Vatertag
Veröffentlicht: 21.05.2009 um 21:11 von arne
Wer betrunken Auto fährt und in eine Kontrolle gerät, ist schnell seinen Führerschein los. Damit dem Täter jedoch die Tat (nennt sich: Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB) nachgewiesen werden kann, ist regelmäßig eine Blutentnahme notwendig. Der Betroffene kann dies freiwillig gestatten. Tut er dies nicht ... was dann? Darf die Polizei zwangsweise vorgehen? Grundsätzlich nicht, denn in § 81 a Abs. 2 StPO heißt es:"Die Anordnung steht dem Richter zu."
Wie erreicht die Polizei aber am Vatertag (oder an einem anderen Feiertag) einen Richter? Indem sie einen Amtsanwalt anruft. (Das ist das "kleinere" Gegenstück zum Staatsanwalt.) Und dem schildert sie den Sachverhalt. Und wenn der alles für schlüssig befunden hat, ruft dieser einen Richter an. Das Ganze nennt sich "Bereitschaftsdienst". Und da gerade am Vatertag viel Alkohol genossen und dann ein Fahrzeug geführt wird, kann es passieren, dass Amtsanwalt und Richter alle zehn Minuten angerufen werden. Einen Comic kann man dabei nicht ruhig lesen.

Übrigens: Unter den Begriff "Fahrzeug" fallen auch Beförderungsmittel, an die man nicht unbedingt sofort denkt: Z. B. Ruderboote, Segelflugzeuge und Fahrräder.
Wie erreicht die Polizei aber am Vatertag (oder an einem anderen Feiertag) einen Richter? Indem sie einen Amtsanwalt anruft. (Das ist das "kleinere" Gegenstück zum Staatsanwalt.) Und dem schildert sie den Sachverhalt. Und wenn der alles für schlüssig befunden hat, ruft dieser einen Richter an. Das Ganze nennt sich "Bereitschaftsdienst". Und da gerade am Vatertag viel Alkohol genossen und dann ein Fahrzeug geführt wird, kann es passieren, dass Amtsanwalt und Richter alle zehn Minuten angerufen werden. Einen Comic kann man dabei nicht ruhig lesen.

Übrigens: Unter den Begriff "Fahrzeug" fallen auch Beförderungsmittel, an die man nicht unbedingt sofort denkt: Z. B. Ruderboote, Segelflugzeuge und Fahrräder.
Kommentare 2