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Alt 27.02.2011, 22:45   #1  
zwergpinguin
Moderator Tessloff Verlag
 
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Ort: Am sonnigen Südpool
Beiträge: 10.962
Standard Onlinehandel wird zum Risiko

Wenn das durchkommt

http://www.ftd.de/it-medien/it-telek...utm_campaign=/

Zitat:
27.02.2011, 21:23

EU-Verbraucherschutz

Onlinehandel wird zum rechtlichen Risiko
Für Onlinehändler könnte das Geschäft bald riskant werden. Das Europäische Parlament hat eine neue EU-Richtlinie vorgelegt. Sie zwingt Händler, Waren in allen 27 EU-Staaten anzubieten. von Jens Tartler

"Dann müssten sie die Verbraucherrechte in 27 Ländern beherrschen und sich der Gefahr aussetzen, zum Beispiel in Polen oder Malta verklagt zu werden", sagte Rechtsexperte Christian Groß vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) der FTD. Vertragsfreiheit gestrichen
Würde die EU-Richtlinie geltendes Recht, wäre die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit Vergangenheit. Händler könnten dann nicht mehr festlegen, dass sie beispielsweise nur nach Deutschland und Österreich liefern, weil sie Aufwand und rechtliches Risiko eines größeren Vertriebsgebiets scheuen. Der Vorschlag liegt der FTD vor. Würde er umgesetzt, müsste ein deutscher Händler, der zum Beispiel ein Ersatzteil nach Rumänien verkauft, auch einen Kundendienst in dem Land anbieten.
Nach Einschätzung des DIHK müssten Unternehmen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausgestalten, dass sie dem Recht in allen EU-Staaten entsprechen. Wer das versäume oder Lieferländer ausklammere, könne rechtlich abgemahnt werden. "Kleinere Händler sind dazu gar nicht in der Lage", sagte DIHK-Jurist Groß, "sie werden verdrängt werden." Anbieter wie Amazon könnten es sich dagegen leisten, die zusätzlichen Kosten und juristischen Risiken zu tragen.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilt laut Groß die Bedenken des DIHK und wirbt beim federführenden Justizministerium bereits für eine Änderung des EU-Entwurfs. Am 8. oder 9.März soll im Europäischen Parlament über die Verbrauchervertragsrichtlinie abgestimmt werden. Dann muss noch der Europäische Rat zustimmen, möglicherweise auch die EU-Kommission.Harmonisierung gescheitert

Ursprünglich wollte die Kommission einen ganz anderen Weg einschlagen: Die Verbraucherrechte sollten europaweit vereinheitlicht werden. "Das scheiterte aber an den Egoismen der Mitgliedsstaaten", so Groß, "auch Deutschland wollte die Harmonisierung nicht mittragen."
Stattdessen bleibt es jetzt beim zersplitterten Recht in den 27 Staaten, nur dass dieses jetzt für alle Händler verbindlich wird. Das EU-Parlament will mit seinem Vorschlag trotz der gescheiterten Harmonisierung sicherstellen, dass alle EU-Bürger auf jedes Angebot in der gesamten Staatengemeinschaft automatisch Zugriff haben.

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Alt 28.02.2011, 12:31   #2  
Jähling
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Ort: Bremen
Beiträge: 293
Ist das nicht genau der Grund, weshalb in den AGB immer steht, wo der Gerichtsstand des Shops ist und welches Recht gilt?

Anders gefragt:

Gibt es nicht genau deswegen AGB? Um eine klare, für alle Kunden gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen?
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