16.02.2007, 20:21 | #51 |
Mitglied
Beiträge: 12.864
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Das Posting von Underduck war mir durchaus aufgefallen und aus der Lektüre resultierte meine Frage.
Der von dir zitierte Paragraph gibt aber nichts für die Definition eines Buchs her: §2 (1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch ... 3. Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren Hier ist eine Erweiterung des Buchbegriffs zu bestaunen, aber keine Definition. Und ob ein Comic-HEFT ein Buch substituiert ist doch wohl auch nicht unstrittig, oder? |
17.02.2007, 02:30 | #52 | |
Moderator ICOM
Beiträge: 3.005
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Zitat:
Die Buchpreisbindung hat sicher nichts mit der ISBN zu tun. Früher konnten Verlage selber entscheiden, ob ihre Bücher preisgebunden sein sollen oder nicht - das wurde mittlerweile abgeschafft, folglich sind wohl alle Neuerscheinungen jetzt preisgebunden. Und wohl auch Zeitschriften (ob es da andere Fristen gibt, müßte doch rauszukriegen sein). Daß gebrauchte, aber mangelfreie Bücher nach Ankauf von privat wieder preisgebunden sind, kann ich nicht recht glauben. Oder ist das ein Unfug, der dem Gesetzgeber durchgegangen ist? |
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20.02.2007, 14:05 | #53 | |
Moderator Preisfindung
Ort: Reutlingen
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Zitat:
Wenn Hörbücher (die ja durchaus gekürzt sein können) dazu zählen, müssten dann nicht nach der gleichen Logik Literaturverfilmungen auch als Reproduktionen von Büchern gelten... |
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21.02.2007, 02:04 | #54 |
Moderator ICOM
Beiträge: 3.005
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Da steht ja auch "substituieren". Also alles, was früher mal als Buch erschien und heute in anderer Form. Zumindest, wenn man den Gesetzestext wörtlich nimmt.
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21.02.2007, 11:32 | #55 | |
Moderator
Ort: Irgendwo im Keller
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Zitat:
Wie ist Letztabnehmer denn zu definieren? Dank Internet verkauft ja Hinz und Kunz sein Buch (gelesen oder nicht) gleich weiter. Nicht Letztabnehmer zu sein heisst ja nicht automatisch, dass ich gewerblicher Händler bin. Und wie war das mit den Prozenten für Schulen??? Falle ich da auch drunter als Kita, Hort und offener Schulkind- und Jugendbereich? Ich musste erst kürzlich wieder Bücher für über 100 Euro für die Kita bestellen. Kann ich dann mit der Buchhandlung verhandeln oder nicht? |
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05.05.2007, 10:35 | #56 |
Moderator Disney intern
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Wenn ich das eben im Tevau richtig mitbekommen habe, hat der Bundesrat einer Aufhebung der Buchpreisbindung aufgehoben.
Der Bundesrat konnte mit der Argumentation für die Buchpreisbindung nichts anfangen und sieht keinen Grund sie aufrecht zu erhalten. Wenn das so richtig ist, hat sich die Diskussion dieses Threads gelohnt/erledigt :-) |
05.05.2007, 17:19 | #57 |
Moderator sammlerforen.net
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Da hast Du wohl etwas falsch verstanden.
Die Aufhebung der Buchpreisbindung bezieht sich nur auf die deutschsprachige Schweiz. Für den deutschen Markt hat dies keine Auswirkungen. Weitere Infos gibt's hier: http://www.boersenblatt.net/141922/ http://www.boersenverein.de/de/141956 Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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06.05.2007, 01:20 | #58 |
Moderator Disney intern
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aaahhh... ich hatte mich schon gewundert, dass ich das nur auf 3Sat gesehen habe ;-) Waren wahrscheinlich dann mal wieder schweizer Nachrichten *hehe danke fuer die Aufklaerung
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06.05.2007, 10:32 | #59 |
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Ort: Everymorelost Eden
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bedeutet das nun, das in der Schweiz die händler auch unter dem Preis der hinten aufgedruckt ist, verkaufen kann ?
