Mawil: ქინდერლენდ (მატარებელი კომიქს 2025)
Bitte hier im Forum keine Schriftzeichen mit nicht-lateinischer Schrift verwenden!
Bitte schreib es dann in Deutsch oder Englisch übersetzt.
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Nachdem im Comic Guide nun auch wieder wöchentlich die aktuellen Neuerscheinungen gelistet werden, können wir uns nun auch um das Thema Produktsicherheitsverordnung kümmern, die bereits am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, aufgrund der fehlenden Neuerscheinungen im Comic Guide für uns aber bisher praktisch kaum eine Rolle spielte.
Kurzgefasst besagt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR), daß bei Verkaufsangeboten für die meisten Artikel-Kategorien Angaben zum Hersteller gemacht werden müssen.
Diese Regelung betrifft auch Bücher, und damit auch Comics.
Aber die Regelung gilt andererseits auch nur für gewerbliche Verkäufer und nur für Artikel, die ab dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden.
Private Verkäufer brauchen dies alles hier nicht beachten und können dies getrost ignorieren.
Gewerbliche Verkäufer müssen die Angaben zur Produktsicherheit nur für Artikel beachten, die ab dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden, dies entspricht also z.B. dem offiziellen EVT (Erstverkaufstag) eines Verlages.
Für Titel, die vor diesem Termin erschienen sind, müssen die Angaben zur Produktsicherheit auch nicht (nachträglich) erfasst bzw. geändert werden.
Was bedeutet dies nun z.B. für Comics, die über den Comic-Marktplatz verkauft werden sollen?
Im Eingabeformular zum Erfassen von Anzeigen gibt es nun ein neues Eingabefeld "Angaben zur Produktsicherheit", indem Ihr die Angaben zum Hersteller (also dem Verlag) aufführen müßt. Diese Angaben müssen den Namen des Herstellers (Verlag), die Postadresse und eine E-Mail-Adresse enthalten.
Nachfolgend zitiere ich die wichtigsten Fragen zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) aus einem umfangreichen Artikel der OnlineHändlerNews.
Den vollständigen Artikel könnt ihr hier nachlesen:
ZitatAlles anzeigenHerstellerinformationen im Shop
Laut GPSR müssen folgende Informationen im Produktangebot genannt werden:
- Name des Herstellers (Handelsname oder eingetragene Handelsmarke), Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers
- wenn der Hersteller oder die Herstellerin nicht in der EU ansässig ist: Name, Anschrift und elektronische Adresse des in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs
Muss der Hersteller direkt im Produkttext oder auf der Produktdetailseite genannt werden?Ja, die Herstellerdaten müssen direkt im Angebot genannt werden. Dafür eignen sich sowohl der Produkttext als auch die Produktdetailseite.
Ich verkaufe nur Produkte eines Herstellers. Muss ich trotzdem in jedem Angebot über den Hersteller informieren?Ja, auch in diesem Fall muss in jedem Angebot seperat der Hersteller genannt werden. Die GPSR kennt hier keine Ausnahme.
Müssen Name, Adresse und E-Mail des Herstellers angegeben werden oder genügt ein Kontaktformular?Es dürfen sowohl die E-Mail-Adresse als auch ein Link zu einem Kontaktformular genannt werden.
Muss ein Importeur oder eine verantwortliche Person in der EU genannt werden, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt?Ja, bei Herstellern mit Sitz außerhalb der EU muss eine verantwortliche Person mit Sitz innerhalb der EU genannt werden. Verantwortliche Personen können sein:
- der Einführer,
- der Bevollmächtigte, der vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, die festgelegten Aufgaben im Namen des Herstellers wahrzunehmen oder
- ein in der Europäischen Union niedergelassener Fulfillment-Dienstleister (für von ihm abgefertigte Produkte), sofern kein anderer oben genannter Wirtschaftsakteur in der Europäischen Union niedergelassen ist.
Kann ich mich als Händler selbst als verantwortliche Person benennen, wenn der Hersteller keine hat?Ja, wenn man selbst die Ware aus Drittstaaten importiert, kann man dadurch selbst zur verantwortlichen Person werden.
