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Alt 13.05.2008, 11:13   #15  
Umlauf
verstorben
 
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Ort: Dortmund
Beiträge: 173
Die Antworten zeigen ganz klar das einige Leute überhaupt keine Ahnung von recht-
lichen Bestimmungen haben. Die Öffnungszeiten von Veranstaltungen sind behördlich
festgelegt und der Veranstalter kann nicht öffen wann er will, sondern nur zu den
Öffnungszeiten. Auf der kölner Börse wurden schon immer Pornoalben angeboten das
ist bekannt und wird trotzdem seit Jahren nicht unterbunden.
Schön es gibt Händler - Übersichtplöne bei Veranstaltungen aber die nützen gar nichts
jeder Händler oder Veranstalter ist verplichtet, den Händlerhinweis auf den jeweilgen
Verkäufer des Standes schriftlich an seinem Stand anzubringen, behördliche Anweisung
in NRW.
Es geht doch nur darum, das diese Sachen demnächst in Köln anders laufen und das hat mit unseren Veranstaltungen überhaupt nichts zu tun, schade das wenn in
einem Forum mal vernünftig diskutiert werden kann, das nicht passiert.
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