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24.12.2009, 03:15 | #2 |
Moderator Tessloff Verlag
Ort: Am sonnigen Südpool
Beiträge: 10.962
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Jetzt wurde die 114.000 geknackt und kein merkts
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24.12.2009, 10:12 | #3 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Doch! Ich hab es bemerkt!
... aber eigentlich wollte ich an Eilig Habend 120.000 Angebote im CMP sehen ... |
25.12.2009, 13:57 | #4 | |
Kolumnist
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Zitat:
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25.12.2009, 17:00 | #5 |
Moderator sammlerforen
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Spassvogel, du!
Wenn ich Comichändler wäre, hätte ich wohl schon mit großer Sicherheit über 10.000 Angebote im CMP. |
31.12.2009, 12:22 | #6 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Den 115 ist es soeben auf dem steten Weg zu 200.000 Angeboten im CMP auch passiert.
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31.12.2009, 12:25 | #7 |
unvergessener Moderator Zustandsbesprechung
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Das wollte ich doch gerade schreiben.
115.000 |
25.02.2010, 12:53 | #9 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
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Wenn man im CMP auf Sammelbände klickt, was sich da so alles tummelt, ohne Worte
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06.03.2010, 05:07 | #10 |
Gast (nicht registriert)
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Glückwunsch!
Ich hoffe, dass ich nicht als Ketzerin gesteinigt werde, wenn ich nachfrage: Sollte ein Verkaufsportal nicht nach seinen Verkäufen bewertet werden. Gibt es denn diesbezüglich Zahlen? Selbstverständlich müssen diese Infos nicht im Öffentlichen stehen, denn das sind ja letztlich Geschäftsinterna. Finde ich da diesbezüglich im Internen etwas - habe gesucht, aber nicht gefunden.... Geändert von die erste (06.03.2010 um 05:39 Uhr) |
06.03.2010, 08:27 | #11 |
Moderator sammlerforen
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Frag werni2, top.comics oder den comicwurm. Ohne vernünftige Verkaufserfolge wären diese Anbieter sicher nicht so groß im CMP aktiv.
Zahlen können wir nicht veröffentlichen, da wir als Betreiber keine Provisionszahlungen bekommen und somit auch nicht in die Abwicklung involviert sind. Auch der Fiskus kann von uns dazu keine Zahlen bekommen, jedenfalls was die Umsätze der Kunden betrifft. |
27.03.2010, 10:50 | #12 |
unvergessener Moderator Zustandsbesprechung
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"... danke dir ...und auch an den Comicmarktplatz. Schön das es euch gibt. Ich war erst skeptisch, aber nach langen lesen im Forum von Comicmarktplatz bestellte ich einfach mal. Nun weiss ich das die bestellte Ware auch ankommt und es geht fix. Ich werde in Zukunft nun öfters bei ... bestellen. Dankeschön!! So nun aber mal den Comic lesen und mal wieder....Lachen.
Viele Grüße... " Ein Auszug aus einer mail, die ich Euch nicht vorenthalten wollte. Für mich ist das Ansporn, weiterhin so genau wie möglich und zustandsmäßig exakt zu beschreiben. Aber das tun wir ja alle, oder ? |
31.03.2010, 00:47 | #13 |
Moderator sammlerforen
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Dann hoffe ich mal, daß fun-comix und Hinnerk diese N8 noch die 125.000 reißen ...
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31.03.2010, 13:27 | #14 |
Moderator sammlerforen
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DANKE! Das kommt doch schon richtig gut! Das nächste Ziel sind dauerhafte 150.000 Angebote! |
14.07.2010, 01:06 | #15 |
Mitglied
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Das würde ich auch sehr begrüßen!
