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Alt 31.01.2007, 11:30   #26  
elwood blues
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Ich halte die Buchpreisbindung bzw. das Preisbindungsgesetz im Prinzip zwar für richtig und wichtig (vor allem im "Machtverteilungskampf" zwischen großen und KLEINEN Buchhandlungen im Hinblick auf (Buch)Neuerscheinungen), aber letztlich doch für einen recht "zahnlosen Tiger"!

Spätestens seit ich vor einigen Jahren im Auftrag eines großen Buchhändlers mal ca. 1000 Taschenbücher mit einem "Pizzaschneider" bearbeiten mußte, um sie anschließend als MÄNGELEXEMPLARE ausweisen zu können, weiß ich: Nichts ist unmöglich und die "schwarzen Schafe" sind ÜBERALL!
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Alt 01.02.2007, 02:18   #27  
Mick Baxter
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Zitat:
Zitat von Aaricia
Eine Studentin verkaufte ueber Internetauktion Klamotten der Marke Abercombe... wenige Exemplare und ganz klarer Privatverkauf. Dieser kommt/kam ihr teuer zu stehen, denn diese Marke darf aus Lizensrechtlichen Gruenden nur von Lizensnehmern verkauft werden.
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
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Alt 01.02.2007, 12:14   #28  
Aaricia
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Laut den Berichten darf diese Marke nur von Lizensnehmern der Firma verkauft werden. Deswegen wurde Klage eingereicht.

Anscheinend wird hier gegen der internationale Markenrecht vertossen.
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Alt 01.02.2007, 13:36   #29  
underduck
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Ich denke mal, daß die Angebote von Privatleuten hier eine unbedeutende Rollespielen, so lange es wirklich noch als "Privat-Handel" zu werten ist! Bei Neuware ist das innerhanlb der Comics sicher nicht die Regel, da diese Spezialisten eher im Antiquariat aktiv sind.

Ich hatte eben ein längeres Telefonat mit Herrn Möller von der Heide. Er sitzt in der Rechtsabteilung vom Börsenverein und hat mir einige Fragen beantworten können.

Grundsätzlich fällt jede Veröffentlichung eines Verlages automatisch unter die Buchpreisbindung. Egal, ob der Verlag Mitglied im Börsenverein des Buchhandels ist oder nicht!



... ich gehe mal davon aus, daß uns hier hauptsächlich die Regelungen für den Internethandel interessieren, da dieser Bereich auch den ComicMarktplatz betrifft.
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Alt 01.02.2007, 13:49   #30  
underduck
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Dieser beitrag berifft die Buchpreisbindung im Internethandel:
http://www.preisbindungsgesetz.de/co...-amazon-co.htm

© Copyright Rechtsanwaltssozietät Fuhrmann Wallenfels Binder

Zitat:
Fragen zu ebay, amazon & co.

Wer muss die Preisbindung beachten?

Die gesetzliche Buchpreisbindung muss jeder beachten, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Endkunden verkauft.

Gewerbsmäßig handelt, wer berufsmäßig in der Absicht dauerhafter Gewinnerzielung geschäftlich tätig wird.

Geschäftsmäßig handelt, wer in einem Umfang Bücher an Endkunden verkauft, wie dies für Privatleute eher ungewöhnlich ist. Das ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt immer der Fall, wenn über einen Zeitraum von sechs Wochen mehr als 40 Bücher angeboten werden - Download: ebay-Urteil.pdf (400,72 kB) Geschäftsmäßig handelt jedoch auch, wer einmalig eine Vielzahl von Büchern anbietet oder wenige Titel mehrfach.


Wann unterliegen Mängelexemplare der Preisbindung?

Echte Mängelexemplare unterliegen gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG grundsätzlich nicht der Preisbindung. Ein Mängelexemplar liegt vor, wenn das Buch derart beschädigt oder verschmutzt ist, dass es zum gebundenen Ladenpreis unverkäuflich ist. Auch muss das Buch in üblicher Weise als Mängelexemplar gekennzeichnet sein. Ist ein Buch als Mängelexemplar gekennzeichnet, ohne dass es einen tatsächlichen Mangel aufweist, bleibt es nach wie vor preisgebunden. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da viele Zwischenhändler solche mangelfreien Bücher als "Mängelexemplare" anbieten. Darauf sollte man sich nicht verlassen, sondern in jedem Fall eine eigene Überprüfung vornehmen. Denn letztlich ist immer der Verkäufer verpflichtet, die Preisbindung einzuhalten. Auf Irrtümer oder Falschkennzeichnungen von Vorlieferanten kann man sich grundsätzlich nicht berufen.