Welche Angaben muss ich machen, wenn ich den Hersteller nicht nennen will?Die Nennung des Herstellerunternehmens ist Pflicht. Diese Pflicht ist auch nicht neu: Bereits nach dem Produktsicherheitsgesetz ist es zwingend erforderlich, dass der Hersteller auf dem Produkt steht.
Kann ich meinen Importeur als Hersteller angeben, wenn er sein Einverständnis gibt?Wenn er nach den Kriterien der GPSR nicht der Hersteller ist, darf er auch nicht als solcher genannt werden.
Welche Angaben muss ich machen, wenn ich den Hersteller nicht nennen kann?Prüfe zunächst, ob das Produkt überhaupt unter die GPSR fällt. Fällt es unter die GPSR, wird es haarig: Es muss immer ein Hersteller genannt werden. Vermeide es künftig, Produkte ohne Hersteller zu verkaufen. Eine Notlösung kann erst mal sein, sich selbst als Hersteller anzugeben. Allerdings muss man dann auch Herstellerpflichten in puncto Risikobewertung, Produktrückrufen etc. wahrnehmen.
Müssen die Informationspflichten auch in Katalogen erfüllt werden?Ja, sofern die Kataloge eine Bestelloption (beispielsweise Postkarte oder Bestellung per Telefon) beinhalten.
Spezifische Produkttypen
Gilt die Verordnung auch für Kunstgegenstände und Sammlerstücke?Nein, Kunstgegenstände und Sammlerstücke fallen unter die Ausnahme von Antiquitäten.
Was sind Kunstgegenstände?Im Sinne der GPSR sind Kunstgegenstände typischerweise solche Produkte, die primär zu dekorativen oder ästhetischen Zwecken hergestellt werden und keine spezifische Gebrauchsfunktion haben. Beispiele sind Skulpturen, Gemälde, handgefertigte Unikate oder andere Gegenstände mit künstlerischem Wert, die oft in Galerien, Museen oder als Sammlerstücke verkauft werden.
Die GPSR behandelt Kunstgegenstände meist anders als Produkte des täglichen Gebrauchs, da sie häufig nicht denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Kunstgegenstände tatsächlich keine Funktionen besitzen, die eine Gefährdung darstellen könnten (z. B. Möbelstücke oder Dekorationsobjekte ohne scharfe Kanten oder giftige Beschichtungen). Wenn ein Kunstgegenstand hingegen einen praktischen Zweck erfüllt oder Risiken für den Nutzer birgt, könnte er unter die GPSR fallen und damit spezifische Sicherheitsanforderungen auslösen.
Was sind Sammlerstücke?Im Sinne der GPSR sind Sammlerstücke Produkte, die primär zum Zweck des Sammelns oder als dekorative Gegenstände erworben werden und nicht für den alltäglichen Gebrauch bestimmt sind. Beispiele für Sammlerstücke können Münzen, Briefmarken, seltene Bücher, Actionfiguren, Vintage-Spielzeug oder Antiquitäten sein.
Für Sammlerstücke gelten häufig andere Anforderungen als für Produkte, die dem täglichen Gebrauch dienen, insbesondere wenn sie klar als nicht für Kinder geeignete Sammlerobjekte deklariert sind. Wenn ein Sammlerstück jedoch potenziell gefährlich sein könnte – beispielsweise durch kleine, ablösbare Teile bei Figuren oder giftige Materialien bei antiken Objekten – könnten dennoch Sicherheitsanforderungen gemäß der GPSR greifen. Entscheidend ist, ob das Produkt im Kontext der GPSR als sicher für den beabsichtigten Zweck und das Zielpublikum gilt.
Was sind Antiquitäten?Antiquitäten sind Gegenstände, die in der Regel mindestens 100 Jahre alt sind und aufgrund ihres Alters, ihrer historischen Bedeutung, ihrer Seltenheit oder ihres kulturellen Wertes gesammelt werden. Sie umfassen häufig Möbel, Kunstwerke, Schmuck, Dekorationsgegenstände und Alltagsgegenstände vergangener Epochen, die heute hauptsächlich zu dekorativen Zwecken oder als Sammlerstücke genutzt werden.
Antiquitäten unterscheiden sich von gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen, da sie meist keine praktische Funktion im modernen Alltag erfüllen und oft als historische Artefakte gelten.
