Zitat:
Zitat von bernd73434
ok - dann auch mal eine Händlermeinung:
Die allermeisten Hefte werden ja mittlerweile mit Farbabbildung eingestellt, da erübrigt sich sowieso der schriftliche Zusatz "Stempel" "Farbblitzer" oder ähnliches - denn wozu soll denn sonst das Bild dienen, wenn nicht dazu um solche Mängel zu zeigen ?
Sofern sich diese Stempel oder Schriftzüge auf der nichtabgebildeten Rückseite befinden, ist dies in schlechterer Erhaltung ab Z(2) zu tolerieren; in "besserer" Erhaltung anzugeben.
Beispiel : Heft in (1-2) Stempel auf der Rückseite,
oder "optisch (1) ABER Schriftzug auf der Rückseite.
PREISLICHE Abschläge MÜSSEN natürlich die Folge eines solchen Mangels sein.
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Solch einer Policy könnte ich persönlich gut leben.
In wieweit sich dann diese Vorgaben in der Praxis bewähren, können eigentlich nur die Händler beantworten, die ja bekanntlich automatisch ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Vielleicht mögen sich die ja hier mal außern, wie Ihre Praxis bei der Angabe von "Sondermängeln" ist und welche Erfahrungen sie dabei bezüglich der Rücksendefrequenz gemacht haben?