Was ist eine Remittende?

Eine Remittende ist ein Buch, das ein Buchhändler mit Rückgaberecht vom Verlag gekauft und an den Verlag zurückgegeben hat. Remittenden sind grundsätzlich preisgebunden. Sie unterfallen nur ausnahmsweise dann nicht der Preisbindung, wenn sie durch das Hin- und Hersenden oder die Lagerung tatsächlich mangelhaft geworden sind und als "Mängelexemplar" verkauft werden. Auch hier ist also Vorsicht geboten, da viele Marktteilnehmer die Begriffe "Mängelexemplar" und "Remittende" synonym verwenden, was jedoch falsch ist.


Wo kann man sich über den gebundenen Ladenpreis informieren?

Die Preise werden grundsätzlich von den Verlagen in den Katalogen und Preislisten bekannt gegeben. Änderungen werden über die gelben Seiten des Börsenblatts des Deutschen Buchhandels bekannt gemacht, das daher von jedem Buchhändler bezogen werden sollte. Eine andere Möglichkeit ist die Recherche über ISBN-Nummern bei www.buchhandel.de/ oder die Web-Angebote großer Barsortimente wie www.libri.de


Sind auch gebrauchte Bücher preisgebunden?
Wann ist ein Buch gebraucht?


Ein Buch ist - unabhängig von seinem Zustand - dann gebraucht, wenn bereits einmal der gebundene Ladenpreis hierfür gezahlt wurde. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn jemand etwa ein Buch geschenkt erhält und es über ebay oder den Amazon-Marketplace veräußert. Wer allerdings Bücher ankauft, um sie - etwa als Händler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern Wiederverkäufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier Bücher wiederum der Preisbindung, unabhängig von der Höhe seines Einkaufspreises.


Was geschieht bei Verstößen gegen die Buchpreisbindung?


Hier besteht die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen bzw. Gerichtsverfahren. Die deutschen Verlage haben die Betreiber dieser Homepage, die Rechtsanwälte Dieter Wallenfels, Christian Russ und Stefan Reis, beauftragt, für sie die Einhaltung der Preisbindung zu überwachen. Bei Verstößen geht es immer darum, künftige Verstöße gegen die Preisbindung auszuschließen. Nach einhelliger Rechtsprechung kann dies nur durch Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung geschehen, zu deren Abgabe die Preisbindungstreuhänder auffordern. Diese Aufforderung ist bereits kostenpflichtig, da dies im Gesetz so geregelt ist (§§ 9 Abs. 3 BuchPrG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG).


Wonach bemisst sich die Höhe der Abmahnkosten?

Grundlage für die Kostenrechnung der Preisbindungstreuhänder ist - da sie Rechtsanwälte sind - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Danach sind die Anwaltsgebühren vom Streitwert abhängig. Dieser wird von den Gerichten regelmäßig mit EUR 25.000,00 festgesetzt, so dass mit Auslagen und Mehrwertsteuer ein Betrag von EUR 1.057,69 anfällt. Bei der Bemessung des Streitwerts kommt es nicht auf die Anzahl oder den Preis der von einem Händler tatsächlich verkauften Bücher an. Denn die Gerichte sind der Auffassung, dass durch eine Vielzahl von Preisbindungsverstößen im Internet die Preisbindung insgesamt gefährdet wird. Das Interesse der Verlage an einer Beseitigung dieser Gefährdung wird mit mindestens EUR 25.000,00 angesetzt.


Unterliegen auch Buchclub-Ausgaben der Preisbindung?

