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Alt 18.06.2013, 13:42   #23  
Benjamin_V.
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Zitat:
Zitat von Marvelianer Beitrag anzeigen
Post muß ja keinen Ersatz leisten.
Da muss ich mal einhaken, weil das so nicht stimmt.

Ich bin in Sachen skrupelloser Zusteller echt leidgeprüft. Unsere Briefkästen sind für Din A4 Sendungen durchaus geeignet, wenn aber die Dicke des Briefes zu- und das Hirn des Briefträgers abnimmt, wird einfach ohne Rücksicht auf Verluste hineingestopft. Früher hatte ich mich in der für uns zuständigen Post mehrmals beschwert. Danach hatte ich jedes Mal das Gefühl, dass der Briefträger in Sachen Postgut-Vergewaltigung noch eine Schippe drauf legt...

Natürlich gibt es den Passus, dass die Post für auf dem Beförderungsweg entstandene Schäden nicht haftet. Ich habe aber schon zwei mal Recht und die Schäden ersetzt bekommen. Allerdings ging es da nicht um einige Euro für ein Magazin oder Ähnliches, sondern in einem Fall um einen Bausatz aus Messingblech, der nach der Verbiegung unbrauchbar wurde und im anderen Fall um ein hochwertiges Buch, das viele tausend Kilometer aus den USA unbeschadet überstanden hatte, nur um vom Zusteller dann mit brutaler Gewalt in den Briefkasten gequetscht zu werden.

In beiden Fällen habe ich drei Briefe schreiben müssen, denn nach der ersten Eingabe kommt immer ein Standardbrief, wo man darüber belehrt wird, dass die Post grundsätzlich nicht haftet.

Daraufhin habe ich denen geschrieben, dass das ja einer Lizenz zum Zerstören des ihnen anvertrauten Postgutes gleichkommt. Die Antwort lautete, dass man sehr wohl sorgsam mit den Sachen umgehe, aber Schäden nun mal leider nicht auszuschließen sind.

Im dritten Brief bat ich darum, sich doch mal mit meinem Fall zu beschäftigen, statt immer nur Standardantworten zu verfassen, verwies nochmal auf die dem ersten Brief beigelegten Beweisfotos und betonte, dass es hier nicht um Beschädigungen auf dem Beförderungsweg gehe, sondern um mutwillige Zerstörung durch ihren Zusteller nachdem die eigentliche Beförderung bereits abgeschlossen war. Außerdem drohte ich, die Sache meinem Rechtsanwalt zu übergeben, wenn sie sich weiterhin weigern würden, für den Schaden aufzukommen (wobei ich "meinen" Rechtsanwalt gar nicht habe - aber eine Rechtschutzversicherung ).

Nach relativ kurzer Zeit bekam ich dann, o Wunder, eine von einem "echten Menschen" geschriebenen Brief, der sich offensichtlich endlich mal mit meiner Geschichte befasst hatte, mir recht gab und einen wertmäßigen Ersatz des Gutes anbot, allerdings ohne Portoersatz, was beim Buch aus den USA ja auch ein paar Dollar mehr gekostet hat, aber zu verschmerzen war.

Auf jeden Fall habe ich mich gefreut, in beiden Fällen zu meinem Recht gekommen zu sein.

Nur: Empfehlen kann ich das bei einem Wert von wenigen Euro nicht. Der ganze zeitliche und auch nervliche Aufwand lohnt sich einfach nicht - man bekommt ja doch 'nen dicken Hals, wenn man solche frechen Abwiegelungs-Standardbriefe bekommt...

Gruß, Ben
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