Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.12.2009, 09:51   #18  
bernd73434
Mitglied
 
Benutzerbild von bernd73434
 
Ort: im Süden der Republik
Beiträge: 1.234
Gerechtigkeitsempfinden in allen Ehren,
aber der Aufwand den Du anstrebst muss im Verhältnis zum Erfolg stehen.

Ich dachte eigentlich auch, dass es sich bei dem Schaden um eine große Summe handelt, die durchfechtenswert wäre,
aber bei insg. 360 EU,
die sich auch noch aufsplitten in stockfleckige Sachen, die Du eh' zurücknehmen müsstest (geschätzt 60 EU), und die angestossenen Hefte(geschätzter jetziger Verkaufswert 50% des ursprünglichen 150 EU),
bleibt ein Schaden von ca. 100 bis 150 EU,
lohnt der Aufwand und Ärger einer gerichtlichen "Klärung" (wenn es denn eine werden wird) und dem zu erwartenden Erfolg in keiner Weise.

Nimm' die Hefte zurück,
trink einen Beruhigungstee,
stufe die Hefte auf den nun vorhandenen Zustand runter
ärger' Dich (zu Recht !) noch 1-2 Tage
und verbuche es dann unter "ausser Spesen nichts gewesen".
bernd73434 ist offline   Mit Zitat antworten