Gilt die Verordnung für gebrauchte Produkte?Ja, zumindest sofern vernünftigerweise erwartet werden darf, dass diese noch den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Wird in einer Produktbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Produkt erst in Stand gesetzt oder repariert werden muss, darf eher nicht davon ausgegangen werden, dass das Produkt den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Entsprechend fällt es nicht unter die GPSR.
Gilt die GPSR auch für Bücher?Ja, auch Bücher sind nicht von der Verordnung ausgenommen, es sei denn, es handelt sich um Antiquitäten oder Sammlerstücke.
Was passiert mit Produkten, die bereits vor dem Stichtag auf Marktplätzen gelistet sind?Die Informationspflichten müssen für alle Produkte erfüllt werden, die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden. Ob das Produkt vorher schon gelistet wurde, ist also irrelevant. Es kommt darauf an, wann das konkrete Produkt in Verkehr gebracht wurde.
Beispiel: Ein Tellerservice ist bereits seit etlichen Jahren gelistet. Nach dem 13. Dezember füllt die Händlerin ihr Lager auf und kauft dafür das Tellerservice neu beim Großhändler ein. Auch, wenn das Produkt in dieser Form schon länger verkauft wird, müssen nun die neuen Informationspflichten erfüllt werden.
Support, Bußgelder und rechtliche KonsequenzenWie hoch sind potenzielle Bußgelder bei Nicht-Einhaltung?
Die GPSR verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Sanktionsvorschriften zu erlassen. In Deutschland soll dafür das Produktsicherheitsgesetz reformiert werden, wozu derzeit ein Referentenentwurf vorliegt. Dieser stuft die Nichteinhaltung der GPSR-Pflichten als Ordnungswidrigkeit ein, bei der – abhängig vom Schweregrad – Geldbußen von bis zu 100.000 Euro möglich sind.
Kann man abgemahnt werden?Ja, wer die Informationspflichten nicht einhält, muss mit einer Abmahnung durch die Konkurrenz, einen Wettbewerbsverband oder durch eine der Verbraucherzentralen rechnen. Die Abmahngebühren variieren und liegen meist im dreistelligen Bereich.
(Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfr…rdnung-gpsr-faq)
Der Comic Guide ist wieder da !!
Nach über einem Jahr Pause gibt es nun endlich wieder Neuerscheinungen im Comic Guide.
Die notwendigen technischen Änderungen am Comic Guide haben leider wesentlich länger gedauert als ursprünglich geplant.
Ab sofort soll es auch wieder einen wöchentlichen Newsletter geben.
Sollte in den nächsten Wochen noch nicht alles so funktionieren wie es sollte, bitten wir hierfür um Euer Verständnis.
Die fehlenden Neuerscheinungen für den Zeitraum Februar 2024 - Februar 2025 werden wir in den nächsten Wochen übrigens in unserer Datenbank nachtragen. Aber auch dies ist nicht von heute auf morgen möglich, sondern wird noch ein paar Wochen dauern.
Für die Zukunft würden wir uns über Eure Mitarbeit sehr freuen, nicht nur um die ganzen unerledigten Einträge aus dem Forum in die Datenbank einzupflegen, sondern vor allem für die wöchentlichen Neuerscheinungen, die meistens kurzfristig erfasst werden müssen, damit sie am darauffolgenden Wochenende als Neuerscheinungen gelistet werden können.
Moin,
habe ich es übersehen oder kommt es noch oder ist es eine Einstellungssache ?
Die Links zum Comicguide und zum Marktplatz.
Die waren ja sonst immer auf der Startseite oben mit Verankert.
Nein, im Moment klappt das leider nicht (habe ich vor ein paar Tagen schon probiert).
Diese Links müssen als css-Style eingefügt werden und das klappt leider nicht so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Dafür braucht man gute css-Kenntnisse und die habe ich leider nicht. Bleibt im Moment also erstmal so, wie es jetzt ist.
Der Umzug ist nun endlich abgeschlossen!
Nach mehreren technischen Problemen war das Forum heute etwa 15 Stunden nicht erreichbar.
Leider konnten wir die Ursache hierfür erst jetzt finden und beseitigen.
