Wenn die Anonymisierung von Verkäufern allerdings bewußt installiert werden soll, stellt sich die Frage, was eBay damit bezweckt und ob auf diese Weise dubiosen (um nicht zu sagen betrügerischen) Verkäufern nicht noch mehr Vorschub geleistet wird. Zudem ist es vertragsrechtlich fragwürdig, wenn der Verkäufer die volle Anschrift des Käufers erhält, dem Käufer die Adresse des Verkäufers hingegen verschwiegen wird. Hier ist ein Anwalt für Vertragsrecht gefragt.
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