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06.05.2007, 10:38 | #60 |
Moderator sammlerforen
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Wohl auch unter dem Preis der vorne aufgedruckt ist! Ob das jetzt eine Auswirkung auf den deutschen Buchhandel bekommt bleibt abzuwarten.
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24.03.2011, 19:56 | #62 | ||
Moderator sammlerforen
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Ich bekomme heute folgende PN eines Händlers.
Zitat:
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24.03.2011, 20:09 | #63 | |
Moderator Marvel
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Der enzscheidende Satz ist doch:
Zitat:
Alles andere wäre m.E. Unsinn. Wenn einmal der Originalpreis bezahlt wird, ist die Neuware "erledigt". |
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24.03.2011, 22:40 | #64 |
Moderator ICOM
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Diese Treuhänder der Buchpreisbindung sind nach eigener Aussage ja maßgeblich. Insofern sollte man ihre Aussagen nicht anzweifeln. Andererseits ist das Gesetz, wenn es denn so stimmt, wahnwitzig. Das gesamte moderne Antiquariat unterlegt demnach der Buchpreisbindung, solange der Titel nicht verramscht wurde oder der Zustand lausig ist, und ist damit unverkäuflich.
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24.03.2011, 23:32 | #66 |
Moderator sammlerforen
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Jetzt mal zum Inhalt des Zitats aus Beitrag 62.
Ich kenne beide Comichändler recht gut. Der eine hat eine riesen Sammlung von Privat gekauft. Alle Artikel wurden also offiziell schon mal verkauft und versteuert. Er kauft also Comicantiquariat an. Wenn er nun diese Sammlung möglichst schnell über den ComicMarkltplatz verkaufen möchte und dabei ganze Serien zu günstigsten Preisen im Zustand Z 0 oder Z 0-1 anbietet, dann darf dieser Händler den Preis dafür verlangen, den er dafür haben will. Das hat doch mMn mit der Buchpreisbindung nichts mehr zu tun. Im ComicMarktplatz steht Neuware für echte, bisher noch nicht verkaufte Artikel und darf nur von Händlern angeboten werden. Diese Angebote unterliegen in der Regel der Buchpreisbindung und dürfen im Preis weder verbilligt, noch verteuert angeboten werden. Was auf anderen Marktplätzen im Netz passiert, kann ich nicht steuern. Im ComicMarktplatz wird aber nach unseren Regeln gehandelt. Wer sich daran nicht hält, der kann sich dann einen anderen Verkaufsplatz suchen. Dem in dem Zitat angesprochenen Händler kann und will ich kein Fehlverhalten vorwerfen. Er verkauft nur Antiquariat und keine Neuware. Wer es besser weiss und belegen kann, warum er recht hat, der darf sich hier gerne melden. |
25.03.2011, 08:45 | #67 |
Moderator Sekundärliteratur
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@underduck -
Ich bin der Meinung, dass Du Recht hast - Buchpreisbindung ist zwar nicht meine Spezialgebiet, ABER: § 3 Preisbindung Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher. Die Frage ist natürlich wieder, was gebraucht ist - das kann man nicht so sehen wie bei Taschentüchern, aber wenn das Buch "gelesen" ist, ist es "gebraucht" - was soll man sonst mit Büchern machen.... Juristischer Kniff für Ankauf von "neuwertigem" Antiquariat: Die Händler zahlen beim Kauf von privat keine USt. - Stattdessen unterliegen die Bücher beim Verkauf der Differenzbesteuerung. Steuerlich ist da also schon ein Unterschied! In Analogie dazu: Wenn Ihr also die "gebrauchten" neuwertigen Comics verkauft, dann gebt bitte einmal an: "Neuwertig", 1 x gelesen - Vergesst nicht, dass Ihr die Differenzbesteuerung nicht ausweisen könnt. Damit habt Ihr in der Beschreibung drin, dass die Comics gebraucht sind. Dann seid Ihr rechtlich etwas besser dran. Ansonsten meine ich, dass die Regeln des CMP absolut korrekt sind! Evt. sollte man zur Vereinfachung noch den Zusatz aufnehmen, dass unter "neuwertig" gebrauchte Comics zu verstehen sind. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen, was zum Verständnis beiträgt. Geändert von 74basti (25.03.2011 um 08:46 Uhr) Grund: Schreibfehler |
25.03.2011, 08:48 | #68 |
Moderator Sekundärliteratur
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Habe ich eben vergessen:
Ich habe zuhause auch Comics, die noch eingeschweisst sind - da würde beim Verkauf natürlich das Problem bleiben... |
25.03.2011, 09:27 | #69 |
bemüht sich stets
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Was erwarte ich als einer von vielen Kunden im ComicMarktplatz?
