Man beachte § 7 (4) 2 zur Buchpreisbindung auf Börsen:
"(4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches
2. geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt"
Das dürften dann ca.10% sein.
Wenn z.B. jemand für 100,- kauft und 90,- bezahlt so hat er das Eintrittsgeld 7,- und die Busfahrkate 3,- erstattet bekommen.
Die Besucher der Kölner Börse werden im Schnitt 100 Km entfernt wohnen und mit dem Auto kommen. Mit ca. 20,- Euro reinen Benzinkosten und einer durchschnittlichen Ausgabenhöhe von 200,- bis 300,- Euro für Neuware haben sie im Endeffekt bei 10% Nachlass nichts billiger bekommen.
Allerdings ist es verboten mit Rabatten auf Schildern zu werben.
Und wenn der Kunde ein anderer Händler ist gilt die Buchpreisbindung auch nicht !!!
|