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Alt 08.11.2007, 13:52   #85  
Racing.Rainer
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Man beachte § 7 (4) 2 zur Buchpreisbindung auf Börsen:

"(4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches
2. geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt"

Das dürften dann ca.10% sein.
Wenn z.B. jemand für 100,- kauft und 90,- bezahlt so hat er das Eintrittsgeld 7,- und die Busfahrkate 3,- erstattet bekommen.

Die Besucher der Kölner Börse werden im Schnitt 100 Km entfernt wohnen und mit dem Auto kommen. Mit ca. 20,- Euro reinen Benzinkosten und einer durchschnittlichen Ausgabenhöhe von 200,- bis 300,- Euro für Neuware haben sie im Endeffekt bei 10% Nachlass nichts billiger bekommen.

Allerdings ist es verboten mit Rabatten auf Schildern zu werben.

Und wenn der Kunde ein anderer Händler ist gilt die Buchpreisbindung auch nicht !!!
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