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Alt 21.01.2007, 20:53   #4  
underduck
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In Absprache mit Stefan (ComicGuide) habe ich das Thema zur Hamburger Messe aufgeteilt und dann den Titel verändert.

Das Thema Buchpreisbindung scheint für einige Verlage und Händler ein unbekanntes Wort (Gesetz) zu sein. Um einmal den Sinn dieser Buchpreisbindung zu verstehen, muss man sich damit befassen.

Beim Börsenverein des deutschen Buchhandels kann man sich genau informieren.

Zitat:
Buchpreisbindung

Bücher unterliegen im Gegensatz zu anderen Produkten einer Preisbindung. Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz, das Verlage verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Das hat zur Folge, dass ein Buch überall dasselbe kostet, egal, ob der Kunde in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung, einem Buchkaufhaus oder über das Internet einkauft. Diese Ausnahmeregelung hat einen kulturpolitischen Hintergrund: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass feste Ladenpreise zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen - und damit dem Leser zugute kommen.

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2002 einstimmig das Gesetz zur Sicherung der Buchpreisbindung beschlossen. Das Buchpreisbindungsgesetz ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten.

Zuvor war die Buchpreisbindung in Deutschland auf privatrechtlicher Grundlage geregelt. Durch das neue Preisbindungsgesetz hat die Bundesregierung sichergestellt, dass feste Buchpreise in Deutschland auch innerhalb der Europäischen Union stärker als bisher rechtlich und politisch abgesichert sind. Damit hat sich die gesetzliche Regelung der Buchpreisbindung als neuer EU-Standard durchgesetzt. Mit Ausnahme Großbritanniens und Irlands, die durch den englischsprachigen Weltmarkt nationale Preisbindungen nur schwer einhalten können, sowie Finnlands haben inzwischen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Gesetze zur Buchpreisbindung eingeführt oder bereiten sie vor.
Zitat:
Preisbindung

Das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrbG) verpflichtet Verlage zur Preisfestsetzung, belässt ihnen bei der Preisgestaltung aber genügend Flexibilität. So können Verlage Sonderpreise wie Subskriptions-, Mengen- oder Serienpreise festlegen; erscheint ein Titel in unterschiedlichen Ausgaben, z.B. als Hardcover und als Taschenbuch, dürfen die Preise variieren. Wenn der Absatz eines Buches nicht so gut läuft wie erwartet, haben Verlage die Möglichkeit, den Ladenpreis zu reduzieren. Bücher können sogar ganz aus der Preisbindung herausgenommen werden ( „Modernes Antiquariat“). Dies darf grundsätzlich allerdings nicht vor Ablauf von 18 Monaten nach erstmaligem Erscheinen des Titels geschehen. Verlage müssen die preisbindungsfreien Titel als „unverbindlich“ kennzeichnen, damit der Händler weiss, dass er den Preis frei kalkulieren kann. Denn das ist bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen nicht gestattet: Hier darf der Händler den Ladenpreis weder reduzieren noch erhöhen. Verstösse gegen das BuchPrbG sind keine Kavaliersdelikte: Händler, die Bücher unter Preis verkaufen, müssen mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie ggf. mit einer Liefersperre rechnen. Dies Preisbindung gilt auch für Verlage, die Bücher im Direktgeschäft an Endkunden verkaufen.

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins berät Mitglieder sowie im Einzelfall Nichtmitglieder in preisbindungsrechtlichen Fragen. Nach §§ 13 UWG, 9 BuchPrbG ist der Börsenverein befugt, Unterlassungsansprüche im eigenen Namen geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.
Zitat:
Buchpreisbindung: Änderungen treten in Kraft

19.07.2006

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes tritt am 20. Juli 2006 in Kraft. Auslöser des Gesetzesänderungsverfahrens war der Wunsch verschiedener Bundesländer, dass Schulen auch in Ländern ohne Lernmittelfreiheit Nachlässe bei Sammelbestellungen von Schulbüchern erhalten sollten. Auf Anregung des Börsenvereins wurden zudem drei Änderungen im Gesetzestext aufgenommen, die Regelungslücken der bisherigen Fassung schließen sowie inhaltliche Ergänzungen und sprachliche Klarstellungen vornehmen.

Ausführliche Informationen über die Änderungen erhalten Sie hier.
Gesetz im Wortlaut folgen im nächsten Beitrag
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