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Alt 31.03.2009, 00:34   #14  
Annie Blackmore
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Also Friedhelm, nun mal zurück zum Thema: Du schreibst dem Verkäufer per Einschreiben/Rückschein, daß Du bis zum ........ (konkretes Datum, nicht so schwammig "innerhalb von drei Wochen") entweder die Hefte auf dem Tisch des Hauses oder Dein Geld wieder auf dem Konto haben möchtest.

Wenn der Termin verstreicht und nichts passiert, kannst Du, glaube ich, sofort online einen Mahnbescheid gegen ihn raushauen. Ich bin mir da nicht ganz sicher, kann mich aber sofort schlau machen.

Wenn Du das willst, schick mir einfach ne private Mitteilung. Und der Nick von diesem Verkäufer würde mich auch brennend interessieren (PM), ich hab da so einen Verdacht. Eine Frage darfst Du ganz öffentlich beantworten: sagen Dir Ortsnamen wie Hameln, Hessisch-Oldendorf, Extertal oder Kreiensen irgendwas?
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