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15.12.2013, 12:56 | #1 | ||
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Zitat:
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Im Falle von Hermesmeier kommen ein paar persönliche Umstände - lange Arbeitszeiten, die nicht kompatibel mit den Öffnungszeiten sind... - zusammen. Auch unter den Comic Händlern wird derjenige bevorzugt beliefert, der durch regelmäßige Bestellungen in interessanter Größe und gute Zahlungsmoral bekannt ist. Möglicherweise ist der von Hermesmeier kontaktierte Händler nur "ein kleiner Krauter". Da läuft`s eben in der Comic Szene wie im echten Leben. Das ganze Klagen ändert es auch nicht. Dass es das so nicht auch im Buchhandel gibt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. |
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15.12.2013, 12:13 | #2 |
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@Racing.Rainer: Da spekulieren Sie nun in einem Bereich herum, in dem Sie nicht wirklich Bescheid wissen. Der KMV in Bamberg ist mein Verleger und die KMVV bestellt immer mehr als sie Vorbestellungen hat, und sie nehmen ja aktuell auch noch Vorbestellungen an. Sie haben nur noch keinen ihrer Vorbesteller beliefern können. Es hat deshalb in der gesamten May-Szene noch keine Reaktionen auf diesen Comic-Band gegeben, weil ihn bisher keiner bekommen hat.
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15.12.2013, 12:18 | #3 |
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Die deutsche National-Bibliothek hat komischerweise auch keinen Datensatz über den Comic-Band. Wenn man dort die ISBN-Nummer eingibt: Null Treffer in der Datenbank, was seltsam ist, weil die ISBN-Nummer ja eigentlich da beantragt werden muss und ab dem Moment dort auch ein Datensatz existieren sollte. In der Regel kann man in der DNB Informationen zu Büchern schon nachschlagen, Monate bevor sie erscheinen - wenn sich Verlage verspäten, was gar nicht so selten ist, liegen dort schon Jahre vor dem Erscheinen Informationen vor. Zum Arranz-Winnetou gibt's da allerdings nichts.
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17.12.2013, 13:18 | #4 | |
Moderator ICOM
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Zitat:
Die ISBN wird vom Börsenverein des deutschen Buchhandels vergeben. Die Nationalbibliothek verwendet andere Katalognummern. Und mit der Belieferung der Comichändler hat der Verlag nichts zu tun, das macht der Vertrieb. Während normale Buchhändler in der Regel vom Barsortiment beziehen, und da kann ein Titel dann wochenlang nicht lieferbar sein (oder nie, wenn er schnell vergriffen ist). Geändert von Mick Baxter (17.12.2013 um 13:27 Uhr) |
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17.12.2013, 14:43 | #5 |
verstorben
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Wow! Was für ein toller Band. Der Karl May Verlag hat gestern geliefert. Ich bin beeindruckt.
Natürlich stellt sich mir nun die Frage was wird alles im 2. Band enthalten sein, außer den beiden Geschichten aus "Unter Geiern"? Werden wir auch die beiden Kurzgeschichten die Wick und Förster veröffentlicht haben in der Fortführung der Reihe erleben können? Geändert von beatleswerner (17.12.2013 um 15:53 Uhr) |
17.12.2013, 15:48 | #6 |
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Im 3. Band? Hab Ich da etwas verpasst?
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15.12.2013, 12:21 | #7 |
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@Racing.Rainer. Interessant werden die Dinge nicht erst durch's Vergriffensein. Aber es mag sein, dass sich einige auf eBay stürzen, weil ihr Comic-Händler bei Erscheinen nicht beliefert wurde und sie nervös werden und Torschlusspanik bekommen.