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04.08.2010, 15:33 | #16 |
Moderator Disney intern
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Zur Info:
Urteil: Onlinebestellung kein Kaufvertrag Die Bestellung von Waren in einem Online-Shop und die Zusendung einer Bestätigung seitens des Verkäufers müssen noch keinen bindenden Kaufvertrag darstellen. Wie das Amtsgericht München am Montag im Rahmen eines Urteils betont hat, ist das Anbieten von Artikeln auf einer Internetseite - ähnlich wie in einem Supermarktregal - noch kein "Angebot" im juristischen Sinne. Deshalb seien auch die für einen Vertrag notwendigen Vorraussetzungen von Angebot und Annahme nicht erfüllt. "Es ist bei Online-Shops die absolute Regel, dass die feilgebotenen Produkte noch keine Angebote darstellen, sondern letztendlich dem Auslegen von Waren im Schaufenster entsprechen", erklärt Max-Lion Keller, Rechtsanwalt bei der IT Recht Kanzlei , im Gespräch mit pressetext. Man fordert so den Kunden auf, selbst ein Angebot zu machen, indem er einen ausgesuchten Artikel in den Warenkorb legt und die Bestellung abschickt, so Keller. "Es geht hier um den Schutz gegen Betrügereien und allgemein darum, dass Shop-Betreiber nicht gezwungen werden möchten, mit jedem x-Beliebigen Geschäfte abzuwickeln." Auch durch die üblicherweise zugesandten Bestellbestätigungen nimmt der Händler das Angebot noch nicht zwingend an. "Es kommt darauf an, wie diese Bestätigungen formuliert sind", sagt Keller. "Die meisten bestätigen nur den Eingang einer Bestellung, nicht aber die Annahme des Vertrags." Dies sei nur dann der Fall, wenn entweder die Annahme explizit in der Bestätigung angeführt wird, oder wenn sie zur Überweisung von Geld auffordert. Online-Shops nehmen oft auch erst bei der Übersendung der Ware das Angebot des Kunden an, womit der Vertrag zustande kommt. Bei dem Münchner Gerichtsverfahren hatte die Betreiberin eines Internetversandhandels Maschinen um 129 Euro pro Stück auf ihrer Homepage angeboten. Der Kläger hatte daraufhin acht Stück davon bestellt und vom Händler eine Bestätigung der Bestellung erhalten. Ausgeliefert wurden jedoch nicht die Maschinen, sondern Ersatzakkus dafür. Die Beklagte verweigerte in Folge die Lieferung der eigentlichen Maschinen, da diese, wie allgemein bekannt sei, 1250 Euro pro Stück kosten. Die Richterin wies die Klage auf Lieferung der Maschinen ab, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. (pte/mje) Quelle: Tecchannel.de |
04.08.2010, 15:51 | #17 |
Moderator sammlerforen
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Und was sucht das jetzt in unserem Markktplatz Café, Aaricia?
IM CMP läuft der Bestellvorgang doch ganz sauber ab. Erst mit der Bestätigung des Verkäufers und der Zusendung seiner Bankverbindung wird aus der Warenkorbbestellung ein für beide Seiten gültiger Kaufvertrag. Will der Anbieter einem ungeliebten Kunden seinen Artikel nicht verkaufen, so muss er das im CMP nicht tun, auch, wenn er bei Vorkasse kein Risiko eingeht. |
04.08.2010, 17:12 | #18 |
Mitglied
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04.08.2010, 17:32 | #19 |
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Nun, ich denke, dass das Urteil, auf welches sich Aaricia bezieht, gepostet wurde, um zu zeigen, dass der Bestellvorgang auf dem CMP im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung ist.
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04.08.2010, 22:27 | #20 |
Moderator sammlerforen
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Na dann ist ja mal wieder alles in bester Ordnung und ich geb unseren durstigen Mitlesern mal ein virtuelles Blubberlutsch aus!
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05.08.2010, 16:52 | #21 |
unvergessener Moderator Zustandsbesprechung
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War das jetzt ein Angebot?
Egal! *schlürf* |
05.08.2010, 17:21 | #22 |
Moderator sammlerforen
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Aktuell stürzt ja der Sammelbegriff Comics beim Aufruf in der Bucht in ein echtes Sommerloch. Ich werde in der nächsten Woche durch eine Super-Sonder-CMP-Aktion für Neueinsteiger mal ordentlich die Angebotszahl im ComicMarktplatz anschieben.
Ausserdem empfehle ich jedem Händler, die träge Sommerlochzeit im Laden für eine kräftige Angebotserweiterung im CMP zu nutzen. Dann seit ihr am Ende vom Sommerloch mit Sicherheit noch besser aufgestellt! Bei Interesse einfach mal die Supportnummer (Festnetz) im CMP-Impressum anrufen. Da bekommt ihr schnell, freundlich, kompetent und sehr fair eine persönliche Beratung und Hilfe! |
09.09.2010, 00:11 | #23 |
Moderator sammlerforen
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Trotz diverser neuer Anbieter und Angeboten wurde auch im "Sommerloch" über unseren CMP recht gut abverkauft. Daher vielen zeitweise sogar die Angebotszahlen.
Heute haben wir endlich die Messlatte der 132.000 Angebote gerissen! ... und daran war net.comics nicht ganz unschuldig. |
23.09.2010, 14:09 | #24 |
Mitglied
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Versichert oder nicht versichert kann dir bei gewerblichen Händlern egal sein. Der Versender trägt in beiden Fällen das Versandrisiko. Anderslautende Klauseln sind gesetzwidrig und abmahnfähig.
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23.09.2010, 15:39 | #25 |
Mitglied
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Ich habe schon davon gelesen, dass das Erwecken dieses Eindrucks abmahnfähig ist. Auf jeden Fall ziemlich dünnes Eis für gewerbliche Händler.
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