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Alt 03.04.2014, 20:17   #1  
albert-enzian
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Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Auch wenn Deine 'Schätze' nicht versichert waren: Greift da nicht ggf. die Versicherung desssen, bei dem Du 'fremd' eingelagert hast? (Mal abgesehen davon, dass so'ne Versicherung ja 'nur' pekuniär eintritt, die vermissten Schätze, die mit Geld ja eigentlich GAR NICHT zu bezahlen sind, bringt einem das ja auch nicht wieder, aber besser als nüschte...)
Mit größter Wahrscheinlichkeit nicht, denn das hätte der, der den Lagerplatz zur Verfügung stellt, seiner Versicherung mitteilen müssen.
Bei Gebrauchsüberlassung greift kaum eine Versicherung.
Ist genauso, wie wenn ich Dir meine Auto leihe und Du es zu Schrott fährst. Deine Haftpflichtversicherung würde dafür keinen Cent locker machen. Meine Kfz-Haftpflichjtversicherung würde nur für die Fremdschäden, die durch "mein" Auto verursacht wurden, geradestehen.
Ich müsste meinen Schaden bei Dir einklagen. Würde aber auch nicht viel bringen, da es mein Risiko ist, wenn ich Dir das Auto überlasse.
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Alt 03.04.2014, 21:31   #2  
zaktuell
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Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
(...)
Ist genauso, wie wenn ich Dir meine Auto leihe und Du es zu Schrott fährst. Deine Haftpflichtversicherung würde dafür keinen Cent locker machen. (...)
Wenn ich bei Dir auf ner Party eingeladen bin und versehentlich Deine sündhaft teure Ming-Vase zertrümmere, würde das natürlich meine Haftpflichtversicherung bezahlen. Genau dafür hab ich sowas doch! Warum sollte das bei nem verliehenen Auto anders sein? So lang nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist
zaktuell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2014, 00:26   #3  
FrankDrake
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Ist aber so, die zahlen auch nicht wenn Du deinem Bruder, Schwester, Eltern beim Umzug hilfst und den Fernseher runterschmeißt.

Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden!
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Alt 04.04.2014, 10:35   #4  
albert-enzian
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Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Wenn ich bei Dir auf ner Party eingeladen bin und versehentlich Deine sündhaft teure Ming-Vase zertrümmere, würde das natürlich meine Haftpflichtversicherung bezahlen. Genau dafür hab ich sowas doch! Warum sollte das bei nem verliehenen Auto anders sein? So lang nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist
Weil ich Dir das Auto freiwillig überlasse. Bei Gebrauchsüberlassung nehme ich das Risiko des Schadens billigend in Kauf.

Dein Beispiel bei Besuch der Party stimmt.
Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent.
Ist leider so. Frag mal Deinen Versicherungsvertreter (wenn Du einen hast).
albert-enzian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2014, 16:31   #5  
G.Nem.
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
(...)Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. (...)
Aber genau für so einen Fall bräuchte man doch seine Haftpflicht?!
Zum Glück hast du keine "Mingvase"!
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Alt 05.04.2014, 01:00   #6  
zaktuell
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
(...)
Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. (...)
Dann aber Deine Hausratversicherung...!?

Jetzt mal ohne Quatsch: Eine Haftpflicht-Versicherung ist doch per Definition eigentlich dafür gedacht, dass sie mich für den Fall versichert, dass ich haftpflichtig bin. Haftpflichtig bin ich immer dann, wenn ich einen Schaden verursacht habe. Natürlich sind dabei die Fälle aiusgeschlossen, wo ich vorsätzlich handel, denn das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Aber sonst?! Gut, grobe Fahrlässigkeit ist auch noch mal grenzwertig... Und sicherlich gibts im Kleingedruckten immer noch n paar Ausschlüsse, aber der GRUNDSATZ ist doch eigentlich klar und da seh ich nicht wirklich den Unterschied zwischen Auto-Überlassung, Party und Blumengiessen.

