11.05.2008, 18:17 | #1 |
verstorben
Ort: Dortmund
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Was ist auf Börsen erlaubt und was nicht
Tolle Messe in Köln, die ich besuche seit 1974 und die mir wieder gut gefallen hat.
Aber man sollte auch mal die negativen Dinge ansprechen. Punkt Umweltzone, die Mühlheimer Stadthalle liegt in einer solchen und die Politessen schrieben sich Samstagmorgen die Finger wund mit Knöllchen. Auf die Umweltzone gab es keinen einzigen Hinweis des Veranstalters vorher. Es gab trotz Verbotes etliche Pornokisten bei den Händlern. Nirgendwo auch nur ein Hinweisschild auf den jeweilgen Händler, ich meine nicht große Händler, sondern die kleinen. Verkaufsbeginn bei der Börse 10 Uhr behördlich festgelegt, wer um 9.30 kam war bereits zu spät dran, da die Halle bereits propevoll mit Käufern war, ein absoluter Witz. Wo waren die tollen Comiczeichner vorheriger Messen ??? Ich will hier nichts mies machen, doch es gibt auch für die Kölner Börse Regeln die beachtet werden sollten. . Geändert von underduck (13.05.2008 um 13:11 Uhr) Grund: Titel vom INTERCOMIC-Thema umbenannt |
11.05.2008, 18:21 | #2 | ||
Moderator Tessloff Verlag
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11.05.2008, 18:30 | #3 |
Moderator Marvel
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Proppevoll um halb zehn!???
Ich würde sagen, das waren überwiegend Händler oder Aussteller! Und kann man denen verwehren, das sie sich VORHER schon mal umschauen? Wenn die Besucher kommen, kommen sie nicht mehr vom Stand weg. Wir haben die Pläne der Stände selber gefalzt. Da war JEDER aufgeführt! |
11.05.2008, 18:41 | #4 | ||
Moderator sammlerforen.net
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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11.05.2008, 19:22 | #5 | ||
Moderator sammlerforen
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Also bitte nur Sachen behaupten, die auch zutreffen und nachvollziehbar sind. So liest sich dein Beitrag wirklich nur wie die Miesmache eines Mitbewerbers. |
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12.05.2008, 07:48 | #6 |
Gast (nicht registriert)
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Der Einlaß ist nicht "behördlich" festgelegt - das macht natürlich der Veranstalter. Wenn an der Kasse um 9.30 schon viel los ist, kann er selbstverständlich schon den Einlaß starten - wo liegt da das Problem - wurde all die Jahre zuvor (lt. Frau Kinzinger - die Frau an der Kasse) immer so gehandhabt, also nix Neues. Ist ja schließlich kein Konzert, bei dem man die ersten Lieder verpaßt.......
Ertrugul Edirne ist doch ein sehr guter Zeichner - im November wird schon noch mehr Prominenz anwesend sein (vermute ich) |
12.05.2008, 14:15 | #7 | |
Operator und Barks/Murry Spezialist
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12.05.2008, 14:21 | #8 | |
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12.05.2008, 15:24 | #9 |
Moderator sammlerforen
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Das stimmt, Marcus! Aber Australier, Peruaner und Japaner sollten zur Sicherheit eh einen Tag früher anreisen und sich ein Hotelzimmer buchen.
@moneybin: "ONE - BIRD - CARD" ? Du meinst damit wohl diese Vorzugseintrittskarte von Herrn Umlauf, den hier sicher jeder Börsenbesucher aus NRW eher unter seinem Klarnamen Peter Köhler kennt. |
12.05.2008, 15:35 | #10 | |
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Zitat:
Du könntest dir von der Kölner Comicbörse ruhig eine Scheibe abschneiden, und es für deine sogenannten Börsen verwenden. Oder war der Post nur eine reine Verzweiflungstat, weil ihr selber eure Börsen nicht mal im entferntesten so aufziehen könnt? Eine der bestgehendsten Börsen hier in Deutschland so unterzubuttern, dafür muss man echt Nerven haben. Du musst schon arg verzweifelt sein. |
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12.05.2008, 16:47 | #11 | |
Moderator Marvel
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12.05.2008, 17:26 | #12 |
Moderator sammlerforen
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Wissen wir doch, Maxi! Das ist ja gerade der Brüller. Der klevere Umlauf bietet mit One-Bird-Card-Aufschlag den Mehrzahlern einen Sonderstatus vor der normalen Öffnungszeit an.
