Privat verkaufen? Wie geht das 2023 über ComicMarktplatz / Sammler?
Im Juli 2021 gab es ein neues Gesetz für den Onlinehandel, was uns erst einmal den Handel von privaten Anbietern blockierte. Nach den aktuellen Erfahrungen können wir aber auch neue private Anbieter im Marktplatz ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zulassen, wenn diese unterhalb von 22.000 € im laufenden Jahr bleiben.
Wer sich dafür interessiert, kann sich gerne bei mir melden und bekommt eine persönliche Beratung per Telefon-Support. Das gilt natürlich auch für gewerbliche Verkäufer! Meine Support-Rufnummer findet ihr im Impressum vom ComicMarktplatz / Sammler und im Impressum vom ComicGuide, oder hier: Lothar Schneider Service-Hotline 02208 / 76 75 83 (Mo-Fr 10-22 Uhr, Sa 12-18 Uhr) |
Da aktuell wieder deutliche Verunsicherung bei privaten Onlineverkäufern besteht, hier ein Artikel aus einer Zeitung vom 17.02.2023 in NRW.
https://www.sammlerforen.net/_bilder...line2023ob.jpg |
Da scheinen ebay wohl die privaten Kunden wezulaufen, vielleicht liegt es an der Steueränderung.
https://de.yahoo.com/finance/nachric...050815769.html |
Da bin ich mir persönlich ziemlich sicher. Es war zwar keine "SteuerÄNDERUNG", sondern nur eine Erweiterung der Kontroll- bzw. Meldepflichten (ich weiß, Tüpferlscheisserei :grins: ), aber die Auswirkungen sind meiner Meinung nach spürbar.
Wenn man die Bewertungen der meisten "Privatanbieter" ansieht, dann werden diese wohl sehr, sehr schnell über die Grenze der 30 verkauften Artikel im Jahr kommen. Dadurch müssen sie nun gemeldet werden und geraten somit in Fokus des Fiskus. Ob dann überhaupt steuerliche Belastungen auf diese Anbieter zukommen, sei dahin gestellt. Aber sie müssen sich auf Anfragen ihres jeweiligen Wohnsitzfinanzamts einstellen. Und wer will das schon. |
Wenn die wegen meiner ausgelesenen Comics fragen wollen, sollen sie.
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Die Masse macht es da wohl, LaLe.
Ich hab die letzten 3 Beiträge eben an dieses aktuelle Thema angehangen. |
Nachdem ich darum gebeten wurde, doch ein wenig Kommentar von mir. Speziell zu der genannten Jahresfrist in dem Zeitungsartikel. Der LohnsteuerHILFEverein sagt da ja nix Falsches, aber in dem Zusammenhang auch nichts wirklich Richtiges. :rolleye:
Hier ein paar Zitate aus einem Thread im Internen zu dieser Problematik generell. Zitat:
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Bedeutet also, dass das jedes Finanzamtselbst im Einzelfall selbst entscheidet, ob und wie hoch ein Privatverkäufer besteuert wird.
Wir sind nun leider als Seitenbetreiber einer Online-Verkaufsplattform in der Pflicht, jeden Handel dem Finanzamt melden zu müssen. Im Gegensatz zu einem Flohmarktbetreiber, an den man solche Anforderungen nicht stellen kann. Das ist für uns ein riesiger Aufwand, den uns leider keiner bezahlt. |
Genauso ist es. :top:
Bei mehr als 30 Verkäufen ODER mehr als 2.000,00 erzielten Umsatz im Kalenderjahr seid ihr zur Meldung verpflichtet. Ob sich daraus dann wirklich steuerliche Konsequenzen für den jeweiligen Anbieter ergeben, wird durch das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt geklärt werden. :lehrer: |
Zitat:
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Ich glaube wir sind uns alle einig das wir nicht auf der schwarzen Liste des zuständigen Finanzamtes landen wollen.
Ich habe mir vorgenommen erst wieder vor Weihnachten größere bzw. teurere Artikel zu verkaufen. Gerade im Figurenbereich ist man sehr fix über 2000 Euro, da helfen die 30 Artikel nix. |
Das ist ein blödes Thema.
