
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Auch wenn Deine 'Schätze' nicht versichert waren: Greift da nicht ggf. die Versicherung desssen, bei dem Du 'fremd' eingelagert hast? (Mal abgesehen davon, dass so'ne Versicherung ja 'nur' pekuniär eintritt, die vermissten Schätze, die mit Geld ja eigentlich GAR NICHT zu bezahlen sind, bringt einem das ja auch nicht wieder, aber besser als nüschte...)
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Dier Versicherung ersetzt wenn überhaupt den Nominalwert. Das ist bei alten Comics nicht sehr viel.
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Und bei Belegexemplaren zB. aus Schweden, Finnland oder Dänemark ist es gar nichts.
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Auch bei Comic gilt, wie bei Münzen und Briefmarken, der Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert Deiner Sammlung. Ich gebe meiner Hausratversicherung jedes Jahr eine lange Liste mit den aktuellen Wiederbeschaffungskosten je nach Zustand meiner Sammlung und passe dementsprechend jährlich meine Versicherungssumme an. |
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Bei Gebrauchsüberlassung greift kaum eine Versicherung. Ist genauso, wie wenn ich Dir meine Auto leihe und Du es zu Schrott fährst. Deine Haftpflichtversicherung würde dafür keinen Cent locker machen. Meine Kfz-Haftpflichjtversicherung würde nur für die Fremdschäden, die durch "mein" Auto verursacht wurden, geradestehen. Ich müsste meinen Schaden bei Dir einklagen. Würde aber auch nicht viel bringen, da es mein Risiko ist, wenn ich Dir das Auto überlasse. |
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Ist aber so, die zahlen auch nicht wenn Du deinem Bruder, Schwester, Eltern beim Umzug hilfst und den Fernseher runterschmeißt.
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Ich weiss nicht...habe schon mal meiner Ex beim Einladen eines IKEA Regals ins Auto geholfen und es so weit nach vorn durch geschoben, dass die Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hat meine Haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt.
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Dein Beispiel bei Besuch der Party stimmt. Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. :nonono: Ist leider so. :zwinker: Frag mal Deinen Versicherungsvertreter (wenn Du einen hast). :wink: |
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Zum Glück hast du keine "Mingvase"! :zwinker: |
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Es kommt immer auf das Kleingedruckte an. Ich hatte zum Beispiel kürzlich einen Heizungsschaden mit austretendem Wasser. Kein Problem sagte der Versicherungsmitarbeiter "vor Ort". Zwei Wochen später kam jedoch die Ablehnung der Zentrale mit der Begründung es handele sich um einen Kondenswasserschaden und keinen Leitungswasserschaden. Und dagegen bin ich über die Gebäudeversicherung leider nicht versichert. Rund 1500 Euro Reparaturen an der eigenen Backe. :heul:
Nachtrag: Vor ein paar Tagen kam die Abbuchung für ein weiteres Jahr Gebäudeversicherung....:flop: |
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Jetzt mal ohne Quatsch: Eine Haftpflicht-Versicherung ist doch per Definition eigentlich dafür gedacht, dass sie mich für den Fall versichert, dass ich haftpflichtig bin. Haftpflichtig bin ich immer dann, wenn ich einen Schaden verursacht habe. Natürlich sind dabei die Fälle aiusgeschlossen, wo ich vorsätzlich handel, denn das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Aber sonst?! Gut, grobe Fahrlässigkeit ist auch noch mal grenzwertig... Und sicherlich gibts im Kleingedruckten immer noch n paar Ausschlüsse, aber der GRUNDSATZ ist doch eigentlich klar und da seh ich nicht wirklich den Unterschied zwischen Auto-Überlassung, Party und Blumengiessen. Ich will das auch gar nicht bestreiten, dass das in dem ein- oder anderen Fall stimmt, dass da ne Versicherung eintritt. Aber die schlichte Aussage 'zahlt nicht', reicht mir da nicht. Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. Also erklär mir mal einer, WARUM die Versicherung in den behaupteten Fallkonstellationen NICHT zahlt, wo ich denke, dass sie zahlen müsste. Bitte. BEHAUPTEN kann ja jeder immer viel. |
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Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:
-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben -Schäden, die Sie selbst erleiden -Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind -Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet -Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden -Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung |
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Es kommt in der Tat stark auf die Versicherung und den jeweiligen Vertrag an. Versicherungen, bei denen die Vertreter unter starkem Druck stehen, werden alles tun um die Zahlung zu vermeiden. Eine Versicherung, die an zufriedenen Kunden interessiert ist, übernimmt bis zu einer gewissen Höhe einen gemeldeten Schaden ohne überhaupt nachzuforschen, sofern diese Art des Schadens durch den Vertrag auch abgedeckt ist (sollte natürlich nicht zu oft vorkommen; wenn ich einmal im Monat einen Haftpflichtschaden melde, reißt auch der kulantesten Versicherung der Geduldsfaden :D ). |
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Und wenn Du es einfach mal so hinnimmst?