Für diesen langen Ausfall möchte ich mich bei Euch entschuldigen, aber manchmal tauchen halt irgendwelche unvorhergesehen Probleme auf, die sich leider nicht sofort lösen lassen.
Drückt mal die Daumen, daß wir jetzt erstmal etwas Ruhe haben. ![]()
Ich hab gerade Ewigkeiten gebraucht den Beitrag zu senden.
Und bekomme Fehlermeldungen.
Ja, da hat sich in der Nacht beim täglichen automatischen Backup eine Datei selbst zerlegt, so daß Beiträge wohl nicht mehr angezeigt werden konnten.
Ich musste selber erstmal eine ganze Weile suchen, bis ich die Datei wiederherstellen konnte.
Jetzt scheint es aber wieder zu funktionieren... ![]()
Ab dem nächsten Wochenende pausieren bis auf weiteres die wöchentlichen Neuerscheinungen im Comic Guide, d.h. es werden bis auf weiteres auch keine Newsletter mehr versendet.
Weitere Infos hierzu findet Ihr hier: https://www.sammlerforen.net/forum/index.php?thread/47668
Wenn alles so klappt wie geplant, werden die Neuerscheinungen vorausichtlich ab ca. April/Mai wieder möglich sein.
... ist im Moment leider unklar.
Der Grund hierfür:
Ab dem nächsten Wochenende pausieren bis auf weiteres die wöchentlichen Neuerscheinungen im Comic Guide.
Nach fast 25 Jahren, in denen ich jede Woche die Neuerscheinungen eingepflegt habe, sehe ich mich nicht mehr in der Lage, dieses weiter fortzuführen. Die Arbeitsbelastung ist in den letzten Jahren immer mehr geworden, so daß dies nicht nur ein zeitliches Problem geworden ist, sondern auch ein gesundheitliches, da sich die zunehmende Belastung mittlerweile auch auf meine Gesundheit auswirkt.
Und das ist daher nun der Grund, warum ich mich ab sofort weitestgehend aus der redaktionellen Arbeit für den Comic Guide zurückziehen werde.
Was heißt das nun konkret für den Comic Guide?
Der Comic Guide bleibt als Website so bestehen, allerdings wird es in den nächsten Wochen keine Aktualisierungen mehr geben, da die Neuerscheinungen ja nicht erfasst werden.
Wie bereits an anderer Stelle hier im Forum erwähnt, arbeitet unser Programmierer z.Zt. an einer Lösung, das System so umzubauen, das die Pflege der Datenbank direkt auf dem Server möglich ist. Das ganze funktioniert dann ähnlich einem Redaktionssystem, so daß dann "Redakteure" direkt online auf die Datenbank zugreifen und bearbeiten können.
Selbstverständlich kann nicht jeder x-beliebige auf die Datenbank zugreifen, sondern nur Personen, die von uns entsprechend als Redakteur freigeschaltet wurden.
Diese Funktionalität wird voraussichtlich ab ca. April/Mai verfügbar sein.
Mit Eurer Hilfe könnten wir dann das Erfassen der wöchentlichen Neuerscheinungen auf mehrere Personen aufteilen, so daß sich der Arbeitsaufwand für jeden einzelnen Redakteur sehr in Grenzen halten würde.
Ich würde mich sehr freuen, wenn der eine oder andere von Euch uns hier zukünftig unterstützen würde.
Ohne Eure aktive Mitarbeit können wir den Comic Guide mittelfristig so nicht weiterführen.
Eine Bezahlung können wir leider nicht anbieten, da der Comic Guide ja nicht profitorientiert arbeitet, also kein Geld abwirft.
Von einigen Verlagen können wir aber kostenlose Belegexemplare anbieten. Diese könnte der jeweilige Mitarbeiter natürlich behalten.
Mitarbeiter gesucht
Wenn Du also
- Spaß an Comics hast
- Dich mit der Materie etwas auskennst
- zuverlässig bist
- möglichst einen guten A4-Scanner hast (noch besser wäre natürlich ein A3-Scanner)
würden wir uns über Deine Mitarbeit freuen.
Der Bereich "Panini Comics" ist bereits vergeben, alle anderen Verlage sind noch nicht vergeben.
