Ist aber nicht ein Buch, das ein Privatmann kauft und dann wiederverkauft automatisch secondhand und damit von der Buchpreisbindung ausgenommen? Ein Privatmann kann ja gar kein neues Buch unter dem festgeschriebenen Preis einkaufen, solange kein gewerblicher Verkäufer das Gesetz umgeht (und wenn, wäre er kein Privatverkäufer mehr, sondern ein Hehler)
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