Ja, dies hat das OLG Frankfurt im April 2006 so entschieden: Download: Club-Ausgaben.pdf (250,26 kB) Wer mit solchen Ausgaben handelt, muss sie - falls noch neuwertig - zum gebundenen Club-Preis verkaufen. Den jeweiligen Club-Preis muss man beim Bertelsmann BuchClub erfragen. Auch dürfen solche Club-Ausgaben nicht unter dem Cover und der ISBN der Original-Verlagsausgabe verkauft werden, da dies irreführend und wettbewerbswidrig ist.
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Alt 01.02.2007, 14:08   #31  
Hinnerk
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Da hast du ja einen teuren Anwalt ausgesucht. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz wird €686 als Gebühr genannt (bei 25.000 Streitwert).
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Alt 01.02.2007, 14:27   #32  
underduck
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Ich habe da garnichts ausgesucht, Hinnerk!


... diese Kanzlei schreitet wohl automatisch bei Buchpreis-Verstößen ein und regelt dann die Problemfälle.
(... natürlich nicht für Erdnüsse "Pinatz". )
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Alt 01.02.2007, 14:31   #33  
Aaricia
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und als Privatperson koennte man Verdachtsmomente an die melden oder was habe ich fuer Moeglichkeiten?
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Alt 01.02.2007, 14:47   #34  
mschweiz
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@underduck Hat der Experte auch die Frage beantworten können, ob eine Buchpreisbindung "automatisch" erlischt, wenn ein Titel verlagsvergriffen ist?
Und ist ein Comic etc.genau dann als Buch im Sinne des Preisbindungs-Gesetzes anzusehen, wenn es eine ISBN hat?
mschweiz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2007, 15:07   #35  
FrankDrake
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Zitat:
Zitat von Aaricia
Laut den Berichten darf diese Marke nur von Lizensnehmern der Firma verkauft werden. Deswegen wurde Klage eingereicht.

Anscheinend wird hier gegen der internationale Markenrecht vertossen.
Allerdings nur, wenn der Anschein der Gewerbsmäßigkeit aufkommt. In diesem Fall sagte das Gericht, dass 10 oder mehr Artikel einer Marke in einem Monat zu viel sind um noch als Privater Verkäufer zu gelten.
FrankDrake ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2007, 20:20   #36  
Lothar
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Zitat:
Zitat von Aaricia
und als Privatperson koennte man Verdachtsmomente an die melden oder was habe ich fuer Moeglichkeiten?
Du kannst - und brauchst - da nichts zu versuchen. Du musst da wohl Mitglied im Börsenverein sein um Verstöße anzuzeigen.


... ist aber wohl auch ganz gut so, oder?
Lothar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 06:50   #37  
Mick Baxter
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Zitat:
Sind auch gebrauchte Bücher preisgebunden?
Wann ist ein Buch gebraucht?

Ein Buch ist - unabhängig von seinem Zustand - dann gebraucht, wenn bereits einmal der gebundene Ladenpreis hierfür gezahlt wurde. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn jemand etwa ein Buch geschenkt erhält und es über ebay oder den Amazon-Marketplace veräußert. Wer allerdings Bücher ankauft, um sie - etwa als Händler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern Wiederverkäufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier Bücher wiederum der Preisbindung, unabhängig von der Höhe seines Einkaufspreises.
Das soll heißen, daß Comichändlerr jahrzehntelang gesetzesbrecherisch tätig waren, wenn sie von Kunden Comics zurückkauften und diese verbilligt wieder anboten, wenn die Comics keine Mängel aufwiesen?
Ein gebrauchter Comic wird per Gesetz wieder zur Neuware? Was für ein Unfug!
Mick Baxter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 10:43   #38  
Aaricia
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Zitat:
Zitat von Lothar


... ist aber wohl auch ganz gut so, oder?
Klar, sonst braeuchten die nen guten Admin fuer die E-Mailfilterung *ggg
Obwohl, da koennte ich mich dann bewerben, vielleicht haett ich dann endlich nen gescheiten Job :-))))
Aaricia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 13:19   #39  
Helfendorf
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Zitat:
Zitat von Aaricia
und als Privatperson koennte man Verdachtsmomente an die melden oder was habe ich fuer Moeglichkeiten?
Du kannst aber Verdachtsmomente ganz normal bei der Polizei aussprechen und die werden dann tätig.
Helfendorf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 12:40   #40  
Aaricia
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Da meine Fragen moeglicherweise in diese Richtung tendieren oder so interpretiert werden koennten, dass ich Gruende suche, wie man jemanden anschwaerzen koennte, moechte ich erst einmal darauf Hinweisen, dass es mir hier rein um das Verstaendnis geht. :-)