Bei Interesse melde Dich bitte (am besten per E-Mail) bei Lothar oder mir.
Danke.
Stefan
Wird es, wenn es soweit ist, möglich sein, dass mehrere Leute Rezensionen für 1 Produkt abgeben, oder gilt "Wer zuerst kommt..."?
Selbstverständlich können beliebig viele Rezensionen/Bewertungen pro Titel erfasst werden.
Ist mir direkt zu viel Aufwand. Da sag ich ganz nüchtern ohne Trotz, dann würde ich keine Rezis machen, die eingegliedert werden.
Die Bewertung in den Unterkategorien ist natürlich freiwillig, wer möchte kann diese auch einfach überspringen bzw. weglassen.
Es sollen natürlich auch nur Bewertungen per Sterne/Punkte möglich sein, d.h. ein Rezitext ist auch freiwillig. Lediglich eine Bewertung als Gesamtnote ist ein MUSS, wenn jemand überhaupt einen Titel bewerten will.
Halbe Sterne halte ich auch für sinnvoll.
Ich habe hier bereits seit einigen Monaten ein Addon für User-Bewertungen in der Schublade liegen, das erstmal in den Comic Guide integriert werden muß.
Da dies aber noch einigen Programmieraufwand erfordert und im Moment die Datenbank mit Eingabemasken für neue (und alte) Comics oberste Priorität hat, kann dies noch etwas dauern.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man in dem Bewertungs-Addon alles genau konfigurieren, ob man nur ganze oder auch halbe Sterne/Punkte haben will.
Auf jeden Fall stelle ich mir neben einem Sterne-/Punkte-Gesamtwert auch noch einige Unterkategorien zum Bewerten vor, z.B.
- Zeichnungen
- Text/Story/Inhalt
- Druck und Verarbeitung
- Redaktionelle Bearbeitung
- Preis-/Leistungs-Verhältnis
Das ist aber alles noch nicht endgültig... ![]()
Wegen eines Datenbank-Fehlers war das Forum in der Nacht wohl für mehrere Stunden nicht erreichbar.
Der Fehler sollte jetzt behoben und das Forum wieder normal erreichbar sein.
Ich hab's gerade in der Datenbank angepasst.
Mit der nächsten Aktualisierung sollte die Serie sowohl unter "Die großen Detektive" als auch als "Die grossen Detektive" gefunden werden.
Du hast eine PN.
Bei Serien, die Panini sowohl als Soft- als auch Hardcover veröffentlicht, hat i.d.R. nur die Softcover-Version eine ISBN, die Hardcover-Version bekommt keine ISBN.
Zitat
Only you discover if your username and password have been compromised. If they have been compromised, Chrome will tell you, and we strongly encourage you to change your password.
Okay, das war mir neu, aber auf solch eine fragwürdige Funktion würde ich persönlich gerne verzichten...
Zitat
When you sign in to a website, Chrome will send a hashed copy of your username and password to Google encrypted with a secret key only known to Chrome. No one, including Google, is able to derive your username or password from this encrypted copy.
Mit welchem Recht sammelt Google solche Daten von Usern?
Google geht es einen Sch...dreck an, wo ein User sich einloggt! Und aus diesen Daten erstellt Google dann Bewegungsprofile. ![]()
Ich habe Google noch nie wirklich getraut und nutze auch den Chrome Browser nur im äußersten Notfall.
Auch wenn die Daten mit einem Hash verschlüsselt werden und damit relativ sicher sind, gehen diese Daten m.E. wirklich keinen etwas an, schon gar nicht irgendwelche datensammelenden Konzerne.
Aber jeder muß ja selber wissen, wem er vertraut... ![]()
Mir wurde von Chrome angezeigt, dass das Passwort durch eine Datenpanne hier gehackt wurde. Ist das soweit korrekt? Passwort habe ich geändert, aber würde mich schon interessieren, wie google das rausfinden soll.
Wie soll das denn gehen?
Chrome kann nicht wissen bzw. nachvollziehen, ob und wie Dein Passwort angeblich gehackt wurde. Außer natürlich, wenn Chrome dies selber gehackt hat... ![]()
Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es die Blattgold GmbH schon seit etlichen Jahren und wurde nicht für die Herausgabe des neuen ZACK gegründet.
