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Alt 19.09.2006, 18:00   #1  
nc-schmitt
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Standard Video & DVD

Hi!
Wie wird das eigentlich gehandhabt mit der Altersfreigabe bei Spielfilmen?

Darf man auch Filme ab 18 über den Marktplatz verkaufen? Oder auch indizierte Filme??

Gibt ja nicht umsonst diese Prüfstellen (und auch Anwälte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben).

Und wenn nur Filme bis 16 Jahren zum Verkauf stehen, wie wollt Ihr überprüfen, ob nicht doch ein (möglicherweise sogar) beschlagnahmter Film über den Marktplatz angeboten wird???
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Alt 19.09.2006, 18:59   #2  
Maxithecat
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Jeder, der etwas anrüchiges findet, sollte es sofort melden !

Wenn ein schwarzes Schaf gefunden wird, sollte es (zuerst vorläufig) gesperrt werden. Bei Wiederholungen gestrichen werden.
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Alt 19.09.2006, 19:12   #3  
risix
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Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann also nicht??

Ich hätte die MAD MAX Trilogie OVP anzubieten, aber der 1. Teil ist in der 18er Version.
Reicht also eine Alterskontrolle per Ausweis, wie bei anderen DVD Händlern nicht????
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Alt 19.09.2006, 19:15   #4  
nc-schmitt
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Zitat:
Zitat von Maxithecat
Mitlesen, mitlesen, mitlesen !

Jeder, der etwas anrüchiges findet, sollte es sofort melden !

Wenn ein schwarzes Schaf gefunden wird, sollte es (zuerst vorläufig) gesperrt werden. Bei Wiederholungen gestrichen werden.
Hallo? HALLO??
Wo steht geschrieben, daß man im Marktplatz keine 18er-, indizierten oder beschlagnahmten Filme anbieten darf?
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Alt 19.09.2006, 19:21   #5  
nc-schmitt
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Zitat:
Zitat von risix
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann also nicht??

Ich hätte die MAD MAX Trilogie OVP anzubieten, aber der 1. Teil ist in der 18er Version.
Reicht also eine Alterskontrolle per Ausweis, wie bei anderen DVD Händlern nicht????
Der erste Teil in der 18er Version?
Recht gut kann man sich hier informieren:
http://www.ofdb.de/view.php?page=start
(Rechts in einem Fenster steht "Quicksearch". Dort kann man "Mad Max" eingeben und erhält erhellendes zu lesen. (Z. B. "Für die Mad Max Collection wurden einfach die drei Einzel-DVDs genommen. Teil 1 und 2 sind FSK 18, Teil 3 ab 16 Jahren. ACHTUNG: Trotz dem Aufkleber "Ungekürzte Originalversion" enthält der zweite Teil wie immer die beiden Schnitte."

Oder hier:
http://www.schnittberichte.com/
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Alt 19.09.2006, 19:46   #6  
Maxithecat
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Zitat:
Zitat von nc-schmitt
Hallo? HALLO??
Wo steht geschrieben, daß man im Marktplatz keine 18er-, indizierten oder beschlagnahmten Filme anbieten darf?
Zitat:
[ keine ] ...Äußerung oder Verbreitung rechtswidriger Meinungen bzw. Tatsachen mit politischen, religiösen, rassistischen, diskriminierenden, sittenwidrigen oder sonstigen anstössigen Inhalten.

Reicht dir das nicht ?
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Alt 19.09.2006, 19:50   #7  
nc-schmitt
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Nein, das reicht nicht!
Alles zu schwammig! Für manchen sind schon Ernie & Bert-Filme anstößig und für mich sind generell alle Filme von Fassbender sittenwidrig.
Und rassistisch ist wohl so ziemlich jeder Wildwest-Film.

