Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.04.2014, 16:16   #28  
albert-enzian
Mitglied
 
Benutzerbild von albert-enzian
 
Ort: München
Beiträge: 2.713
Zitat:
Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Aus demselben Grund blöd, wie im vorigen Unterpunkt. Und weniger nachvollziehbar: Bin ich bei jemandem 'einfach nur' zu Besuch und schmeiss was um, zahlt die Versicherung. 'Besuch' ich ihn, um beim Regalaufbau zu helfen und schmeiss was um, zahlt sie nicht!? - Was ist, wenn ich jemandem helfe, anschliessend mit ihm Kaffee trinke und Kuchen esse, der 'Freundschaftsdienst' also quasi vorbei ist und ich 'nur noch' zu Besuch bin? Zahlt sie dann oder nicht? Was, wenns passiert, wenn ich zwar zum Freundschaftsdienst da bin, aber grade vom Dienst selbst ne Kaffee- oder Zigarettenpause mache, während der ich was umschmeisse?
Und genau das ist der "Kasus knacksus". Das meinte ich mit "Fallkonstellation". Je nachdem, wie man den Unfallhergang schildert, steht die Versicherung ein oder auch nicht.
Wenn Du erzählst, das Dir die Vase beim Blumengießen herunter gefallen ist, dann hast Du die A...karte gezogen. Du warst im Auftrag des Wohnungsinhabers tätig und damit greift Deine HV nicht.
Das ist genauso, wenn ich im Auftrag meines Chefs bei einem Mandant im Außendienst bin und dort eine Mingvase zerstöre. Da greift meine private HV nicht, da ich im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses dort tätig war.
Gibst Du an, Du bist noch einmal in die Wohnung zurück, weil Du Deinen Regenschirm vergessen hast, dann zahlt Deine HV, denn dann warst Du "privat" noch einmal in der Wohnung. Ist zwar ein bißchen haarsträubend für das normale Rechtsempfinden, aber so ist das im Juristen- und Versicherungsdeutsch.
Es kommt wirklich immer auf den Einzelfall und den jeweils gültigen Vertragskonditionen der Haftpflichtversicherung an.
albert-enzian ist offline   Mit Zitat antworten