Problematisch erscheint mir in erster Linie, dass eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft entstehen kann, dann Umsatzsteuer abzuführen wäre und Vorsteueranrechnung sich schwierig gestalten könnte. Bei der ertragsteuerlichen Seite fehlt mir meist der Aspekt der "Einlage". Auch wenn eine Gewerblichkeit entstehen sollte, muss die Ware auch dann in die betriebliche Sphäre kommen. Somit muss der verkaufte Teil einer Sammlung aus der privaten Sphäre eingelegt werden. Dabei bin ich erst einmal auf dieses Urteil gestoßen. Aber, wie eigentlich immer vermutlich Einzelfall und nicht in Stein gemeißelt! Zitat:
Meine Einkäufe bei dem Dealer meines Vertrauens sind in einer Datenbank dokumentiert und abrufbar. Zudem sammel ich seit Jahren auch die Internet-Ankäufe. Verkaufsaktionen habe ich aber noch nicht gestartet. |
Alles richtig, was Harvey Specter so schreibt. :top:
Allerdings geht's mit dem Terminus "Einlage" ins Betriebsvermögen schon sehr, sehr ins steuerrechtliche "Eingemachte" und würde hier, vor allem im Öffentlichen", absolut den Rahmen sprengen. Wenn es tatsächlich zum schlimmsten Fall kommen sollte, bleibt nur der Gang zu einem Fachmann, sprich Steuerberater. Bei der Umsatzsteuer bleibt den meisten "Privatanbietern" ja die Option zum "Kleinunternehmer". Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000,00 € wird keine Umsatzsteuer fällig, aber Du hast auch keinen Vorsteuerabzug. |
Da ich bislang nie die Vorsteuer gezogen habe, wenn ich mir einen Comic zugelegt habe...
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Bei den Anmerkungen von albert-enzian bin ich auch dabei. :top:
Ich würde nur anmerken wollen, dass "Privatanbieter", die tagsüber Gewerbetreibende/Selbständige sind und damit schon umsatzsteuerlicher Unternehmer*in den Joker des (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmers nicht daneben noch haben dürften. |
Bei dem * habe ich jetzt "in den Joker" gelesen.
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Gendern ist eben Kacke.
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Solange Kacke weiblich bleibt...
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Zitat:
Vorsteuer kann nur jemand "ziehen" bzw. anrechnen lassen, wer eine Ware oder Dienstleistung für sein Unternehmen bezieht. |
Aber ich bin jetzt doch ganz schnell Unternehmer wenn ich meine privaten Gebrauchsgegenstände verticke. :floet:
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Dann ist es zu spät. Wenn Du jetzt Deine Hefte ins unternehmerische Betriebsvermögen zu einem bestimmten gemeinen Wert (= Marktwert) einlegst, bekommst Du daraus keine Vorsteuer mehr angerechnet. Das funktioniert im Grundsatz im Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbes von einem anderen Unternehmer.
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Sehe ich auch so (Vorsteuer), nur würde ich bei der Einlage über einen Teilwert nachdenken.
Sorry mit dem ersten Versuch des Genderns. Mache ich sonst nicht und sollte es auch sein lassen. Irgendwie kamen mir nur potentielle Unternehmerinnen in den Sinn und es war getippt. ;) |
Zitat:
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Ich glaube, man muss hier mal eine Sache wirklich klarstellen. So wie es aussieht, machen doch einige hier den Fehler und setzen den Begriff Unternehmer immer automatisch gleich mit einem Gewerbebetrieb. Dem ist aber nun mal nicht so.
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist jeder, der eine Ware oder Dienstleistung öffentlich anbietet und die Absicht hat, daraus Einnahmen (nicht Gewinn) zu erzielen. So ist zum Beispiel auch jeder Haus- oder Wohnungseigentümer, der seine Immobilien an andere Personen vermietet ein Unternehmer. Aber da ein Dach über dem Kopf ein Grundbedürfnis (zumindest bei den Meisten) des Lebens ist, sind diese Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Rein theoretisch müssten alle Vermieter jedes Jahr mit ihrer Einkommensteuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Aber da sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze melden würden und daraus auch keinerlei Steuerzahlungen fällig wären, wird von der Finanzverwaltung auf die Abgabe dieser Erklärung verzichtet. Wozu sollte man hier auch einen immensen Formular- und Verwaltungsaufwand betreiben, wenn letztendlich keinerlei Steuereinkommen zu generieren ist. |
Und wenn man den gemeinen, diesen fiesen, Wert mit dem Verkaufserlös gleichsetzt?
Wo sollte man den denn auch sonst hernehmen? Aus dem Comicguide? Gar dem Comicpreiskatalog? Das wären allerdings feine Verluste, aber da stünde hinter der Gewinnerzielungsabsicht vermutlich wieder mehr als nur ein Fragezeichen... |
Zitat:
Schauen wir mal. |
Aktuell würde ich jedem neuen privaten User davon abraten, über das Internet zu verkaufen. Das gilt hier im ComicMarktplatz/Sammler speziell für Neuregistrierungen.
Vor drei Wochen hatten wir eine private Neuregistrierung, die sich anschliessend auch verifizieren wollte. Der Brief mit dem Aktivierungscode wurde von mir ausgedruckt und auch verschickt. Eine Woche später fragt er nach, ob wir den Brief abgeschickt haben. Zitat:
Was dann folgte hat mich schon verärgert. Zitat:
Was glauben die Leute eigentlich, wie sich solch werbefreien Seiten finanzieren? Lasst es also bitte bei uns bleiben. Ich empfehle den Sammler ausdrücklich eher den gewerblichen Anbietern. Jeder der sich im Internet als Privatanbieter registriert muss irgendwann auch mit einem Kontakt zum Finanzamt rechnen. |
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