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15.12.2013, 12:23 | #8 |
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@Hermesmeier:
Wenn ich 50 Exemplare bestellt, und 40 Vorbestellungen habe würde ich noch 10 Vorbestellungen annehmen. Vorbestellungen sind keine verbindlichen Verkäufe. Wenn ich weniger oder nichts geliefert bekomme kann ich die Vorbestellungen stornieren. Anders ist es mit Angeboten wo steht lieferbar. Da muss der Händler in der Regel liefern. |
15.12.2013, 12:36 | #9 | |
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@Racing.Rainer: Es ist zwecklos. Sie wissen halt nicht, wovon Sie schreiben. Die Begriffe "lieferbar" und "ich habe am Lager" sind nunmal zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es können Titel "vergriffen" sein, und ich habe sie trotzdem am Lager (wie ja hier einige verkündet haben), und es können Titel lieferbar sein, und ein Händler kann sie trotzdem nicht anbieten. Und noch etwas zum rein Juristischen: Ein Händler, der etwas im Netz anbietet, egal wo, macht genau das: ein _Angebot_. Wenn ein Interessent darauf eine Bestellung abgibt, so ist auch das nur eine Willensbekundung. Es kommt dadurch noch kein Vertrag zustande. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Bestell- resp. Kaufangebot des Kunden annimmt. Es kann immer Gründe geben, eine Bestellung zu stornieren, entweder weil der Kunde als notorischer Spät- oder Gar-nicht-Zahler bekannt ist oder weil die Ware aus ist. Oder meinen Sie, Sie können den Inhaber Ihres Restaurants in Regress nehmen, wenn Sie die "Ente à l'Orange" bestellen und der Kellner sagt Ihnen: "Tut mir leid, die Ente ist aus!" Vielleicht lesen Sie einfach mal AGBs im Online-Handel. Hier ein Beispiel:
Zitat:
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15.12.2013, 13:01 | #10 | |
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Zitat:
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15.12.2013, 13:15 | #11 | |
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Zitat:
Nur wenn Sie sagen, dass es im Buchhandel - egal ob winzige Dorfbuchhandlung oder Umsatzriese wie Amazon, Mayersche... - eine absolute Gleichbehandlung durch den Grossisten gibt, wäre das tatsächlich eines der letzten Paradiese auf Erden. Dass man niemandem "offiziell" sagt "Ich beliefere Dich erst wenn alle anderen dran waren", dürfte einleuchten. |
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15.12.2013, 13:02 | #12 |
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@Hermesmeier:
Es gibt im Onlinehandel zig Plattformen, Shops und AGBs. Auf Ebay sind z.B. Angebote bindend wenn der Verkäufer das nicht in den AGBs ausschließt. Aber ich bin nicht hier um AGBs und Rechtsgrundlagen zu diskutieren, das kann mein Anwalt besser als ich. Zum Ursprünglichen Thema: Ich kaufe und verkaufe Comics. Als Käufer will ich den Band haben wenn er als lieferbar gekennzeichnet ist, und es würde mich sauer machen wenn ich Ihn schon lange vorbestellt habe, bekomme ihn nicht und kann Ihn weiterhin im Netz ordern weil er dort "lieferbar" ist. |
15.12.2013, 13:12 | #13 |
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zu #146
Ich meinte nicht die zeitliche Auslieferung sondern 12 Kundenbestellungen auf nur 8 vom Verlag gelieferte Bände. !! Natürlich versende ich möglichst alles an einen Tag. Wenn es zeitlich nicht klappt dann wird das gepackt und ausgeliefert was dringend ist oder schnell zu packen geht. Lieber 10 Sendungen packen die 3 Minuten brauchen als eine Sendung für die man 30 Minuten braucht. Im Verlagswesen ist mir nicht bekannt das Händler bevorzugt beliefert werden. Wenn dann sind es strukturelle Verzögerungen z.B. durch interne Umlagerungen. |
15.12.2013, 13:22 | #14 | |
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@Racing-Rainer: eBay ist was völlig anderes. Da steht ja noch ein Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer, und dieser Vermittler bestimmt die Regeln, die man auch als "Hausrecht" bezeichnen könnte. Wenn Sie als Verkäufer da anbieten wollen, müssen Sie sich an die von eBay diktierten Regeln halten. Das ist wieder ein geschlossener Vertrag, der dazu führt, dass Sie es sich als Verkäufer gefallen lassen, dass ein eigentlich unbeteiligter Dritter Ihnen vorschreibt, wie Sie Ihre Geschäfte abzuwickeln haben. So werden eigentlich selbstständige Händler zu Angestellten von eBay degradiert (und lassen sich das auch noch gefallen). Bei Amazon liegt der Fall ja genauso. Aber das wäre ein ganz anderes Thema.
Das alles hat mit dem von mir Beschriebenen nichts zu tun. Sie versuchen durch einen Vergleich von Äpfeln und Birnen sich aus dem Unsinn herauszuwinden, den Sie zuvor verzapft haben. Es ging ja um das Angebot des KMV auf Vorbestellungen zum Arranz-Winnetou. Kein Händler im Netz, der auch nur halbwegs klaren Verstandes ist, wird sich in seinen AGBs, die zu seinem Online-Shop gehören, dazu verpflichten, jede eingehende Bestellung als geschlossenen Kaufvertrag anzusehen. Der käme ja aus Schadenersatzforderungen gar nicht mehr heraus. Wenn er den Artikel nicht mehr am Lager hätte, weil bei der Inventur falsch gezählt oder was gestohlen worden ist, wenn die Ware auf dem Postweg verloren ginge, wäre er schadenersatzpflichtig! Er müsste mit Aussicht auf Totalverlust notorische Nichtzahler beliefern! Ich bitte Sie! Darf ich an dieser Stelle einmal Dieter Nuhr zitieren? Zitat:
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15.12.2013, 13:26 | #15 |
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Schlägerei ?
