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Alt 20.01.2007, 11:27   #1  
comicbaer
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Standard Die Buchpreisbindung - Gesetz oder Lachnummer?

Zitat:
Zitat von underduck

... wer kennt sich eigentlich mit dem aktuellen Stand der Buchpreisbindung genau aus? Was darf man, was darf man nicht?
Das ist eigentlich ganz einfach: alle geschäftsmäßig oder gewerblich tätige Händler müssen beim Verkauf an Endabnehmer die gebundenen Ladenpreise einhalten.

Komplizierter sieht es beim Verkauf von Mängelexemplaren und beim Verkauf über Internetplattformen (eBay und Co.) aus: so handelt bereits jemand geschäftsmäßig, der einmalig viele Bücher oder wenige Titel mehrfach anbietet.

Mängelexemplare (ME) verlangen ein gehöriges Mass an Kontrolle seitens des Buch- oder Comichändlers. Es reicht nicht aus, sich auf den ME-Stempel oder den schwarzen Strich auf dem Buchschnitt zu verlassen. Mängelexemplare müssen Mängel aufweisen (Schäden, Verschmutzungen etc.) Sind die sogenannnten ME aber - bis auf den Stempel oder den Strich auf dem Buchschnitt - mängelfrei, müssen sie zum festgesetzten Ladenpreis verkauft werden.

Natürlich kann man jetzt darüber lamentieren, dass Kaufhäuser Titel großer Taschenbuchverlage gleich kiepenweise als Mängelexemplare verramschen und kein Rechtsanwalt schickt eine Abmahnung, während der kleine eBay-Verkäufer sofort vor den Kadi gezerrt wird.

Aber Recht bleibt Recht - auch wenn es nicht immer gleichmäßig angewendet wird. Und als Händler sollte man sich unbedingt schon im eigenen Interesse daran halten (nicht nur wg. möglicher Abmahnungen), da es im Moment schon genug Diskussionen gibt (seitens der Politik), ob die Buchpreisbindung überhaupt noch von der Buchbranche selbst eingehalten wird und zeitgemäß ist

Mehr Informationen zum Thema findet Ihr hier: www.preisbindungsgesetz.de.

buecherbaer
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