Neuware ist Ware, die keine Vorbesitzer hatte, Neuware ist ganz genau genommen noch nicht mal eine Zustandsbeschreibung, sollte aber keine Mängel haben. Remittenden sind als solche gekennzeichnete Neuware (evtl. mit Mängeln). Ein genaue Zustandsangabe ist notwendig. Für gebrauchte Ware erwarte ich Zustandsangaben gemäß CMP-Richtlinien (Z0-1, ... Z4). Angaben wie neuwertig, TOP-Zustand, Dachbodenfund etc. helfen mir nicht weiter. |
25.03.2011, 20:33 | #70 |
Moderator Sekundärliteratur
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Mit ging es auch nur um die "Nichtanwendbarkeit" der Buchpreisbindung.
Für den Zustand des Heftes kann ich auch nur mit Z... was anfangen. Einen "Dachbodenfund" hat bestimmt jeder schon mal gekauft Aber sowas gibt es im CMP ja zum Glück nicht |
25.03.2011, 20:55 | #71 | |
Moderator ICOM
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Ist das nur mißverständlich formuliert?
Zitat:
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25.03.2011, 21:06 | #72 |
Moderator Sekundärliteratur
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Ich bin der Meinung, dass es einfach falsch ist - § 5 gestattet eine gesetzlich normierte Ausnahme für gebrauchte Bücher.
Wäre es im Sinne des Zitats gemeint hätte der Gesetzgeber formuliert: Das gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher, es sei denn, der Verkäufer ist Wiederverkäufer".... Dann müsste man noch definieren, was ein "Wiederverkäufer" ist...Macht doch gar keinen Sinn. Das Gesetz ist doch eindeutig. Hier der Link zu der Fassung, die ich zitiert habe:http://www.boersenverein-sasathue.de...uli%202006.pdf Geändert von 74basti (25.03.2011 um 21:13 Uhr) Grund: Schreibfehler |
26.03.2011, 17:42 | #73 | |
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Zitat:
Schaut doch mal im Preisbindungsglossar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels rein. Ich denke, dass hilft weiter. |
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26.03.2011, 19:22 | #74 |
Moderator Sekundärliteratur
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Auch steuerlich wird eine gebrauchte Sache anders behandelt als eine neue - da kommt es auch nicht auf die Eigenschaft als "Wiederverkäufer" an.
Das war nur ein Beispiel dafür, dass auch im Steuerrecht differenziert wird. |
05.04.2011, 20:34 | #75 |
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Darf ich mich dazu auch äußern ?: Kenne das allerdings nur bei Zeitschriften. Da ist der Zustand ziemlich egal auch wenn sie auf dem Flohmarkt verkauft wird. Da spielt die Aktualität eine Rolle. Bei mir, im Geschäft, ist ein ziemlicher Verbrauch an Zeitschriften. Bin am Flughafen. Da werden viele druckfrisch weggeschmissen. Hat einer aus dem Cotainer gezogen und am Flohmarkt druckfrisch für kleines Geld verkauft, einzelene Exemplare. Der Kioskbesitzer von gegenüber hat die Polizei gerufen: Anzeige weil er sich nicht an die Buchpreisbindung hielt da es aktuelle Exemplare waren. Damals von Focus und Gala
Gruß |
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