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beatleswerner 10.01.2012 23:12

stimmt da hast du recht, ist halt eine Fachzeitschrift, andere geben ja auch für ein Jahresabo der Sprechblase 50,00 € aus.

Hinnerk 10.01.2012 23:21

50,00€ für drei Hefte?

beatleswerner 10.01.2012 23:26

na eigentlich sollen doch mehr herauskommen. Habe mich um 10 Euro bei 4 Heften verschrieben.

underduck 10.01.2012 23:40

Bitte am Thema bleiben ... :zwinker:

74basti 10.01.2012 23:51

Zitat:

Zitat von ComicGuide (Beitrag 393281)

Folglich zahle ich stolze 72,00 Euro im Jahr für ein paar Listen, die ich eigentlich nur als PDF bräuchte und die man erheblich günstiger anbieten könnte... :flop:

Aber - und da erzähle ich ja keine Neuigkeiten - ein Bussgeldverfahren kann wesentlich teurer sein.

Gerade im Bereich Internet, egal ob es Listen oder Verkäufe sind, muss man halt auspassen, dass die Regeln eingehalten werden. Da sind die Publikationen halt nötig und auch entsprechender Schutz - auch wenn es auch günstiger ginge, muss die Prüfstelle halt finanziert sein.

ComicGuide 11.01.2012 01:08

Zitat:

Zitat von 74basti (Beitrag 393321)
Aber - und da erzähle ich ja keine Neuigkeiten - ein Bussgeldverfahren kann wesentlich teurer sein.

Ja klar, deshalb habe ich es ja auch im Abo.

Nun sind 72,00 Euro im Jahr ja auch nicht unverschämt teuer, aber eben auch alles andere als günstig.

Masterfly 11.01.2012 13:03

Zitat:

Zitat von 74basti (Beitrag 393242)
Die Listen A und B sind zu veröffentlichen, § 13 Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG).

Im Klartext, ich darf dann die Namen der betreffenden Werke nennen ; )

Zitat:

Zitat von beatleswerner (Beitrag 393243)
Die Liste ist für Comicfans nicht allzu spannend. Für Menschen die sich für harte Pornos, Rechtsradikalismus interessieren aber umso mehr.

Und dabei waren dieses Jahr wieder einige Animes dabei (z.B. November 2, im Dezember 22).
Und einige Mangas sind in der Vergangenheit auch darunter gefallen.

74basti 11.01.2012 13:15

Man sollte es nicht tun. Die Veröffentlichung der Titel erfolgt ausschl. durch die BPjM. Alles andere geht nicht, sieht nach öffentlicher Bewerbung aus und das ist nicht erlaubt. Schaue es aber gerne noch mal nach, sobald ich die Zeit habe. :wink:

Detlef Lorenz 11.01.2012 13:45

Berwerbung heißt doch sicherlich nur von Titeln von noch laufenden Serien!?

74basti 11.01.2012 14:17

Die Antwort ergibt sich aus § 15 Jugendschutzgesetz (Ziffern 1 bis 5 und 7 sind nicht einschlägig, daher nicht zitiert):

Zitat:


§ 15 Jugendschutzgesetz
Jugendgefährdende Trägermedien

(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
(...)
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
(...)
Nun käme es auf die Auslegung des Wortes "anpreisen" an. Da kann man stundenlang drüber diskutieren, oder - und so muss es sein - im Öffentlichen Forum, zu dem auch Minderjährige Zugang haben - schlicht schweigen.

Im abgeschlossenen internen Bereicht, zu dem nur Volljährige zugelassen sind, sieht das anders aus. Also bitte - wenn überhaupt - nur dort.

Es bleibt dabei: Hier keine aktuell indizierten Titel posten!!!!!!

Xury 11.01.2012 14:21

Der Gesetzgeber möchte eben nicht, dass der Index zu einer "Einkaufsliste" verkommt, was ja an sich ein guter Gedanke ist. Die Liste ist ja hauptsächlich für "Verfolger" (Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendämter) und "potentielle Verfolgte" (Buchhändler, Videothekare, etc.) gedacht. Im "Idealfall" sollen Kinder und Jugendliche so noch nicht einmal die Existenz indizierter Medien bemerken, was in Zeiten fast grenzenloser Kommunikation nicht ganz einfach ist.

:lehrer: Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger, in dem auch Gesetzesänderungen und vieles mehr veröffentlicht werden. Der erscheint viermal die Woche. Neuindizierungen werden einmal im Monat gesammelt veröffentlicht. Als in den 80er Jahren der Index rapide anwuchs und plötzlich für andere Berufsgruppen als Buchhändler (die über ihren Börsenverein informiert werden) relevant wurde, beschloss die Bundesprüfstelle, ein eigenes Organ zusätzlich herauszubringen. Das hieß zuerst "BPS-Report" und heute "BPjM Aktuell".

