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Alt 21.11.2014, 10:17   #203  
Mick Baxter
Moderator ICOM
 
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Wie gehen denn die Händler mit dieser Bestimmung um:

Zitat:
Wie Büchersendungen richtig eingeliefert werden: Damit Ihre Büchersendungen schnell und ohne Umweg ihre Adressaten erreichen, liefern Sie diese bitte grundsätzlich in einer offenen Umhüllung mit der Aufschrift „Büchersendung“ oberhalb der Anschrift ein. Die innere Verpackung darf verschlossen sein, wenn es sich dabei um eine Herstellerverpackung handelt. Dabei sollten Sie als Absender ausdrücklich durch den Hinweis erklären: „Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden.“ Sollten Sie mindestens 100 gleichartige Sendungen, das heißt Sendungen desselben Formats, derselben Gewichtsstufe und desselben Absenders, zur selben Zeit einliefern, dürfen Sie diese verschließen. Allerdings müssen Sie sich als Absender mit der Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden erklären. Verschlossene Sendungen sind mit dem Vermerk „Büchersendung/Entgelt gepr.“ zu kennzeichnen.
Gibt es offene Versandtaschen (bei denen der Inhalt nicht rausfällt)? Klebt jemand tatsächlich den Hinweis „Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden“ auf eingeschweißte Bücher? Und wer prüft eigentlich den Entgelt?
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