Ich wollte nur anregen, daß eine bessere Definition wäre, wenn man das Anbieten von Filmen ab 18 Jahre oder indizierte oder beschlagnahmte Filme rigoros verbietet.
Da gibt's einige Richter, die verstehen da keinen Spaß, wenn so etwas zur Anzeige kommt.
(is allet nich bös' jemeint!)
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Alt 19.09.2006, 20:25   #8  
ComicGuide
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Zitat:
Zitat von nc-schmitt
Hallo? HALLO??
Wo steht geschrieben, daß man im Marktplatz keine 18er-, indizierten oder beschlagnahmten Filme anbieten darf?
Noch nirgends, aber das kommt noch...

Die rechtliche Situation sieht so aus, daß 18er Titel angeboten werden dürfen, egal ob Comics, DVD oder was auch immer. Das Anbieten von indizierten und/oder beschlagnahmten Titeln im Comic-Marktplatz ist aber grundsätzlich verboten, da dies gegen geltende Gesetze verstossen würde! Inserate mit solchen Inhalten werden von uns kommentarlos gelöscht!

Bei den Abbildungen zu (erlaubten) 18er Titeln sieht es allerdings schon etwas komplizierter aus, denn Abbildungen sind hier nur erlaubt, wenn die Abbildung alleine nicht schon indizierungsfähig ist, also den Richtlinien für eine Indizierung entspricht.
Ein Beispiel: Titelbilder zur Comicserie "Alraune" sind erlaubt, da die Cover z.B. keine pornographischen Darstellungen zeigen (auch wenn dies im Heftinneren ganz anders aussehen kann).
Cover aber mit eindeutig pornographischen Darstellungen, Hakenkreuze usw. sind dagegen nicht erlaubt!

Da es oftmals aber relativ schwierig sein dürfte, festzustellen, was erlaubt ist und was nicht, behalten wir uns das Recht vor, Inserate mit problematischen und/oder kritischen Abbildungen zu entfernen.
Um hier unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen, empfehle ich daher, bei 18er Titeln möglichst keine Abbildungen hochzuladen.
Höchstens bei wirklich ganz harmlosen Abbildungen dürfte es keine Probleme geben. Letztendlich ist aber jeder Inserent selbst dafür verantwortlich, was er veröffentlicht, auch wenn wir natürlich entsprechend kontrollieren und ggf. löschen werden.

Bei 18er Titeln ist zusätzlich für jeden Verkäufer noch zu beachten, daß solche Artikel nach dem Gesetz nur gegen Altersnachweis verkauft werden dürfen. Für die Einhaltung ist ebenfalls jeder Inserent selbst verantwortlich, da wir dies praktisch kaum kontrollieren können.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 19.09.2006, 20:40   #9  
risix
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Hab gerade auf http://www.ofdb.de/view.php?page=fas...&partner=39210 nachgeschaut.
Mad Max 1+2 (aus "Die Edition") sind nicht ab 18 Jahren, sondern indiziert.
Dann behalt ich sie eben.
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Alt 20.09.2006, 08:05   #10  
Nicht die Dani
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Zitat:
Zitat von ComicGuide
Noch nirgends, aber das kommt noch...

Die rechtliche Situation sieht so aus, daß 18er Titel angeboten werden dürfen, egal ob Comics, DVD oder was auch immer. Das Anbieten von indizierten und/oder beschlagnahmten Titeln im Comic-Marktplatz ist aber grundsätzlich verboten, da dies gegen geltende Gesetze verstossen würde! Inserate mit solchen Inhalten werden von uns kommentarlos gelöscht!

Bei den Abbildungen zu (erlaubten) 18er Titeln sieht es allerdings schon etwas komplizierter aus, denn Abbildungen sind hier nur erlaubt, wenn die Abbildung alleine nicht schon indizierungsfähig ist, also den Richtlinien für eine Indizierung entspricht.
Ein Beispiel: Titelbilder zur Comicserie "Alraune" sind erlaubt, da die Cover z.B. keine pornographischen Darstellungen zeigen (auch wenn dies im Heftinneren ganz anders aussehen kann).
Cover aber mit eindeutig pornographischen Darstellungen, Hakenkreuze usw. sind dagegen nicht erlaubt!