74basti 11.01.2012 14:23

Zitat:

Zitat von Detlef Lorenz (Beitrag 393438)
Berwerbung heißt doch sicherlich nur von Titeln von noch laufenden Serien!?

Darauf kommt es nicht an.
Die Vorschriften gelten für die Dauer der Indizierung, sonst könnten die Vorschriften unterlaufen werden.

Hulk1104 11.01.2012 17:44

o.k. einen indizierter Titel bzw. eine Liste der gesperrten Comics allgemein zu posten ist hier rechtlich nicht möglich.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein User hier harmlos fragt warum er Titel Cwuhfj Nr. 24 ( Achtung : zufällige Buchstaben und Nummernfolge ! ) nicht bei seinem Händler bestellen kann ? Darf ihm dann hier überhaupt geantwortet werden ? Falls JA ist das eigentlich ja auch eine Nennung, oder ?

Lothar 11.01.2012 17:53

Öffentlich wird da bei uns im Forum ganz bestimmt nicht viel passieren.

Da gibt es für mich die administrative Löschtaste.

Ihr könnt mir glauben, dass ich mir hier ins Forum keine merkwürdigen Getüme locken möchte, die über die Suchfunktion nach Stichworten das Netz nach Indizierten Sachen durchsuchen.

Hier auf dem Thema hängen, dank dem Begriff Indizierung, schon genug Hits von Gästen. Die müssen hier nicht gleich mit den gesuchten Fakten "angefüttert" werden.

Masterfly 12.01.2012 15:11

Ach Gott, über google findet man genug Seiten die veröffentlichen, welche Titel indiziert sind. Und im Internet gibt es genug Scanlationseiten, die den dann haben.

Persönlich finde ich es blödsinnig, Titel nicht nennen zu dürfen, wie sollen denn dann die Gespräche geführt werden, z.B. bei den laufenden Serien von PM damals?
"He haste schon gehört da wurde letztens ein Band der Serie Hellsing von PM indiziert. Ja? Welcher denn? Darf ich nicht sagen."
"He Band XX ist indiziert. Was ist denn XX? Ja da der eine Band eben? Ja wovon redest du denn? Darf ich nicht sagen."


Lächerlich! (Persönliche Meinung)

underduck 12.01.2012 15:19

Ach Gott? ....

... aber nicht in unserem öffentlichen Forum, wenn du das bitte begreifen möchtest.
Du kannst im Netz fast alles finden, aber eben nicht hier bei uns.

74basti 12.01.2012 15:44

Zitat:

Zitat von Masterfly (Beitrag 393667)
Ach Gott, über google findet man genug Seiten die veröffentlichen, welche Titel indiziert sind. Und im Internet gibt es genug Scanlationseiten, die den dann haben.

Persönlich finde ich es blödsinnig, Titel nicht nennen zu dürfen, wie sollen denn dann die Gespräche geführt werden, z.B. bei den laufenden Serien von PM damals?
"He haste schon gehört da wurde letztens ein Band der Serie Hellsing von PM indiziert. Ja? Welcher denn? Darf ich nicht sagen."
"He Band XX ist indiziert. Was ist denn XX? Ja da der eine Band eben? Ja wovon redest du denn? Darf ich nicht sagen."


Lächerlich! (Persönliche Meinung)

Das sieht mit Sicherheit lächerlich aus, aber wenn ein Verfahren eingeleitet wird, ist es nicht mehr ganz so witzig.
Denk Dir einfach folgendes:

Die machen das, obwohl es verboten ist. Werden die erwischt, gibt es einen auf den Deckel.
Nur weil es bei jedem Schützenfest eine Klopperei gibt, heisst das ja auch noch nicht, dass es legal wäre, oder.

Xury 12.01.2012 16:48

Ein Gespräch (natürlich unter Erwachsenen) ist wohl auch eher unbedenklich. Man darf ja auch in einer Buchhandlung nach einem indizierten Buch fragen (und bekommt als Erwachsener wahrscheinlich eine Antwort).

Wenn man an einer öffentlich zugänglichen Stelle etwas schreibt, kann unter Umständen werbender Charakter unterstellt werden. Das kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen, denn man ist sofort im strafrechtlichen Bereich.

Auf keinen Fall sollte man vergessen: Grundsätzlich darf jeder Erwachsene indizierte Medien besitzen oder auch kaufen. Nur wer noch keine 18 ist, schaut in die Röhre. Und das ist, wenn man sich die Sachen, die in der Liste stehen, anschaut, wirklich kein Verlust.

Masterfly 12.01.2012 22:07

Zitat:

Zitat von 74basti (Beitrag 393680)
Nur weil es bei jedem Schützenfest eine Klopperei gibt, heisst das ja auch noch nicht, dass es legal wäre, oder.