Wenn man nun ein Ware als Neuware anpreist, kann/darf man dann unter/ueber dem Verkausfwert liegen oder muss man dann den Preis verlangen, der auf dem Exemplar gedruckt ist, bzw. der laut Preisbindung dafuer verlangt werden muss?
Aaricia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 14:24   #41  
underduck
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Neuware bedeutet im CMP, daß ein Händler Neuware anbietet und er sich damit bei uns an die Vorgaben der Buchpreisbindung halten muß.

Um das aber genau zu klären, gibt es dieses Thema! Das hier ist auch keine Anklagebank für Händler, die gegen die Buchpreisbindung verstoßen, sondern eher ist es ein Aufklärungsthema für die ganze Comicszene.

Ich bin mir auch sicher, daß viele Händler die Buchpreisbindung nicht genau kennen. Da aber Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte sich jeder Gewerbetreibende Comichändler damit einmal beschäftigen.


... würde mich auch freuen, wenn sich der Handel etwas mehr an diesem Thema beteiligen würde.
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Alt 12.02.2007, 18:42   #42  
underduck
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Aktuelle Info zur Buchpreisbindung:

Nachdem ich von Baldur Buscher - Kult Editionen (Bernd Biestig) eine Liste der Waren bekam, die sich nach seiner Meinung noch in einer Preisbindung befinden, hat mir auch Heute Egmont eine Solche Liste zugesagt.

Ziel dieses Projektes ist es, jeden Händler beim einstellen seiner Waren im Comicmarktplatz mit einer klaren Angabe zur Preisbindung zu informieren und damit auch zu unterstützen.


... ich werde in den nächsten Wochen auch die kleineren Verlage ansprechen und um diese Informationen bitten.

Verlage können diese Liste auch direkt mit dem Betreff: "Preisbindung" an den info@-Link von comicguide.de schicken.
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Alt 12.02.2007, 21:44   #43  
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Zitat:
Zitat von underduck
... würde mich auch freuen, wenn sich der Handel etwas mehr an diesem Thema beteiligen würde.
Im nichtöffentlichen Forum haben ja schon einige Händler darüber diskutiert.
comicbaer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 21:48   #44  
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Zitat:
Zitat von underduck

Nachdem ich von Baldur Buscher - Kult Editionen (Bernd Biestig) eine Liste der Waren bekam, die sich nach seiner Meinung noch in einer Preisbindung befinden, hat mir auch Heute Egmont eine Solche Liste zugesagt.

Ziel dieses Projektes ist es, jeden Händler beim einstellen seiner Waren im Comicmarktplatz mit einer klaren Angabe zur Preisbindung zu informieren und damit auch zu unterstützen.