Da es oftmals aber relativ schwierig sein dürfte, festzustellen, was erlaubt ist und was nicht, behalten wir uns das Recht vor, Inserate mit problematischen und/oder kritischen Abbildungen zu entfernen.
Um hier unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen, empfehle ich daher, bei 18er Titeln möglichst keine Abbildungen hochzuladen.
Höchstens bei wirklich ganz harmlosen Abbildungen dürfte es keine Probleme geben. Letztendlich ist aber jeder Inserent selbst dafür verantwortlich, was er veröffentlicht, auch wenn wir natürlich entsprechend kontrollieren und ggf. löschen werden.

Bei 18er Titeln ist zusätzlich für jeden Verkäufer noch zu beachten, daß solche Artikel nach dem Gesetz nur gegen Altersnachweis verkauft werden dürfen. Für die Einhaltung ist ebenfalls jeder Inserent selbst verantwortlich, da wir dies praktisch kaum kontrollieren können.
Hab ich das jetzt richtig verstanden was da oben steht.
Siehe Link (Darf ich nun die Alraune verkaufen????)
http://www.comicmarktplatz.de/ann/47330.alraune-1
Nicht die Dani ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 09:07   #11  
rudimobil
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Haltet mich für doof, aber wie stellt man denn überhaupt DVD`s ein?
Ich wollte gestern meine Clever & Smart DVD probeweise einstellen, aber wenn die nicht drinn ist? Muss ich die dann erst indexieren?
rudimobil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 09:09   #12  
Scheuch
bemüht sich stets
 
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"Freies Angebot"

-SCHEUCH-
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Alt 20.09.2006, 09:19   #13  
elwood blues
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Wenn ich lese: "KEIN VERSAND. VERKAUF NUR AN SELBSTABHOLER! (oder Stammkunden).", frage ich mich schon, ob es da überhaupt sinnvoll ist so etwas im CMP anzubieten?!

Klare und eindeutige Verhältnisse wird und kann es wohl nur geben, wenn im CMP ein 18+ Bereich mit Extraregistrierung geschaffen wird! Bei diversen Comichändlern funktioniert das ja auch problemlos.

Apropos problemlos. Ich bin im Prinzip gegen jegliche Zensur und daher möchte ich davor warnen, an so falschen Zusammenhängen wie "Cover gleich Inhalt" oder Cover ungleich Inhalt" festzuhalten! Oft besteht hier überhaupt kein kausaler Zusammenhang! Es wäre nicht das erste Mal, das Spiegelmanns "Maus" auf den Index kommt. Okay, "Maus" kennen wir hier alle und wird wohl auch nicht passieren, aber es verdeutlicht was ich sagen will. Oder was ist mit Büchern, Heften, Filmen etc. die dieses Symbol (indisches Sanskritzeichen für Aufstieg, Entstehung, Geburt und Glück) zeigen? Wer oder was legt also heute und in Zukunft fest, ob etwas Strittiges oder Unklares angeboten werden darf oder nicht?

Ich will hier nicht die Nadel im intervernetzten Pixelhaufen suchen, aber dieses Problem besteht und sollte möglichst ohne „schwarze Listen“ al á amazon oder ebay gelöst werden.
elwood blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 15:08   #14  
ComicGuide
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Zitat:
Zitat von Nicht die Dani
Hab ich das jetzt richtig verstanden was da oben steht.
Siehe Link (Darf ich nun die Alraune verkaufen????)
http://www.comicmarktplatz.de/ann/47330.alraune-1
Ob Du das richtig verstanden hast, weiß ich natürlich nicht...
Aber Du darfst in der Tat Alraune über den Marktplatz verkaufen.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 20.09.2006, 15:45   #15  
ComicGuide
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Zitat:
Zitat von elwood blues
Klare und eindeutige Verhältnisse wird und kann es wohl nur geben, wenn im CMP ein 18+ Bereich mit Extraregistrierung geschaffen wird! Bei diversen Comichändlern funktioniert das ja auch problemlos.
Nun ja, diese sogenannten Erwachsenenbereiche verstossen wohl zu über 99% gegen das deutsche Gesetz. Nur weil fast alle es so machen, heißt es ja nicht, daß das so auch legal ist.
Der deutsche Gesetzgeber legt hier sehr strenge Maßstäbe an. So sind solche Bereiche nur innerhalb geschlossener Benutzergruppen erlaubt. Hierzu ist immer eine Identifizierung und eine Authentifizierung notwendig, die wiederum zusätzliche Hardware erfordert. Dies alles ist auf jeden Fall sehr aufwendig zu realisieren und sowohl für den Website-Betreiber als auch den User mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wen es interessiert, der findet hier nähere Informationen:
http://www.kjm-online.de/public/kjm/...how_1=90,85,56