Geändert von user06 (15.12.2013 um 19:44 Uhr) |
15.12.2013, 13:29 | #16 |
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15.12.2013, 13:42 | #17 |
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Stimmt:
Nur der Frust den Winnetou Band nicht in den Händen zu halten scheint hoch zu sein, was ich auch verstehen kann. Es gibt kein offiziellen Erscheinungstermin. Einige Händler haben Ihn und andere nicht, aus welchen Gründen auch immer. Ob der KMV Ihn schon hat und es nur nicht auf der Website steht entzieht sich unserer Kenntnis. Der Band ist durch Händlervorbestellungen verlagsvergriffen und keiner kann sagen ob der eine oder andere Händler alle Kunden beliefern kann und wenn zu welchen Zeitpunkt. und dafür muss doch jemand schuld sein. |
15.12.2013, 13:48 | #18 |
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Da kann ich doch nun wahrlich nirgends widersprechen.
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16.12.2013, 16:45 | #19 |
Moderator Deutsche Comicforschung
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Da ist man mal einen Tag weg, und schon tanzen die Mäuse auf den Tischen
Mal ernsthaft: Wenn der Verlag bzw. der Vertrieb den Arranz als "verlagsvergriffen" meldet, heißt das doch nicht, dass es ihn im Buchhandel nicht mehr zu kaufen gibt. Der Kunde/Leser hat heute (16.12.) doch noch alle Chancen, das Buch zu kriegen. Nur der Buchhandel sollte sich vielleicht darauf einstellen, dass limitierte Teile evtl. rasch nicht mehr lieferbar sind. Wie zögerlich oder freudig er ordert, ist sein Geschäft und sein Risiko. Damit haben weder der Verlag noch der Kunde etwas zu schaffen. Such is business, das business des Händlers. @ Racing Rainer: Der Karl May Verlag wurde gleichzeitig mit dem Medien Service beliefert, direkt ab Buchbinder. Alle unklar? eckrt |
16.12.2013, 23:44 | #20 | |
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Zitat:
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16.12.2013, 23:51 | #21 |
Moderator sammlerforen
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Mein verschwundener Beitrag tut hier wirklich nichts mehr zur Sache.
Ich hatte damit eck@rt nur an etwas erinnert. Der Beitrag hat seinen Sinn erfüllt und wurde nicht mehr gebraucht. |
17.12.2013, 09:44 | #22 |
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Ich habe nur für meine Vorbesteller geordert und auch alles bekommen. Vieleicht liegt es ja an den Händlern?
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17.12.2013, 11:37 | #23 |
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das denke ich nicht; ich habe auch rechtzeitig vor-bestellt und warte immer noch auf meine Lieferung. Unterwegs soll die Sendung vom Großhandel schon sein, aber das "höre" ich schon seit Tagen.....
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17.12.2013, 15:53 | #24 |
verstorben
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Nein!
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17.12.2013, 16:36 | #25 |
Moderator Deutsche Comicforschung
Ort: Leipzig
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Der zweite Band soll - ähnlich wie bei Nickel - aus der Vorlage "Unter Geiern" die beiden Abenteuer "Der Sohn des Bärenjägers" und "Der Geist vom Llano Estacado" und dazu 104 Seiten "Der Schatz im Silbersee" enthalten. Der Umfang liegt wie Band 1 bei 224 Seiten (inkl. ein paar Seiten Redaktionelles).
Für einen "Band 3" gäbe es dann noch die beiden längeren Geschichten "Old Surehand de onoverwinnelijke" (42 Seiten) und "Strijd om de oase" (48 Seiten). Dazu kommen 7 Kurzgeschichten zu je 8 Seiten aus den Sjors-Ferienbüchern. Die Farbbearbeitung all dieser Vorlagen ist aber eigentlich keinem zumutbar (schon der "Silbersee" ist eine Herausforderung). Ich weiß also nicht, ob es einen dritten Band geben wird. Schaumermal. eckrt |
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