Nr.2 kann man getrost abhaken.
Nr.1 sieht da schon anders aus, da es z.B. über den Buchhandel zu beziehen ist (Codierung) [Anmerkung:Von dem Zeichner Bernd Teubner gibt es mindestens noch ein weiteres Werk - "Julchen]
Ein Belegexemplar sollte in solchen Fällen zur Betrachtung vorliegen.
Auch sollte man in den Fällen, den Vertriebsweg mit betrachten. Wie ist es z.B. bei selbstgemachte/gezeichnete Comics, die nur begrenzt unter die Leute gebracht wurden, für spezielle Fangemeinden z.B.?
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