Aus diesen Gründen wird es wohl auf absehbare Zeit keinen solchen 18+ Bereich im Comic-Marktplatz geben...

Zitat:
Zitat von elwood blues
Wer oder was legt also heute und in Zukunft fest, ob etwas Strittiges oder Unklares angeboten werden darf oder nicht?
Im Zweifelsfall immer erst die Bundesprüfstelle oder ein Richter.

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Geändert von ComicGuide (20.09.2006 um 15:52 Uhr)
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Alt 20.09.2006, 15:56   #16  
nc-schmitt
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Als ich mich im Was ist Was-Club registrieren wollte, bestanden die auf eine schriftlich eingereichte Kopie meines Personalausweises. Oder das Einverständnis meiner Eltern.
Hmmm...
Selbstverständlich habe ich meinen Antrag zurückgezogen.
Aber eine Idee ist das schon, mit dem Perso.
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Alt 20.09.2006, 16:00   #17  
ComicGuide
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Zitat:
Zitat von nc-schmitt
Aber eine Idee ist das schon, mit dem Perso.
Das entspricht aber nicht im mindesten den gesetzlichen Vorgaben...
Mit anderen Worten: Wird in der Praxis oft so praktiziert, ist rechtlich aber völlig ungenügend und daher reine Augenwischerei.

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Alt 20.09.2006, 21:35   #18  
rudimobil
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Danke Scheuch, is drinn
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Alt 26.09.2006, 17:58   #19  
risix
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Zitat:
Der beliebte Online-Shop Amazon.de bietet nun auch Artikel ohne Jugendfreigabe an. Momentan findet man über 700 DVDs sowie PC- und Videospiele, die man erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit bekommt.

Damit keine Jugendlichen an solche Artikel herankommen, ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Auch der Versand beträgt 4,95 Euro, die Versandkostenfreiheit ab einem Bestellwert von 20 Euro entfällt somit.

Amazon bietet ebenfalls DVDs aus Großbritannien an, die keine Jugendfreigabe besitzen.
Geht doch irgendwie, oder bewegt sich Amazon auf dünnen Eis

Wahrscheinlich ist es für einen Großverkäufer leichter die Prüfung durchziehen, als für hunderte Einzelne im CMP.
Aber was ist mir Privatanbietern bai Amazon???
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Alt 08.04.2007, 21:35   #20  
Ringmeister
Moderator Preisfindung
 
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Beiträge: 7.676
Die weiter oben zitierte OFDB (Online-Film-Datenbank) hat auch einen eigenen DVD-Shop inkl. ab18 und auch indizierter Ware.
Dort läuft es folgendermaßen:
Man meldet sich an und durch das Post-Ident-Verfahren wird die Volljärigkeit des Angemeldeten bestätigt. Die Lieferung erfolgt dann durch Einschreiben (Übergabe eigenhändig) mit entsprechend hohen Portokosten. Die kann man jedoch umgehen, wenn man gegenüber OFDB eine Erlärung abgibt, dass unter der angegeben Adresse keine unberechtigte Person Zugriff auf die Ware hat, dann wird "normal" geliefert.

Gruß
Rainer
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