ich denke wenn man gebrauchte Sachn verkauft, gibt es kein Rückgaberecht. Ansonsten geht die Haftung mit der Abgabe an das Transportunternehemen weiter. Nur bei der Post und einer Büchersendung ist das nicht nachweisbar. Immer Kulant regeln, es lohnt sich bei kleinen Beträgen nie zu streiten, auch nicht vor Gericht
Geändert von Karsten (13.07.2010 um 11:23 Uhr)
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