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Werd ich im Zweifel müssen, aber:
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Ich würde lieber das Bild sehen, dass der Marvelianer im ersten Beitrag einfügen wollte. Und wissen wollen, was genau gestohlen wurde.
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Schau, eine private Haftplicht ist in der Regel für kleines Geld zu haben. Selbst bei Personenschäden bis zu 5 Mio bekommst Du heute, je nach Versicherer, die Haftpflicht schon für einen Jahresbeitrag zwischen 80,00 und 120,00 Euro. Vergleich das mal mit einer Kfz-Haftpflicht. Dafür ist aber alles mögliche vom Versicherungsschutz ausgenommen. Darunter in der Regel auch solche Fälle wie Wohnungspflege bei Urlaub. Hier unterstellt die Versicherung einfach ein höheres Risiko als bei einem Kaffeebesuch. Es ist leider ein sehr weit verbreiteter Irrglaube, daß die persönliche Haftplicht alles abdeckt, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde. Mach Dir mal die Mühe, und lies die vielen Seiten der Auftragsbedingungen Deiner HV durch. Du wirst wahrscheinlich ziemlich geschockt sein, was da alles nicht abgedeckt ist. :glubsch: Ist hat leider so, wie mir ein Versicherungsagent vor zig Jahren mal erklärt hat: "Eine Versicherung versichert am liebsten einen Ziegelstein gegen Feuer wenn er einen halben Meter unter Wasser liegt". :zwinker: Nennt man dann "Risikominimierung". :D Und meine Hausrat käme für Fremdschäden überhaupt nicht in Frage. Das ist eine reine Sachversicherung, die natürlich mit meinem Hausrat gekoppelt ist. Noch kleines Beispiel über die "Zahlungswilligkeit" der Versicherer: Als ich mir vor etlichen Jahren Aquarien zulegte, hat mich zum Glück mein Versicherungsvertreter rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß ich das meiner Hausrat- und meiner Haftpflichtversicherung mitteile. Meiner Hausrat, damit die Schäden in meiner Wohnung bei Wasseraustritt abgesichert sind und meiner Haftpflicht, damit die evt. Schäden in der Wohnung unter mir abgedeckt sind. Natürlich hat das auch den Beitrag erhöht, da ein neues Risiko hinzu kam. Natürlich kannst Du Deine persönliche HV auf alle möglichen Risiken ausweiten, aber dann zahlst Du dementsprechend mehr. Die Firmen-Haftpflichtversicherungen bei meinen Mandanten bewegen sich, je nach Branche, zwischen 9.000,00 und 18.000,00 Euro Jahresbeiträgen. Daraus kannst Du auch ein bißchen ermessen, was Du für Deinen Jahresbeitrag für einen Versicherungsschutz hast. |
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Wenn Du erzählst, das Dir die Vase beim Blumengießen herunter gefallen ist, dann hast Du die A...karte gezogen. Du warst im Auftrag des Wohnungsinhabers tätig und damit greift Deine HV nicht. Das ist genauso, wenn ich im Auftrag meines Chefs bei einem Mandant im Außendienst bin und dort eine Mingvase zerstöre. Da greift meine private HV nicht, da ich im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses dort tätig war. Gibst Du an, Du bist noch einmal in die Wohnung zurück, weil Du Deinen Regenschirm vergessen hast, dann zahlt Deine HV, denn dann warst Du "privat" noch einmal in der Wohnung. Ist zwar ein bißchen haarsträubend für das normale Rechtsempfinden, aber so ist das im Juristen- und Versicherungsdeutsch. Es kommt wirklich immer auf den Einzelfall und den jeweils gültigen Vertragskonditionen der Haftpflichtversicherung an. |
Noch ein kleines Beispiel aus jüngster Vergangenheit. Ein Kollege meldete seiner Haftpflicht, daß er das Smartphone eines Freundes geschrottet hatte. Er hatte es sich kurz ausgeliehen um seine Mutter anzurufen und dabei ist es ihm auf die Straße gefallen und zu Bruch gegangen.
Antwort der Versicherung in Kurzform: "Keine Übernahme des Schadens, da das Handy ihm zum Gebrauch überlassen wurde." Hätte er angegeben das er gestolpert ist und dabei das Handy dem Freund aus der Hand geschlagen hat.....Klassischer Haftpflichtschaden und die Versicherung hätte bezahlt. ;) |
Danke für die Mühe, so ausführlich zu antworten. Ich hab nun zumindest verstanden, dass die Versicherungsdinge nicht wirklich verstehbar sind ;)
Die folgen offensichtlich einer ganz eigenen Logik... |
Das ist doch sehr oft auch im virtuellen Online-Wesen genau so, lieber Oliver. :floet:
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...und generell bei Frauen ;)
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