Da lob ich mir doch eher die kölner Mache! Da dürfen dann alle zahlenden Gäste auch ohne Aufpreis des Veranstalters die Messe vorzeitig "plündern". |
12.05.2008, 19:06 | #13 | |
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12.05.2008, 19:17 | #14 | |
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13.05.2008, 11:13 | #15 |
verstorben
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Die Antworten zeigen ganz klar das einige Leute überhaupt keine Ahnung von recht-
lichen Bestimmungen haben. Die Öffnungszeiten von Veranstaltungen sind behördlich festgelegt und der Veranstalter kann nicht öffen wann er will, sondern nur zu den Öffnungszeiten. Auf der kölner Börse wurden schon immer Pornoalben angeboten das ist bekannt und wird trotzdem seit Jahren nicht unterbunden. Schön es gibt Händler - Übersichtplöne bei Veranstaltungen aber die nützen gar nichts jeder Händler oder Veranstalter ist verplichtet, den Händlerhinweis auf den jeweilgen Verkäufer des Standes schriftlich an seinem Stand anzubringen, behördliche Anweisung in NRW. Es geht doch nur darum, das diese Sachen demnächst in Köln anders laufen und das hat mit unseren Veranstaltungen überhaupt nichts zu tun, schade das wenn in einem Forum mal vernünftig diskutiert werden kann, das nicht passiert. |
13.05.2008, 11:27 | #16 | |
verstorben
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Zitat:
User auch, ich habe niemand runtergebuttert, sondern Kritik geübt, was auch Sinn und Zweck eines Forums ist. Ich brauch mir keine Scheibe abzuschneiden von Köln, wir haben in den letzten 20 Jahren viel größere Veranstaltungen durchgeführt, das nur mal zu deiner Information. |
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13.05.2008, 11:33 | #17 |
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Hallo Peter,
es ist schon erschreckend, wie sehr du dieses Thema nach der letzten kölner Messe hochspielst! Warum hast du es nicht direkt auf der Messe bei Götze angesprochen? Bevor sich hier der neue Veranstalter nicht persönlich dazu geäußert hat. Sollte das "Porno-Thema" nicht weiter angesprochen werden. |
13.05.2008, 11:34 | #18 | |
verstorben
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Zitat:
gibt es die sogenannten Händlerkarten, nicht nur bei unseren Veran- staltungen, auch das ist behördlich geregelt, da diese pro Börse begrenzt sind. Es dürfen nur die Händler und Ihre Helfer vor der Öffnungszeit in der Halle sein und Öffnungs- und Verkaufszeiten von Kunden sind gesetzlich fest- gelegt auch in Köln. Da kann der Veranstalter nicht öffnen wann er möchte. |
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13.05.2008, 11:41 | #19 | |
verstorben
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Zitat:
und vernünftig diese Sachen auszudiskutieren. Herr Götze hatte keine Zeit in Köln für ein Gespräch, da er mit dem organi- satorischen Teil beschäftigt war. Ich spiele hier nichts hoch, ich werde persönlich angegriffen und wehre mich einfach, weil einige Argumente so nicht stimmen. |
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13.05.2008, 11:52 | #20 | |
Administrator
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Ich habe den Eindruck, daß du mit deiner Hetz-Aktion in diesem sehr gut besuchten Thema das Thema Mai INTERCOMIC 2008 für deine eigenen Werbezwecke benutzen willst. Aus diesem Grunde nehme ich deine und die dazugehörigen User-Beiträge jetzt aus diesem Thread und stelle sie unter einen neuen Thementitel.
Zitat:
Das Thema wird jetzt geteilt und ich bitte dich, nicht mehr in diesem Intercomic-Thema zu posten. |
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13.05.2008, 17:56 | #21 |
Moderator sammlerforen
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Nach einem längeren Gespräch mit Peter Köhler (er rief mich um die Mittagszeit an!) haben sich die Wogen merklich geglättet.
Diese Beiträge hier wurden dann aus dem INTERCOMIC-Thema abgetrennt und von mir mit einem neuem Titel versehen. |
13.05.2008, 18:29 | #22 |
verstorben
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Auch ich möchte mich für das nette Gespräch mit Lothar Schneider bedanken,
in dem einige Unklarheiten geklärt wurden. Die Idee mit dem diesem neuen Treaht finde ich ausgezeichnet. |
13.05.2008, 21:22 | #23 |
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Das sollte man am Anfang schreiben, wollte schon loswettern das auch wenn man jemanden nicht mag Flame und Klarnamen (ohne Erlaubnis) nichts im öffentlichen zusuchen haben (im inneren auch nicht ).
Kleine Anmerkung zur Umweltzone und Knöllchen. Da das Gesetz schön unausgereift ist, immer einen Anwalt nehmen! Autos ohne Plaketen dürfen zwar nicht in Umweltzonen fahren, aber das abstellen/parken in solchen Gegenden ist nicht verboten! In Deutschland hat der Ankläger die Beweispflicht, sprich das Ordnungsamt muss nachweisen können, das ihr in der Umweltzone rungefahren seit. Das Ordnungsamt darf auch nicht in den fließenden Verkehr sondern nur bei ruhendem Verkehr eingreifen (sprich Knöllchen nehmen), bei fließendem Verkehr ist die Polizei die einzigsten die das dürfen. Also wer nicht gerade geblitzt wird oder vor einer Politesse rumfährt und parkt, der hat gute Chancen spätestens vor Gericht freigesprochen zu werden. |
13.05.2008, 21:57 | #24 |
Moderator sammlerforen
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Weder der Name von Peter Köhler (schau ins Profil von Umlauf, da gibt es einen Link zur Webseite), noch mein Klarname sind ein Geheimnis in der Szene, Masterfly.
Und das mit den Umweltzonen dürfte bei der nächsten Messe angesprochen werden. Viel mehr interessiert mich mal die genau Definition des Gesetzgebers, was da auf einer Messe/Börse mit Einlass von Personen unter 18 Jahren nicht angeboten/ausgestellt werden darf. Was muss der Veranstalter verbieten, was nicht? Wo fängt also das Verbot an? Kann das z.B. schon die freizügige Gestaltung eines Perry Phodan-Covers erreichen, oder muß es da eindeutig "tiefer" gehen? Ich habe mich mit dem Thema als Disneysammler nie wirklich befassen müssen, auch wenn Donald und Daisy idR. stets ohne Hosen durch Entenhausen liefen. |
13.05.2008, 22:10 | #25 |
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Imho ist es so, dass Alben, die eine Altersbeschränkung (in der Regel über 18 haben) nur in Bereichen angeboten werden dürfen, in denen sicher gestellt ist, dass dort keine Minderjährige hingehen können.
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