Ich nehme mal an, mit dem Urheberrecht sind die Mosaik-Bilder gemeint. Das andere Teil von 1587 dürfte davon ja wohl nicht mehr betroffen sein? Wobei es aus meiner Sicht auch weniger um Urheber- als um Copyrights geht (inkl. elektron. Vervielfältigung). Denn Urheber bleibt man ja auch, wenn man die Nutzungs- sprich Druckrechte verkauft hat?
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