Ich will das auch gar nicht bestreiten, dass das in dem ein- oder anderen Fall stimmt, dass da ne Versicherung eintritt. Aber die schlichte Aussage 'zahlt nicht', reicht mir da nicht. Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. Also erklär mir mal einer, WARUM die Versicherung in den behaupteten Fallkonstellationen NICHT zahlt, wo ich denke, dass sie zahlen müsste. Bitte.

BEHAUPTEN kann ja jeder immer viel.
zaktuell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2014, 19:10   #7  
zaktuell
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Werd ich im Zweifel müssen, aber:
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Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
(...) Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. (...)
zaktuell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2014, 20:40   #8  
G.Nem.
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Zitat:
Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Werd ich im Zweifel müssen, aber:
(...) Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. (...)
Dazu befragst du am besten sofort den Versicherungsvertreter deines Vertrauens und postest seine Antworten dann hier, damit wir alle was davon haben.
G.Nem. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2014, 15:22   #9  
albert-enzian
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Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. Also erklär mir mal einer, WARUM die Versicherung in den behaupteten Fallkonstellationen NICHT zahlt, wo ich denke, dass sie zahlen müsste. Bitte.

BEHAUPTEN kann ja jeder immer viel.
Das waren jetzt keine Behauptungen ins Blaue von mir, sondern Erfahrungswerte (am eigenen Leib und bei Mandanten) der letzten dreissig Jahre.

Schau, eine private Haftplicht ist in der Regel für kleines Geld zu haben. Selbst bei Personenschäden bis zu 5 Mio bekommst Du heute, je nach Versicherer, die Haftpflicht schon für einen Jahresbeitrag zwischen 80,00 und 120,00 Euro. Vergleich das mal mit einer Kfz-Haftpflicht.
Dafür ist aber alles mögliche vom Versicherungsschutz ausgenommen. Darunter in der Regel auch solche Fälle wie Wohnungspflege bei Urlaub. Hier unterstellt die Versicherung einfach ein höheres Risiko als bei einem Kaffeebesuch. Es ist leider ein sehr weit verbreiteter Irrglaube, daß die persönliche Haftplicht alles abdeckt, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde.

Mach Dir mal die Mühe, und lies die vielen Seiten der Auftragsbedingungen Deiner HV durch. Du wirst wahrscheinlich ziemlich geschockt sein, was da alles nicht abgedeckt ist.

Ist hat leider so, wie mir ein Versicherungsagent vor zig Jahren mal erklärt hat: "Eine Versicherung versichert am liebsten einen Ziegelstein gegen Feuer wenn er einen halben Meter unter Wasser liegt".
Nennt man dann "Risikominimierung".

Und meine Hausrat käme für Fremdschäden überhaupt nicht in Frage. Das ist eine reine Sachversicherung, die natürlich mit meinem Hausrat gekoppelt ist.

Noch kleines Beispiel über die "Zahlungswilligkeit" der Versicherer: Als ich mir vor etlichen Jahren Aquarien zulegte, hat mich zum Glück mein Versicherungsvertreter rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß ich das meiner Hausrat- und meiner Haftpflichtversicherung mitteile.
Meiner Hausrat, damit die Schäden in meiner Wohnung bei Wasseraustritt abgesichert sind und meiner Haftpflicht, damit die evt. Schäden in der Wohnung unter mir abgedeckt sind.
Natürlich hat das auch den Beitrag erhöht, da ein neues Risiko hinzu kam.

Natürlich kannst Du Deine persönliche HV auf alle möglichen Risiken ausweiten, aber dann zahlst Du dementsprechend mehr.

Die Firmen-Haftpflichtversicherungen bei meinen Mandanten bewegen sich, je nach Branche, zwischen 9.000,00 und 18.000,00 Euro Jahresbeiträgen.
Daraus kannst Du auch ein bißchen ermessen, was Du für Deinen Jahresbeitrag für einen Versicherungsschutz hast.

Geändert von albert-enzian (07.04.2014 um 15:29 Uhr)
albert-enzian ist offline   Mit Zitat antworten
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