Zu den bisherigen Aktivitäten des Unternehmens passt der Name aber ganz gut, im Zusammenhang mit ZACK wirkt der Name vielleicht etwas unpassend, aber was soll's?
Es gibt wirklich Schlimmeres und auf den Erfolg von ZACK dürfte das wohl auch keinen Einfluß haben... ![]()
Gibt es einen konkreten EVT für Asterix 5 - Sonderausgabe (Softcover) ?
In der Pressemittteilung von Egmont Ehapa heißt es dazu:
Zitat
Dieses 64 Seiten starke Meisterwerk, inklusive 16 redaktioneller
Zusatzseiten, ist ab dem 2. Juli im Handel erhältlich. (Softcover:
Egmont Ehapa Media, 6.90EUR; Hardcover: ISBN 978-3-7704-4088-7;
14.-EUR, Egmont Comic Collection)
Es geht problemlos wenn der Absender die E-Mail Adresse es Empfängers beim Versand mit angibt (...)
Das geht aber nur, wenn der Empfänger zuvor sein Einverständnis hierzu gegeben hat bzw. dies ausdrücklich verlangt hat. Ansonsten verstößt der Absender gegen den Datenschutz.
Fast genauso toll finde ich aber, dass wir zurzeit viel per Hermes bekommen ... sollten. Der Götterbote kommt dreimal, trifft uns nie an, und schickt die Ware zurück. Kein Hinweis, dass er was für uns hat, kein Hinweis der Versender, dass sie mit Hermes verschicken (dann könnten wir an eine Station umleiten lassen).
Ich kaufe schon seit geraumer Zeit bei keinem Händler mehr, der nur per Hermes versendet. Wenn der jeweilige Händler nicht per DHL versendet, kann er sein Zeugs gerne behalten und ich bestelle dann halt woanders. Ganz einfach... ![]()
Sollte es ausnahmsweise mal keine alternative Bestellmöglichkeit (und daher auch keine Alternative zu Hermes) geben, würde ich das Paket immer an einen Hermes-Paketshop schicken lassen, wo ich es abholen kann, wie es mir passt.
Nach meinen Infostand ist die Geschichte in zwei Bänden abgeschlossen. Ich glaube kaum, daß da in Zukunft noch ein dritter Band folgt.
Die Einzelbände der Serie sind bisher so noch nicht erschienen, sondern nur als Paket mit beiden Bänden zusammen.
Offiziell ist die Serie daher erst abgeschlossen, wenn beide Bände einzeln ausgeliefert wurden (lt. PPM bis Juli 2020).
Einen derartige Lagerumzug kann man definitiv kommunizieren und das geht auch als wirklich logischer und triftiger Grund durch.
Das wurde gegenüber den Händlern auch rechtzeitig und mehrfach kommuniziert.
Wenn das gegenüber Privatkunden nicht geschehen ist, dann wahrscheinlich weil man es nicht für notwendig hielt, denn optimalerweise sollen und müssen die Kunden das ja auch gar nicht mitbekommen.
Selbst als Außenstehender sehe ich daß Panini zwischen den Feiertagen keine Neuerscheinungen hat. Die letzten Neuerscheinungen gab es letzte Woche, also haben sie sogar ca. eine Woche zum Abarbeiten eines möglichen Staus.
Das stimmt so nicht ganz, denn in dieser Woche finden wegen der Feiertage sogar 2 Auslieferungen an die Händler statt. Zwar nur mit wenigen Neuerscheinungen, aber immerhin...
Ansonsten hast Du im Prinzip natürlich recht, aber in diesem speziellen Fall gibt es wahrscheinlich auch einen triftigen Grund für die Verzögerungen.
Denn Panini zieht zum Jahreswechsel mit dem kompletten Auslieferungslager zu einem neuen Dienstleister um, d.h. der Umzug dürfte irgendwann ca. zwischen jetzt und Anfang Januar stattfinden.
Solch ein Umzug ist sicherlich eine Mammutaufgabe und die läßt sich nicht mal eben so nebenbei durchziehen.
Lizard_King: Ich hab das Thema mal wieder geöffnet, da hierzu sicherlich Kommentare zu erwarten sind.