Vor mir liegen zwei Ausgabe der Comixene, die sich mit der Auseinandersetzung zwischen Condor und der Comixene beschäftigen.
Hintergrund war eine „Rezension“ in Cx 31, S.42 zu den Taschenbüchern bei Condor, insbesondere „Flash Gordon“.
Es folgt eine Verhandlung beim Landgericht Hamburg.
Die Retourkutsche des damals 23jährigen Andreas C. Knigge folgte in CX33. Darin verkündet er, man dürfe weiter „die Wahrheit“ über die Qualität des Flash Gordon taschenbuchs behaupten, aber gleichwohl muss eine Aussage geschwärzt werden.
Das Wort „Schmierfinken“ findet sich in der Stellungnahme wieder.
Was wurde also geschwärzt?
„Der Condor-Verlag, bekannt durch seinen Comic-Schrott...“?
Hat irgendjemand das Heft mit Schwärzung oder das Protokoll der mündlichen Verhandlung?