Bedeutet also, dass das jedes Finanzamtselbst im Einzelfall selbst entscheidet, ob und wie hoch ein Privatverkäufer besteuert wird.
Wir sind nun leider als Seitenbetreiber einer Online-Verkaufsplattform in der Pflicht, jeden Handel dem Finanzamt melden zu müssen. Im Gegensatz zu einem Flohmarktbetreiber, an den man solche Anforderungen nicht stellen kann.
Das ist für uns ein riesiger Aufwand, den uns leider keiner bezahlt.
|