Sorry für mich ist das nun ein absoluter Apfel - Birnen Vergleich.
Wenn ich irgendwo schreibe "Zur Information Titel A und Titel B sind heute indiziert worden und damit nur noch beschränkt erhältlich" oder "Die BPjM hat heute Titel A und Titel B indiziert", als Werbung dergleichen zu sehen ist in meinen Augen lächerlich.

Und was macht man mit öffentlichen Threads wo über ein Titel geschrieben wird und plötzlich wird der indiziert? Schließen? Löschen?
Was ist, wenn nur ein Band einer Serie indiziert wird? Alle Beiträge zu dem Band löschen?

Und wie soll das dann weitergegeben werden, das man über etwas nicht mehr schreiben darf, weil es indiziert worde?

Sorry solche Veröffentlichungs - Verbote mochten vielleicht in einer Zeit ohne Inet noch von Bedeutung gewessen sein, aber inzwischen sind sie antiquiert.
Besonders wo heutige Jugend schon längst im Ausland bestellen oder sich informiert.

Detlef Lorenz 12.01.2012 22:30

Hast du noch nie von dem superschnellen Filter gehört, der böse Worte in null komma nichts aufspürt und vernichtet :D

Aber im Ernst, wenn ich jetzt und hier zufällig etwas über den Comic-Band XXX (da ist hintergründig, gell!) schreibe, weil ich ihn toll oder eklig finde und der ist bereits indiziert - ohne dass ich dies gewußt habe (ehrlich!) - wer paßt da auf mich und auf das CGN auf - oder gilt auch hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!? :weissnix:

beatleswerner 12.01.2012 23:41

Der Gesetzgeber verbietet die Werbung für ein indiziertes Buch, dies bedeutet nicht das über dieses Buch nicht geschrieben werden darf. Natürlich können über solche Bücher, CD´s und Filme Arbeiten geschrieben werden, ansonsten wären beispielsweise einige Bücher die sich mit rechtsextremer Musik auseinandersetzen gar nicht möglich. Auch über das mehrfach indizierte Buch "Die Geschichte der O" hat es durchgängig Artikel und Veröffentlichungen gegeben. Noch heute steht es wohl auf dem Index trotzdem gibt es einen Artikel der sich mit dem Werk auseinandersetzt in der Wikipedia. Dies ist ja auch kein Medium das Werbung betreibt sondern sich mit einer Sache im Lexikonstil auseinandersetzt.

Die Comicszene selber hat in ihren Publikationen selber stets über indizierte Comics berichet. Es wäre einmal interessant zu erfahren welche indizierten Comics Hethke nachgedruckt hat und für die er letztendlich in seinem Verlagsorgan auch noch die Werbung übernahm.

Einen interessanten Artikel zur Comiczensur findet Ihr in dem mittlerweile eingeschlafenen Magazin "Xoomix" (An dieser Stelle der Wunsch das es Alfons, der Comixene und der Sprechblase besser ergehen möge)

http://www.xoomic.de/webneu/magazin/zensur01.html

Ich würde vorschlagen das der Kontaktmann zur Bundesprüfstelle doch den Damen und Herren einmal die Frage stellen sollte ob Arbeiten über ein indiziertes Werk möglich sind.

underduck 12.01.2012 23:56

Können wir uns darauf einigen, daß wir uns in einem internen CGN-Thema über indizierte Titel unterhalten können?
Natürlich nicht hier im öffentlichen Thema.

Wenn verifizierte Mitglieder über die Titel was schreiben möchten, dann also bitte nur auf interner Ebene. Wir könnten das auch gerne im Ü18-Bereich anlegen.

beatleswerner 13.01.2012 00:03

Meiner Ansicht nach gehört das in den Ü18 Bereich. Da wirst du sicherlich eine Möglichkeit haben das die Personen die in diesen Bereich kommen auch schon 18 und älter sind. Ich halte das für eine gute Idee.

74basti 13.01.2012 09:00

Da gehört dann auch eine allgemeine Diskussion hin.

Nochmal: Ob ein "Ankündigen" oder "Anpreisen" vorliegt, oder nicht, entscheidet letztendlich ein Richter, nicht der Verfasser eines Beitrages. Wie der das auslegt, .... :floet:

Dieser Thread ist öffentlich und da kann man nicht sagen, "jaja, wir schreiben hier doch wissenschaftliche Artikel" - sorry, dass ich etwas ungehalten bin - (und ich bringe jetzt nicht noch einmal das hinkende Beispiel mit dem Schützenfest) aber genau das soll nicht passieren.

Habt also bitte dafür Verständnis, dass hier nicht darüber diskutiert werden soll, ob man nicht doch etwas zu Titeln posten darf.

beatleswerner 13.01.2012 09:56

Ich verstehe nicht ganz woher die Übervorsichtigkeit kommt. So wie ich das sehe hat zu dieser Frage noch niemand die Bundesprüfstelle befragt. All das was hier steht sind Vermutungen die auf sehr wackeligen Beinen stehen.


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