... ich werde in den nächsten Wochen auch die kleineren Verlage ansprechen und um diese Informationen bitten.
Dein Engagement in Sachen Preisbindung ist wirklich lobenswert, Lothar. Nicht vergessen werden sollte jedoch, dass sich jeder Händler auch bei seinen Vertreter oder direkt beim Verlag danach erkundigen kann.
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Alt 12.02.2007, 21:50   #45  
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Zitat:
Zitat von Aaricia
Wenn man nun ein Ware als Neuware anpreist, kann/darf man dann unter/ueber dem Verkausfwert liegen oder muss man dann den Preis verlangen, der auf dem Exemplar gedruckt ist, bzw. der laut Preisbindung dafuer verlangt werden muss?
Man muss den vom Verlag festgesetzten Preis in Rechnung stellen. In der Regel ist das der aufgedruckte Preis.
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Alt 12.02.2007, 21:53   #46  
comicbaer
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Zitat:
Zitat von mschweiz
Und ist ein Comic etc.genau dann als Buch im Sinne des Preisbindungs-Gesetzes anzusehen, wenn es eine ISBN hat?
Es bedarf bei Büchern und Comics keiner ISBN um unter die Preisbindung zu fallen. Die ISBN ist lediglich ein Kriterium zum Identifizieren eines Buch- oder Comictitels.
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Alt 12.02.2007, 22:49   #47  
underduck
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Zitat:
Zitat von buecherbaer
Im nichtöffentlichen Forum haben ja schon einige Händler darüber diskutiert.
Das nichtöffentliche Händlerforum ist für Nichthändler nicht einzulesen, Harald. Darum sollte man es auch nicht groß im öffentlichen Bereich erwähnen. Zugang haben nur geprüfte Händler, die für das öffentliche Händlerforum freigeschaltet sind und dort auch schreiben können.
Zitat:
Zitat von buecherbaer
Dein Engagement in Sachen Preisbindung ist wirklich lobenswert, Lothar. Nicht vergessen werden sollte jedoch, dass sich jeder Händler auch bei seinen Vertreter oder direkt beim Verlag danach erkundigen kann.
Wenn ich als Händler um 23:30 einen Titel im Marktplatz einstellen möchte kann ich im Verlag sicher keine Seele mehr erreichen. Es macht dann schon Sinn, wenn man direkt im CMP eine Info zur Preisbindung finden kann.


... in einem jährlich erscheinenden Preiskatalog geht das natürlich nicht so einfach!
underduck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2007, 12:35   #48  
Ringmeister
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Zitat:
Zitat von mschweiz
@underduck Hat der Experte auch die Frage beantworten können, ob eine Buchpreisbindung "automatisch" erlischt, wenn ein Titel verlagsvergriffen ist?
Und ist ein Comic etc.genau dann als Buch im Sinne des Preisbindungs-Gesetzes anzusehen, wenn es eine ISBN hat?
Interessanter Punkt...

Was ist z.B. mit speziellen Messe-Ausgaben, die im Extremfall nach einem Tag "verlagsvergriffen" sind und 3 Tage später bei eBay auftauchen, auch von Händlern angeboten werden, und dann teurer (Gibts nicht nur im Comic-Bereich, auch woanders kommen Variants vor...)?

Und wo wird die Aufhebung der Buchpreisbindung für Nicht-ISBN-Produkte (z.B. Panini-Hefte) bekanntgegeben?

Wie ist eigentlich die gängige Praxis? Kümmern sich die Verlage darum, dass ältere Bücher, die auch verlagsvergriffen sind, von der Buchpreisbindung befreit werden oder lässt man das eher locker laufen (Die diesbezügliche Kontrolle bindet ja auch Arbeitszeit...)?

Gruß
Rainer

Geändert von Ringmeister (16.02.2007 um 17:44 Uhr)
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Alt 16.02.2007, 12:43   #49  
Hinnerk
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Zitat:
Zitat von buecherbaer
Es bedarf bei Büchern und Comics keiner ISBN um unter die Preisbindung zu fallen. Die ISBN ist lediglich ein Kriterium zum Identifizieren eines Buch- oder Comictitels.

Wie ist eigentlich "Buch" im Sinne des Gestzes zur Buchpreisfindung definiert? Das wäre im Comic-Bereich doch eine wichtige Frage. Das Gesetz gibt da nix her.
Die oben aufgeführte Aussage, dass alle Produkte von Verlagen unter die Buchpreisbindung fallen, ist ja lediglich die Auffassung des Börsenvereins.

Geändert von Hinnerk (16.02.2007 um 12:49 Uhr)
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Alt 16.02.2007, 20:59   #50  
comicbaer
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Zitat:
Zitat von Hinnerk
Wie ist eigentlich "Buch" im Sinne des Gestzes zur Buchpreisfindung definiert? Das wäre im Comic-Bereich doch eine wichtige Frage. Das Gesetz gibt da nix her.
Das Buchpreisbindungsgesetz hat underduck freundlicherweise weiter vorne abgedruckt. Interessant sind da die §§ 1 und 2 Abs. 1 Ziff. 3.

Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass der Verlag die gebundenen Ladenpreise festsetzt (§ 5 BuchPrG).
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